Bonitätsauskunfteien wie die SCHUFA speichern Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und vergeben auf dieser Basis eine Punktzahl. Diese gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass der potentielle Kreditnehmer oder Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Direkt zu Beginn: Die SCHUFA erhebt keine eigenen Daten. Sie bezieht die Daten dagegen von Vertragspartnern (Banken, Leasinggesellschaften, Telekommunikationsunternehmen), öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und anderen öffentlichen Bekanntmachungen. Das Netz der Vertragspartner ist die wichtigste Datenquelle der SCHUFA, mittlerweile hat sie rund 4.500 solcher Partner.
Dabei werden dann nicht nur Daten über Vertragsabschlüsse gespeichert, sondern auch, ob Sie die Zahlungen hier vertragsgemäß geleistet haben. Wenn Ihnen also ein Kreditvertrag gekündigt wird, weil Sie die Raten nicht wie vereinbart gezahlt haben, wird sich das auch negativ auf Ihre SCHUFA-Punktzahl auswirken.
Weitergabe der Daten oft Vertragsinhalt – Verbraucher profitieren
Ob man das gut findet oder nicht – so richtig dagegen wehren kann man sich nicht, denn die Weitergabe der Daten an die SCHUFA ist meist fester Vertragsinhalt, bspw. bei Mobilfunkverträgen. Bei Bankkrediten muss dazu in der Regel sogar ein eigenes Formular unterzeichnet werden. Auch bei Bestellungen im Internet ist in den AGBs meist eine SCHUFA-Klausel enthalten.
Das System der Bonitätsauskünfte hat für Sie als Verbraucher aber auch Vorteile, denn der Einfluss auf Ihre Kreditchancen geht nicht nur in eine Richtung. Ein positiver Eintrag dient dem Kreditgeber als Vertrauensbasis und wird sich auf die Kreditkonditionen auswirken.

Überwiegend positive Daten
Laut Angaben der SCHUFA selbst liegen zu über 90 Prozent der erfassten Personen ausschließlich positive Informationen vor.
Die Übersicht: Diese Informationen bekommt die SCHUFA
Die SCHUFA erhält Informationen über:
- Namen
- Geburtsdatum und ggf. Geburtsort
- Aktuelle und frühere Anschriften
- Bankkonten
- Kreditkarten
- Kredite und Bürgschaften
- Leasingverträge
- Ratenzahlungsgeschäfte
- Versandhandelskonten
- Mobilfunkkonten
- Vergangene Zahlungsausfälle
Die SCHUFA erhält keine Informationen über:
- Nationalität
- Vermögen und Einkommen
- Beruf
- Marketingdaten wie Kaufverhalten, Interessen etc.
- Religiöse und politische Einstellungen und Mitgliedschaften
- Ehepartner