Wenn Sie den Treppenlift als steuerpflichtiger Rentner oder Berufstätiger einbauen lassen mussten, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Dafür muss der Treppenlift durch ein ärztliches Attest als medizinische Notwendigkeit ausgewiesen werden.
Menschen mit Behinderung können als Alternative auch einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen, der je nach Grad der Behinderung gestaffelt ist. Da die Kosten für den Treppenlift meist über dem Pauschbetrag liegen, können die zusätzlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.