Besonders bei spontanen Umzügen sind nicht immer ausreichend Rücklagen vorhanden, um die aufkommenden Umzugskosten zu bewältigen. Auf welche finanzielle Unterstützung Sie dabei am besten zurückgreifen können, hängt ganz von Ihrer Situation ab.
Wer zum Beispiel HARTZ IV bezieht, hat die Möglichkeit, seinen Umzug unter bestimmten Bedingungen vom Jobcenter genehmigen zu lassen, sodass die Umzugskosten übernommen werden können. Auch Sozialhilfeempfänger können mit finanzieller Unterstützung von Sozialamt rechen, sofern der Umzug aus sozialhilferechtlicher Sicht als zwingend erforderlich eingestuft wird.
In anderen Fällen, bei denen die Finanzierung des Umzugs eine Schwierigkeit darstellt, kann ein Kleinkredit eine Entlastung sein. Oftmals sind dabei die Laufzeiten frei wählbar, sodass die Rückzahlung sich flexibel gestalten lässt. Doch auch bei dieser Option sollten die Anbieter und die Kreditkonditionen sorgfältig miteinander verglichen werden, um Ihr Einsparpotential zu erhöhen.