Mit der Baugenehmigung bescheinigt Ihnen die örtliche Baubehörde, dass das von Ihnen beantragte Bauvorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Behörde keine Bedenken hat.
Landesbauordnung entscheidet
Die Frage, ob eine Baugenehmigung notwendig ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind, ist abhängig von der Landesbauordnung, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Achten Sie daher auf die Grenzbebauungsvorschriften sowie die Baubedingungen Ihres Bundeslandes.
Ob eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen:
- Größe des Objektes
- Einbau von Aufenthaltsräumen
- Einbau von Sanitären Anlagen
- Einbau von Feuerstätten
Wann kann ich ohne Baugenehmigung bauen?
In den Landesbauordnungen der Bundesländer sind Bauvorhaben definiert, für die Sie keine Baugenehmigung einholen müssen.
In Bremen darf ein Gartenhaus beispielsweise keine Toiletten oder Feuerstätten besitzen, wenn es ohne eine Genehmigung gebaut werden soll. Auch die Größe ist laut der BremLBO auf einen Innenbereich von maximal 30 m³ beschränkt.
In Brandenburg dagegen kann man auch eine Gartenlaube genehmigungsfrei bauen, dessen Innenraum 75 m³ groß ist.
Wichtig ist, dass Sie die Baubedingungen des jeweiligen Bundeslandes einhalten, da Ihnen bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ohne Baugenehmigung die Rückbebauung oder eine Strafe droht.