Mietkaution: Anlage Höhe und Rückzahlung
Was genau ist eigentlich die Mietkaution und wie hoch darf diese sein? Wann genau bekomme ich sie wieder oder darf mein Vermieter die Kaution sogar einbehalten?
Fragen über Fragen, die wir in diesem Beitrag für Sie beantworten.
Das Wichtigste in Kürze
Die Mietkaution wird im Mietvertrag vereinbart
Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen
Mieter dürfen die Kaution in drei Raten zahlen
Der Vermieter muss die Kaution getrennt vom sonstigen Vermögen zinsbringend anlegen
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Vor dem Umzug oder spätestens beim Einzug in die neue Wohnung ist die Zahlung einer Kaution fällig. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit und schützt ihn vor Mietausfall sowie Kosten durch Schäden, die der Mieter verursacht.
Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Nettokaltmiete. Der Maximalbetrag liegt bei drei Monatsnettokaltmieten(§ 551 BGB).
Beispiel: Liegt die monatliche Kaltmiete bei 600 Euro, darf die Kaution also maximal 1.800 Euro betragen.
Wann ist die Mietkaution zu zahlen?
Die Mietkaution wird in den meisten Fällen mit der ersten Monatsmiete fällig.
Wenn Sie die Kaution nicht auf einen Schlag bezahlen können, dürfen Sie die Mietkaution auf drei Monatsraten verteilen.
Wie wird die Mietkaution hinterlegt?
Die gängigste Methode bei der Zahlung der Mietkaution ist die sogenannte Barkaution. Hierbei übergeben Sie als Mieter die Kaution entweder in bar an den Vermieter oder überweisen sie.
Sie sind dabei berechtigt, die Kaution auch in drei Monatsraten zu zahlen.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution unabhängig und getrennt von seinem übrigen Vermögen auf einem eigens dafür erstellten Konto anzulegen.
Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?
Nach Ende des Mietverhältnisses bekommen Sie Ihre Kaution zurück.
Sind keine Forderungen aus den Mietzahlungen offen und alle im Mietvertrag vereinbarten Reparaturen ordnungsgemäß erledigt, ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen die Kaution mit Zinsen zurückzuzahlen.
Um die zu Überprüfen, bleibt dem Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses eine „angemessene“ Frist.
Der Vermieter hat in dieser Zeit die Möglichkeit, anstehende Kosten für Schäden in der Wohnung mit der Kaution zu verrechnen.
Der Zeitpunkt der Rückzahlung ist nicht gesetzlich geregelt und kann sich in der Praxis häufig über mehrere Monate hinziehen.
Bei Mietkaution besteht Verjährungsfrist
Auch mögliche ausstehende Nebenkostenabrechnungen können ein Einbehalten der Kaution durch den Vermieter rechtfertigen.
Normalerweise dauert eine als angemessen geltende Frist zwischen 3 und 6 Monaten.
Was viele nicht wissen: Bei der Mietkaution besteht eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, nach denen Ihr Anspruch auf Rückzahlung erlischt.
Sie sollten deshalb nicht länger als ein Jahr warten, um Ihre Mietkaution zurückzufordern und regelmäßig bei Ihrem Vermieter nachhaken.
Die Verjährungsfrist beginnt im Januar des Folgejahres. Kündigen Sie also zum 31. Mai, beginnt die Verjährungsfrist im Januar des nächsten Jahres.
Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Hat der Vermieter am Ende des Mietverhältnisses noch offene Forderungen, kann er auf die hinterlegt Mietkaution zurückgreifen.
Diese Forderungen können beglichen werden:
- Offene Betriebskostenabrechnung
- Verspätete Wohnungsübergabe an den Vermieter
- Beschädigungen der Mietsache
- Unerledigte Schönheitsreparaturen
- Mietrückstände