Baufinanzierung: In 5 Schritten zum besten Immobilienkredit
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Mit dem 2018 von der großen Koalition beschlossenen Baukindergeld möchte der Staat junge Familien auf dem Weg zum Eigenheim unterstützen. Je Kind gibt es bis zu 12.000 Euro – wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Baukindergeld ist mittlerweile für Familien ein fester Bestandteil einer Baufinanzierung. Trotzdem stellen sich viele die gleichen Fragen:
Habe ich Anspruch auf Baukindergeld? Welche Voraussetzungen gibt es? In welcher Höhe fördert mich der Staat? Wo werden die Anträge gestellt? Wird Baukindergeld rückwirkend gezahlt? Und was gilt eigentlich als Alleinerziehender?
Hier finden Sie die Antworten auf alle Fragen rund um das Baukindergeld, was sich 2019 geändert hat und warum sich Familien in Bayern besonders freuen dürfen.
Laut einer aktuellen Auswertung des Innenministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wurde das Baukindergeld seit dem Start 2018 über 112.000 mal beantragt. Rund 43.000 Familien haben bereits eine Auszahlungsbestätigung oder sogar schon erstes Geld erhalten, wobei die KfW noch nicht alle eingegangenen Anträge bearbeiten konnte.
Viele von den 43.000 Familien gehören zu der Zielgruppe, für die das Baukindergeld ursprünglich eingeführt wurde: Familien mit kleinen Kindern und einem eher geringen Haushaltseinkommen.
60 Prozent der Baukindergeld-Empfänger verfügen vor Steuern über ein Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro, 40 Prozent sogar über nicht mehr als 30.000 Euro. Die große Mehrheit der Familien hat Kinder im Vorschulalter oder jünger.
Seit dem 17.5.2019 gilt eine veränderte Frist für die Stellung des Antrags. Vorher mussten Anträge spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das neue Wohneigentum gestellt werden. Die KfW hat diese Frist auf 6 Monate erhöht.
Außerdem wurden in einem aktualisierten Merkblatt konkrete Fälle vom Anspruch auf Baukindergeld ausgeschlossen. Dies betrifft vor allem den Erwerb oder die Eigentumsübertragung innerhalb einer Familie oder zwischen Lebenspartnern.
Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen ist eine vorweggenommene Erbfolge, testamentarische Verfügung oder Schenkung sowie Ferien- und Wochenendhäuser, Ferienwohnungen oder der Wieder-Erwerb von Wohneigentum, das sich früher schon mal im Besitz eines Haushaltsmitgliedes befand.
Nach dem Programmstart im September 2018 wurde das Baukindergeld mittlerweile von rund 83.000 Familien mit insgesamt 143.000 Kindern beantragt. Gut 1,7 Milliarden Euro Fördergelder sind für die Antragsteller reserviert.
Die meisten Baukindergeld-Anträge wurden – wenig überraschend – im bevölkerungsstärksten Bundesland Nordrhein-Westfahlen gestellt (18.264). Es folgen Baden-Württemberg (11.039) und Bayern (10.453). Schlusslicht ist mit 687 Anträgen – ebenso wenig überraschend – das kleinste Bundesland Bremen.
Seit Ende März 2019 können Antragsteller nun auch die benötigten Unterlagen im KfW-Zuschussportal hochladen. Die KfW hat bereits mit der Auszahlung begonnen: Schon Anfang April haben etwa 4.200 Familien ihre erste Baukindergeldrate überwiesen bekommen.
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung mit dem Ziel, mehr Familien oder Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind Wohneigentum zu ermöglichen.
Die große Koalition hat das Förderprogramm am 18.9.2018 ins Leben gerufen und damit quasi die ehemalige Eigenheimzulage wiederbelebt. Abgewickelt wird das Baukindergeld über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei der auch die Anträge gestellt werden.
Die Rahmenbedingungen sind im KfW-Programm 424 festgehalten. In Bayern kann die Förderung durch das Baukindergeld Plus zusätzlich aufgestockt werden.
Nein, das Baukindergeld ist ein steuerfreier Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Höhe des Baukindergelds ist von der Anzahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder abhängig, die in Ihrem Haushalt leben.
Pro Jahr und Kind erhält eine Familie 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Insgesamt erhalten Sie bei einem Kind also eine Förderung in Höhe von 12.000 Euro für Ihr neues Zuhause. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt 24.000 Euro, bei drei Kindern 36.000 Euro usw.
Anzahl Kinder | maximales Jahreseinkommen | Höhe Baukindergeld pro Jahr | Höhe Baukindergeld in 10 Jahren |
1 | 90.000 Euro | 1.200 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000 Euro | 2.400 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 3.600 Euro | 36.000 Euro |
4 | 135.000 Euro | 4.800 Euro | 48.000 Euro |
jedes weitere | + 15.000 Euro | + 1.200 Euro | + 12.000 Euro |
Familien in Bayern können mit dem Baukindergeld Plus nochmal 300 Euro pro Kind extra im Jahr beantragen. Statt 1.200 Euro gibt es bei einem Kind also 1.500 Euro für das Eigenheim. Anträge werden bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Bayernlabo) gestellt. Voraussetzung ist, dass die KfW bereits das reguläre Baukindergeld genehmigt hat.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, weder für das Baukindergeld noch für das Baukindergeld Plus. Die Förderung wird nur so lange ausgezahlt, wie im Bundeshaushalt dafür Mittel vorhanden sind.
Das Baukindergeld soll Familien mit kleinem und mittleren Einkommen und mindestens einem Kind helfen, sich eine eigene Immobilie leisten zu können.
Häufig gibt es Verwirrung um die Formulierung „Ersterwerb“ bzw. „erstmaliger Kauf oder Neubau“. Die KfW hat bestätigt, dass ein früherer Immobilienbesitz kein Problem darstellt.
Es zählt einzig und allein der Zeitpunkt des Kaufdatums bzw. der Baugenehmigung der Immobilie, für die Sie Baukindergeld beziehen möchten.
Wenn Sie (oder ein anderes Haushaltsmitglied) früher schon mal Wohneigentum besessen, dieses mittlerweile aber verkauft haben, können Sie den Antrag auf Baukindergeld problemlos stellen – solange es sich bei der alten und der neuen Immobilie nicht um ein und dieselbe handelt.
Zwischen Verkauf der alten und Erwerb der neuen Immobilie muss aber mindestens ein Tag liegen.
Da der Kauf eines Fertighauses in der Regel über einen Werkvertrag abgewickelt wird, gilt der Tag der Baugenehmigung als Stichtag.
Anders sieht die Lage aus, wenn Sie eine Immobilie inklusive Grundstück von einem Bauträger erwerben. In diesem Fall ist das Datum des Kaufvertrags entscheidend.
Nein, Ferienwohnungen sowie Immobilien im Ausland werden bei der Überprüfung des vorhandenen Wohneigentums ignoriert. Sie müssen Ihre Ferienimmobilie also nicht zwingend verkaufen, um Baukindergeld beantragen zu können.
Damit Sie die Förderung beantragen können, müssen Antragsteller, die Kinder sowie die Immobilie selbst bestimmte Bedingungen erfüllen:
Antragsteller
Kinder
Immobilie
Neben den genannten Voraussetzungen schließt die KfW in einer aktualisierten Version ihres Merkblattes einige Fälle explizit aus.
Nicht gefördert werden:
Wenn Sie Ihrem Vermieter die Wohnung oder das Haus abkaufen, in dem Sie bisher zur Miete gewohnt haben, gilt nicht der Einzugstermin als Frist-Beginn, sondern das Datum, an dem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde.
Ja, auch Alleinerziehende können den Antrag auf das Baukindergeld stellen – es gelten die gleichen Bedingungen wie für Paare. Sie müssen also nicht zwingend in einer Partnerschaft leben, um Baukindergeld beantragen zu können.
Dies kann sich sogar als Vorteil erweisen, denn es gilt die gleiche Einkommensgrenze wie für Paare – ein Haushalteinkommen von 75.000 plus 15.000 Euro pro Kind werden die wenigsten Alleinerziehenden überschreiten.
Nein, die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass man mit der Antragstellung bis nach der Geburt warten muss. Für ungeborene Kinder gibt es kein Baukindergeld.
Ja, das geht. Nur bei einer Verwandtschaft in gerader Linie zum Verkäufer ist Baukindergeld ausgeschlossen.
Lebt Ihr Kind nach dem paritätischen Wechselmodell bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen, ist eine Förderung auch dann möglich, wenn Ihr Kind bei Ihnen nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Allerdings können nicht beide Partner Baukindergeld für dasselbe beantragen. Eine solche Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Um vor der Antragstellung testen zu können, ob Sie einen Anspruch auf die Förderung haben, bietet die KfW auf ihrer Webseite einen praktischen Baukindergeld-Vorab-Check an.
Das zu versteuernde Einkommen des Haushalts ist nicht gleichbedeutend mit dem Bruttoeinkommen. Zu dem Arbeitslohn werden weitere Einkünfte hinzugerechnet.
Dazu gehören beispielsweise Mieteinnahmen, Elterngeld, Unterhaltszahlungen oder Urlaubsgeld.
Gleichzeitig können von den Einkünften aber Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und eventuelle Freibeträge abgezogen werden. Aufgrund des Kinderfreibetrags kann es sein, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen trotz weiterer Einkünfte unter Ihrem Bruttoeinkommen liegt.
Sie finden Ihr zu versteuerndes Einkommen in Ihrem Steuerbescheid. Entscheidend ist der Durchschnittswert des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung.
Beispiel: Sie wollen den Antrag auf Baukindergeld 2019 einreichen. Zur Berechnung des Haushaltseinkommens müssen Sie die Einkünfte aus 2017 und 2016 als Grundlage nehmen. Addieren Sie beide Summen und teilen Sie das Ergebnis anschließend durch zwei. Das Ergebnis ist Ihr jährliches Haushaltseinkommen.
Auch im Ausland erzieltes Einkommen wird berücksichtigt. Das heißt, Sie müssen die jeweiligen Einkommensteuerbescheide zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung einreichen.
Bis zum 31.12.2023 kann der Antrag auf Baukindergeld gestellt werden, vorausgesetzt die Baugenehmigung bzw. der Kaufvertrag wurde zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 erteilt / geschlossen.
Anträge werden online im Zuschussportal der KfW gestellt. Um sich dort zu registrieren, müssen Sie nur Ihren Namen, Ihre Email-Adresse und ein Passwort angeben und drei Sicherheitsfragen beantworten.
Im Anschluss füllen Sie Das Formular für das Baukindergeld-Förderprogramm KfW 424 aus. Die KfW benötigt Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Immobilie, Ihren Kindern und Ihrem Einkommen.
Im Laufe der Beantragung über das Zuschuss-Portal müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dies geschieht entweder über das PostIdent- oder das VideoIdent-Verfahren.
Im Anschluss haben Sie 3 Monate Zeit, die erforderlichen Nachweise im Zuschussportal hochzuladen.
Die KfW behält sich das Recht vor, weitere Dokumente zum Nachweis der Förderbedingungen anzufordern, beispielsweise der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung oder Kindergeldbescheide. Solange Sie das Baukindergeld beziehen, sind Sie zudem verpflichtet, sämtliche Nachweise aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen.
Wichtig: Sollten Sie die geforderten Einkommensteuerbescheide noch nicht haben, geben Sie schnellstmöglich Ihre Steuererklärung(en) ab. Die Bearbeitung benötigt etwas Zeit.
Haben Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen, prüft die KfW Ihren Antrag. Wie schnell das geht, hängt davon ab, wie viele Anträge zur Zeit eingehen. Die KfW selbst weist darauf hin, dass die Prüfung „einige Zeit dauern kann“.
Hier noch einmal zusammengefasst, wie die Beantragung der Förderung abläuft
Sie können den Antrag auf Baukindergeld erst stellen, wenn Sie schon in Ihre Immobilie eingezogen sind.
Wurde Ihr Antrag genehmigt, bekommen Sie eine Auszahlungsbestätigung, in der das Datum der ersten Zahlung genannt wird. Diese finden Sie im Zuschussportal unter „Meine Anträge“. Auch in den folgenden Jahren werden Sie Ihren Jahresbetrag zu diesem Datum auf Ihr Konto überwiesen bekommen.
Ja, wurde der Kaufvertrag nach dem 01. Januar 2018 unterschrieben oder die Baugenehmigung seitdem erteilt, wird das Baukindergeld bis zu dem entsprechenden Tag auch rückwirkend gewährt.
Es gilt aber weiterhin die gleiche Frist nach dem Einzug, also 6 Monate.
Besonders bei Bauprojekten kann dies wichtig sein, da zwischen Baugenehmigung und Einzug in der Regel eine deutlich längere Zeit liegt als zwischen der Unterzeichnung des Kaufvertrags und dem Einzug beim Kauf einer Immobilie.
Ja, das ist nicht nur möglich, sondern auch absolut empfehlenswert.
Die KfW selbst bietet weitere Förderprogramme an, die Sie zusätzlich zum Baukindergeld beantragen können – beispielsweise für energieeffiziente oder altersgerechte und barrierefreie Immobilien.
Insgesamt darf die Fördersumme aber nicht die Kosten für den Bau bzw. Erwerb des Wohneigentums übersteigen.
Familien in Bayern können zusätzlich das Baukindergeld Plus und die Eigenheimzulage beantragen – 300 Euro im Jahr sowie einmalig 10.000 Euro zahlt der Freistaat seinen Bewohnern.
Auf der Webseite der Kfw finden Sie eine Übersicht über alle möglichen Förderprogramme sowie einen Kreditrechner.
Auch verschiedene Länderprogramme lassen sich mit dem Baukindergeld kombinieren. Alles, was Sie zu weiteren Fördermöglichkeiten wissen müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber Baufinanzierung: In 5 Schritten zum besten Immobilienkredit.
Wurde Ihr Antrag angenommen, haben Sie das Baukindergeld für die vollen 10 Jahre sicher – solange sich die Immobilie weiterhin in Ihrem Besitz befindet und Sie dort selbst wohnen.
Ziehen Sie aus oder wird das Haus bzw. die Wohnung vorzeitig verkauft oder vermietet, müssen Sie dies der KfW mitteilen und die Förderung endet. Das bis dahin erhaltene Geld dürfen Sie aber natürlich behalten.
Ausnahme: Berufsbedingter Umzug und Baukindergeld
Müssen Sie berufsbedingt umziehen, Ihre Immobilie deswegen verkaufen und erwerben dafür eine andere am neuen Arbeitsort, können Sie die Übernahme Ihrer Förderung beantragen. Sie bekommen das gleiche Geld wie bisher – es spielt keine Rolle, ob sich Ihr Einkommen verändert hat oder weitere Kinder hinzugekommen sind. Dies hat uns die KfW auf Nachfrage bestätigt.
Das ist unerheblich – es zählt nur der Zeitpunkt, an dem der Antrag gestellt wurde.
In der Zeit danach hat es keine Auswirkung, ob …
Nach einer Scheidung oder Trennung endet der Anspruch auf Baukindergeld nicht automatisch. Ganz entscheidend ist, wer von den ehemaligen Lebenspartnern den Antrag gestellt hat. Dieser kann die Förderung weiterhin beziehen.
Dies gilt auch, wenn die gemeinsame Immobilie verkauft und eine neue gekauft wird. Die KfW gibt hier einen „nahtlosen Übergang“ als Bedingung an.
Die Regelungen zum Baukindergeld gelten in ganz Deutschland – doch in Bayern gibt es noch einen Bonus obendrauf. Zusätzlich zum normalen Baukindergeld können Bayerische Familien das Baukindergeld Plus beantragen – pro Kind gibt es 300 Euro im Jahr dazu.
Bei einem Kind steigt die Fördersumme also auf 1.500 Euro im Jahr bzw. 15.000 Euro über die vollen 10 Jahre. Voraussetzung ist, dass Ihnen das Baukindergeld über die KfW bereits genehmigt wurde.
Doch damit nicht genug: Neben der KfW-Förderung ist eine Einmalzahlung in Höhe von 10.000 Euro möglich. Die Bayerische Eigenheimzulage gibt es sowohl für Familien als auch Paare ohne Kinder und Singles.
Beide Extra-Förderungen werden nicht über die KfW beantragt, sondern über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) – Hier geht’s zu den Antragsformularen.
Eine Einschränkung gibt es aber doch: Das Baukindergeld Plus gibt es nur für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Geschenktes Geld ist toll, keine Frage – aber wie soll man es idealerweise einsetzen?
Gleich vorweg schon mal ein großer Dämpfer: Sie können das Baukindergeld nicht als Eigenkapital in Ihre Baufinanzierung einbringen.
Da Sie die Zahlung jährlich erhalten und nicht auf einen Schlag, kann sie nicht auf direktem Weg als Eigenkapital in Ihre Baufinanzierung einfließen.
Ein Eigenkapital-Ersatz-Darlehen bietet Ihnen die Möglichkeit, das Baukindergeld zumindest auf indirektem Weg als Eigenkapital für Ihre Baufinanzierung zu nutzen.
Dabei nehmen Sie neben Ihrer Baufinanzierung einen separaten Ratenkredit auf. Das erhaltene Geld nutzen Sie als Eigenkapital für Ihr Immobiliendarlehen.
Dies kann sinnvoll sein, wenn Ihre Bank voraussetzt, dass Sie die Nebenkosten aus eigenen Mitteln finanzieren, Ihnen dafür aber das nötige Geld fehlt.
Aber Vorsicht: Für herkömmliche Ratenkredite erheben Banken wesentlich höhere Zinsen als für Baufinanzierungen, wodurch Ihre monatliche Belastung deutlich ansteigt. Es ist sinnvoll, die Schulden aus einem Eigenkapital-Ersatz-Darlehen so schnell wie möglich wieder loszuwerden. Das Baukindergeld kann dafür als regelmäßige Sondertilgung im Kreditvertrag festgehalten werden und die Kreditlaufzeit um mehrere Jahre verringern.
Dies ist die unkomplizierteste Art, das Baukindergeld sinnvoll einzusetzen. Durch die außerplanmäßige Teilrückzahlung Ihres Darlehens verringern Sie Ihre Restschuld und damit auch die Zinsbelastung.
Dies muss aber in jedem Fall vor der Vertragsunterzeichnung mit Ihrer Bank abgeklärt werden. Sondertilgungen sind bei vielen Kreditverträgen möglich – aber nicht immer kostenlos. Möglicherweise erhebt die Bank dafür einen Aufschlag auf den Zinssatz.
Bausparen lohnt sich nicht mehr? Stimmt nicht!
Als reine Geldanlage ist ein Bausparvertrag tatsächlich nicht besonders attraktiv – anders als noch vor einigen Jahren. Für die Finanzierung einer Immobilie kann sich Bausparen aber weiterhin lohnen.
Im Grunde legen Sie bei diesem Modell das Baukindergeld zurück, um nach Ablauf Ihrer ersten Zinsbindungsfrist Ihre Restschuld um den angesparten Betrag zu reduzieren. So verringern Sie das Risiko, aufgrund gestiegener Zinsen eine wesentlich teurere Anschlussfinanzierung abschließen zu müssen.
Viele Kritiker empfinden das Baukindergeld höchstens als „Tropfen auf den heißen Stein“. Verständlich – bei den hohen Immobilienpreisen in beliebten Wohnregionen macht die Förderung tatsächlich nicht besonders viel aus.
In ländlichen oder wirtschaftlich schwächeren Regionen ist der Bonus vom Staat aber nicht zu unterschätzen. Je niedriger die Immobilienpreise, desto größer ist logischerweise die Auswirkung des Baukindergeldes.
Durchschnittlich gesehen ist das Baukindergeld daher besonders in Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anahlt eine finanzielle Hilfe.
Demgegenüber steht, dass einige Immobilienverkäufer sich die größere Kaufkraft zu Nutze machen und die Baukindergeld-Prämie einfach auf den Verkaufspreis draufschlagen, wie der Zentrale Immobilien-Ausschuss in Berlin mitgeteilt hat.
Nein, sicher nicht. Eine willkommene Unterstützung für das neue Zuhause ist es aber allemal.
Noch ein dringender Rat zum Abschluss: 10 Jahre sind eine lange Zeit, doch ein Immobilienkredit läuft in aller Regel noch wesentlich länger.
Bedenken Sie also, dass Sie das Baukindergeld zum Zeitpunkt der notwendigen Anschlussfinanzierung möglicherweise nicht mehr zur Verfügung haben, durch ein gestiegenes Zinsniveau aber die gleiche – oder sogar eine höhere – monatliche Belastung stemmen müssen.
Reduzieren können Sie dieses Risiko durch ein Forward-Darlehen oder die schon angesprochene Variante eines Bausparvertrags.