Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung soll bei Immobilienkäufen sicherstellen, dass der Käufer erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer zum rechtmäßigen Eigentümer des Grundstücks wird. Die Bescheinigung dient als Sicherheit, dass der Käufer die Steuer ordnungsgemäß gezahlt hat.
Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt erhoben und muss von Käufer und Verkäufer gezahlt werden. Allerdings wird meist im Kaufvertrag festgelegt, dass der Käufer die Steuer allein zahlt.
Woher bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Wenn die Steuer auf dem Konto der zuständigen Stelle eingeht, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und zeigt damit, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Die Beantragung der Bescheinigung erfolgt über den Notar.
Die Kosten für die Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt liegen bei rund 15 Euro.
Geht es auch ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Zwar ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer keine Voraussetzung, ohne die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfen die Grundbuchämter allerdings nach §22 Grunderwerbsteuergesetz keine Eintragung ins Grundbuch vornehmen.