Im Normalfall haftet derjenige für einen Schaden, der ihn verursacht hat. Bei einem Umzug ist allerdings in erster Linie entscheidend, ob es sich bei dem Verursacher des Schadens um einen privaten oder professionellen Helfer handelt.
Ein freiwilliger Umzugshelfer bietet seine Hilfe umsonst und aus reiner Gefälligkeit an. Beschädigt ein privater Umzugshelfer versehentlich Ihre Möbel oder lässt etwas zu Bruch gehen, muss er nicht für den Schaden haften. Der Verursacher haftet nur dann, wenn seine Versicherung solche Gefälligkeitsschäden abdeckt. Ist dies nicht der Fall, muss der Umziehende die Kosten des Schadens leider selbst tragen.
Eine Ausnahme liegt allerdings vor, wenn Ihr privater Helfer das Eigentum eines Dritten beschädigt. In diesem Fall muss er auch für den Schaden aufkommen. Wird also zum Beispiel das Auto des Nachbarn beschädigt, haftet Ihr privater Umzugshelfer für den verursachten Schaden.