Die Umzugskostenpauschale kommt immer dann ins Spiel, wenn Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind und die Kosten von der Steuer absetzen wollen. In diesem Fall können Sie nämlich die Kostenpunkte entweder einzeln aufführen oder in Form der Umzugskostenpauschale gebündelt absetzen.

Ausgaben nachprüfen
Die Umzugskostenpauschale erleichtert die Steuererklärung, da Sie keine Belege vorlegen müssen. Wenn Sie dagegen alle Rechnung gesammelt haben und die Ausgaben die Pauschale übersteigen, können Sie auch Einzelbeträge geltend machen.
Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
Die Höhe der Pauschale ändert sich jährlich und liegt 2020 bei 1.639 Euro für Verheiratete und Lebenspartner. Für Singles beläuft sich die Pauschale auf 820 Euro. Für jedes Kind oder sonstige Angehörige des Haushalts werden zusätzlich 361 Euro veranschlagt.
Die Umzugskostenpauschale bei Auslandsumzügen liegt innerhalb der EU bei 853,53 Euro und außerhalb der EU bei 943,38 Euro.
Welche Kosten fallen unter die Umzugskostenpauschale?
- Anzeigen für die Wohnungssuche in Zeitungen etc.
- Vertraglich notwendige Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
- Elektro-Arbeiten in der neuen Wohnung
- Gebühren für das Ummelden von Wohnsitz, Pkw, Telefon- und Internetanschluss
- Ein- und Aufbau von elektrischen Geräten
- Verpflegung und Trinkgeld für die Umzugshelfer
- Montage von Lampen, Vorhängen und Rollo
Bei dem Umzug mit Umzugsunternehmen können Sie in der Steuererklärung die Kostenübersicht des Unternehmens einreichen.
Die Umzugskostenpauschale können Sie in der Steuererklärung in der Anlage N, Zeile 45 bis 48 geltend machen. Hier tragen Sie entweder die Einzelkosten oder den Gesamtbetrag ein.

Von der Pauschale profitieren
Die Absetzung lohnt sich deshalb natürlich immer dann, wenn die Umzugskostenpauschale höher ist, als die tatsächlich angefallenen Kosten.
Gilt die Umzugskostenpauschale nur bei beruflich bedingten Umzügen?
Unter bestimmten Umständen können Sie die Pauschale auch bei nicht berufsbedingten Umzügen steuerlich absetzen. Wenn Sie nicht aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln, sind folgende Gründe ausreichend für die Absetzung:
- Sie sparen durch den Umzug mindestens eine Stunde des täglichen Arbeitswegs (Hin- und Rückweg) und können Ihren Arbeitsplatz besser erreichen.
- Sie ziehen für ein Studium oder eine Ausbildung um.
- Sie wollen mit dem Umzug eine doppelte Haushaltsführung vermeiden.
- Ihr Arbeitgeber bittet Sie umzuziehen, zum Beispiel, wenn Sie bislang in einer Dienstwohnung gelebt haben.
- Sie ziehen aufgrund von Krankheit oder Behinderung um. Dazu ist ein Attest vim Amtsarzt notwendig.
- In der Wohnung befinden sich Giftstoffe wie Asbest oder Schimmel.