Als Mieter sind Sie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Mülltrennung verpflichtet. Das hat allerdings nicht nur Rechte und Pflichten für Mieter, sondern auch für Vermieter zur Folge.
In der Regel wird der Müll in fünf Kategorien getrennt:
- Kunststoff
- Papier/Pappe/Karton
- Restmüll
- Bioabfall
- Gläser
Was bedeutet das für Mieter?
Als Mieter sind Sie für die korrekte Mülltrennung selbst zuständig. Das bedeutet insbesondere die Entsorgung in die richtigen Behälter. Zusätzlich tragen Sie über die Nebenkostenabrechnung auch die Kosten für die fachgerechte Müllentsorgung.
Ist in der Hausordnung auch eine Reinigung des Müllabstellplatzes vorgesehen, fällt auch diese Tätigkeit unter die Zuständigkeit der Mieter.
Allerdings haben Mieter bei der Mülltrennung auch einige Rechte. Sie müssen die Möglichkeit bekommen, den Müll richtig zu entsorgen. Die entsprechenden Mülltonnen müssen Ihnen also auch zur Verfügung gestellt werden und die Nachbarn sich genauso wie Sie an die Regeln halten.
Welche Regeln und Pflichten gelten für Vermieter?
Der Vermieter muss sicherstellen, dass alle Mieter der Mülltrennpflicht überhaupt nachkommen können. Dazu gehören ausreichend und fachgerechte Entsorgungsbehälter, ein Abstellplatz und die Anmeldung für die Entsorgung.
Die Müllgebühren darf der Vermieter auf die Mieter umlegen, die Anschaffungskosten für die Mülltonnen allerdings nicht.
Und wie verhalte ich mich bei Problemen?
Ist die Mülltonne ständig überfüllt oder wenn fremde Personen die Mülltonne mitbenutzen, ist der erste Ansprechpartner immer der Vermieter. Er muss eine fachgerechte Entsorgung gewährleisten.
Ergreift der Vermieter auch dann keine Maßnahmen, können Sie ihm schriftlich eine Mängelanzeige zukommen lassen. Wird der Vermieter auch dann nicht tätig, kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein.