Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für den Wohnungsbau und wurde in erster Linie für Bausparer eingerichtet, weshalb sie auch gerne als Bausparprämie bezeichnet wird.
Wer in einen Bausparvertrag einzahlt, erhält einen Anteil der eingezahlten Summe als Bonus oben drauf.
Wer Genossenschaftsanteile einer Wohnungsbaugenossenschaft erwirbt, kann ebenfalls die Wohnungsbauprämie in Form einer einmaligen Zahlung beantragen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Wohnungsbauprämie?
Ob Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben, ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Mit dieser Checkliste können Sie selbstständig prüfen, ob ein Anspruch besteht.
Habe ich Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
- Sie haben einen Bausparvertrag abgeschlossen.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter der Grenze von 35.000 Euro, bei Verheirateten gilt die Grenze von 70.000 Euro.
- Sie zahlen jährlich mindestens 50 Euro in den Bausparvertrag ein.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen erhalten Sie vom Staat 10 Prozent der eingezahlten Summe dazu.
Als Single bekommen Sie ab 2021 maximal 70,00 Euro, als Verheirateter maximal 140,00 Euro pro Jahr. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Singles 700 Euro im Jahr einzahlen, Verheiratete entsprechend das Doppelte.
Auch Bausparverträge, die vor dem Höchstprämiensatz von 2021 abgeschlossen wurden, profitieren von der neuen Regelung.
Neue Regelung seit 2019
Seit dem 1. Januar 2019 gibt es bei der Verwendung der Wohnungsbauprämie eine wichtige Neuerung. Die Prämie wird seitdem nur noch gezahlt, wenn Sie das Geld auch für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Dazu zählen der Bau und Kauf einer Immobilie sowie Modernisierungen oder Renovierung von Wohnraum.
Wollen Sie das Bausparguthaben für andere Zwecke nutzen, müssen Sie die erhaltene Prämie zurückzahlen.
Vorsicht: Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen
Wenn Sie bei Abschluss des Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie nach Ablauf einer Frist von sieben Jahren frei über Ihr Bausparguthaben verfügen.
Benötigen Sie das Geld vor Ablauf der sieben Jahre für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke, müssen Sie die Prämie allerdings zurückzahlen.
Eine weitere Ausnahme gilt für Bausparverträge, die bis Ende 2008 abgeschlossen wurden. Hier gelten die alten Regelungen.
Wo beantrage ich die Wohnungsbauprämie?
Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt bei der Bausparkasse, bei der Sie auch den Bausparvertrag abgeschlossen haben. Den Antrag auf die Prämie stellen Sie rückwirkend für das vergangene Jahr. Hier besteht eine Frist von zwei Jahren.
Beispiel: Die Prämie für 2020 können Sie bis zu 31.12.2022 einreichen.