Besitzer einer Eigentumswohnung müssen sich mit anderen Eigentümern auf bestimmte Regeln und Maßnahmen einigen. Während Eigenheimbesitzer alleine über die meisten Dinge verfügen können, müssen Besitzer von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus die Entscheidungen gemeinsam treffen.
Die Eigentümerversammlung führt alle stimmberechtigten Eigentümer zusammen und wird mindestens einmal jährlich abgehalten. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Vorschriften zur Eigentümerversammlung.
Ziel der Versammlung ist die gemeinschaftliche Verwaltung des Wohneigentums und die Möglichkeit, dass die Eigentümer Einfluss nehmen können. Das betrifft alle Entscheidungen in Bezug auf das Eigentum. Dazu zählen:
- Instandhaltung
- Instandsetzung
- Bauliche Veränderung
- Regeln der Hausordnung
- Streitfälle zwischen Nachbarn/Eigentümern
Zudem wird der Wirtschaftsplan für das Wohneigentum erstellt. Aus dem Plan ergibt sich die monatliche Summe, die jeder Eigentümer zur Gewährleistung der weiteren Bewirtschaftung des Eigentums zahlen müssen.
Die Versammlung kann auch auf Bestreben der Eigentümer einberufen werden, wenn mehr als ein Viertel der Eigentümer eine solche Ansetzung verlangt (§ 24 Abs. 2 WEG).
Kommt es bei einer Entscheidung zu einer Stimmabgabe, hat jeder Eigentümer genau eine Stimme, unabhängig davon wie viele Wohnung ihm gehören. Gehört eine Wohnung mehreren Personen, steht den Eigentümern dennoch nur eine Stimme zu. Damit eine Stimmabgabe möglich und die Beschlussfähigkeit gesichert ist, müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sein.
Alle Beschlüsse, Ergebnisse und Tagesordnungspunkte werden in einem schriftlichen Protokoll festgehalten.