Folgende Ämter, Behörden und Anbieter müssen über Ihren Umzug informiert werden:
- Einwohnermeldeamt (Innerhalb von 14 Tagen)
Zur Adressänderung müssen Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt wahrnehmen. - Finanzamt
Unter Nennung Ihrer Steuernummer können Sie das Finanzamt über Ihren Umzug informieren. Zwingend notwendig ist dies aber nicht. - Kfz-Zulassungsstelle
Zur Anmeldung Ihres Autos wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, damit der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aktualisiert werden können. - Krankenkasse und Versicherungen
Krankenkassen und Versicherungen sollten grundsätzlich über den Umzug informiert werden. - Banken und Sparkassen
Die Bank müssen Sie in der Regel zwar nicht wechseln, informieren sollten Sie Ihre Bank über den Umzug dennoch. - Schulen und Kindergärten
Sollte ein Schul- oder Kindergartenwechsel notwenig sein, informieren Sie die bisherige Schule oder den bisherigen Kindergarten frühzeitig über den bevorstehenden Umzug. - Arbeits- und Sozialamt
Die Ummeldung ist nur erforderlich, wenn Sie Leistungen vom Amt beziehen. - Versorgungsbetriebe
Dazu zählen Gas, Strom, Wasser, Müll etc. - Telefon- und Internetanbieter
Hier muss zusätzlich auch geklärt werden, ob Ihre neue Wohnung von Ihrem bisherigen Anbieter beliefert wird. - GEZ
Jeder Haushalt ist verpflichtet, den gesetzlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dazu können Sie sich online ummelden. Wenn Sie zum ersten Mal einen eigenen Haushalt gründen, müssen Sie sich dort neu anmelden.