Klare Antwort: nein! Dass eine Wohnung beim Auszug weiß gestrichen werden muss, ist ein Irrglaube. Wenn der Vermieter im Mietvertrag den Anstrich einer weißen Farbe fordert, ist die Klausel unwirksam und muss vom Mieter nicht erfüllt werden.
Vermieter muss korrekte Klausel formulieren
Grundsätzlich sind Renovierungsarbeiten Aufgabe des Vermieters. Allerdings kann der Vermieter diese Verantwortung durch die Klausel zu Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Diese Klausel kann aber schnell unwirksam sein, zum Beispiel immer dann, wenn der Vermieter eine Farbe für den Anstrich vorschreibt. Schreibt der Vermieter also vor, dass die Wohnung weiß gestrichen werden muss, ist die Klausel unwirksam.
Dem Vermieter steht es lediglich zu, einen Anstrich in neutralen und hellen Farben zu verlangen. Bunte und knallige Farben sollten deshalb vermieden werden. Da weiße Farbe die Anforderung aber in jedem Fall erfüllt und noch dazu in aller Regel die günstigste Variante ist, machen Sie damit nichts falsch.