Das muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Allgemein gilt aber: Greifen Sie mit einer baulichen Veränderung in ein Gebäude ein, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Zwar ist bei kleineren Vorhaben nur eine Information an das Bauamt notwendig, dennoch sollten Sie mit einer Voranfrage beim zuständigen Bauamt auf Nummer sicher gehen.
Im speziellen Fall eines Kaminofens, lohnt es sich in der Regel mehr, einen außenliegenden Rauchabzug anzubauen, da ein nachträgliches Einziehen eines Kaminschachtes im inneren des Hauses nur selten möglich ist.
Ist die Baugenehmigung vorhanden oder die Bestätigung für den genehmigungsfreien Bau erteilt, muss der zuständige Bezirksschornsteiger eine Bescheinigung ausstellen, dass die Errichtung ordnungsgemäß war.