Der Bauantrag muss bei der für das jeweilige Bundesland oder die jeweilige Gemeinde zuständigen Bauaufsichtsbehörde, umgangssprachlich oft als „Bauamt“ bezeichnet, eingereicht werden. Der Antrag darf allerdings ausschließlich von einem Bauvorlageberechtigten gestellt werden. Das sind in aller Regel Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure.
Nachdem die Bauaufsichtsbehörde Ihren Antrag geprüft hat und alle Angaben ordnungsgemäß sind, kann Ihnen die Baugenehmigung erteilt werden. Dies kann bei kleineren Vorhaben bereits nach wenigen Wochen der Fall sein, sich aber auch über einen längeren Zeitraum bis hin zu mehreren Monaten hinziehen.