Welche staatliche Förderungen gibt es beim Hauskauf mit Kindern 2023?

Hier finden Sie Unterstützung beim Hauskauf

Marilena Meyer
Familien mit Kindern können Förderungen für den Hauskauf beantragen

Die wichtigsten Fakten

  • Eine beliebte Fördervariante ist der Wohn-Riester, der auch als Eigenheimrente bekannt ist

  • Das Baukindergeld will besonders junge Familien mit Kindern beim Kauf- und bau eines Eigenheims unterstützen

  • Auch die einzelnen Bundesländer bieten verschiedene Fördermöglichkeiten an

Förderungen - nicht nur vom Staat

Für Ihren Traum vom Eigenheim können Sie als Familie mit Kindern eine ganze Reihe an Förderungen beantragen. Nicht nur der Staat bezuschusst Sie – es gibt auch eine Reihe an Möglichkeiten, wie Sie sich anderweitig einen kleinen Zuschuss holen können.

Welche Möglichkeiten der staatlichen Förderungen beim Hauskauf für Familien mit Kindern in 2022 gibt und was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie hier.

Welche Förderungen gibt es für Hauskauf und Hausbau in 2022?

Ein Eigenheim ist eine teure Angelegenheit und so manch einer wird durch eine gewaltige Kreditsumme vom Kauf oder Bau abgeschreckt, schließlich bedeutet dies immer eine langfristige Verpflichtung.

Bevor man sich vom Traum der eigenen vier Wände verabschiedet, sollte man sich jedoch über mögliche Unterstützungen informieren.

Der Staat greift zukünftigen Bauherren und Immobilienbesitzern nämlich mit verschiedenen Förderprogrammen unter die Arme – mit zinsgünstigen Krediten, Tilgungszuschüssen oder steuerlichen Vorteilen.

Zu den Förderprogrammen zählen:
  • Wohn-Riester

  • Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der KfW

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Unterstützung durch das Wohnraumförderungsgesetz

  • Baukindergeld

  • Regionale Förderprogramme der Länder und Kommunen

  • Hausbau mit kirchlicher Erbpacht

  • Arbeitgeberdarlehen

  • Wohn-Riester

Eine beliebte Fördervariante für Familien mit Kindern und für einkommensstarke zukünftige Immobilienbesitzer ist der Wohn-Riester, der auch als Eigenheimrente bekannt ist.

Hierbei vergibt der Staat Zuschüsse, wenn ein Teil des Einkommens in einen Wohn-Riester-Vertrag eingezahlt wird. Zusätzlich können die Einzahlungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Voraussetzung ist, dass man in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und dass das eingezahlte Geld für eine Immobilie verwendet wird, in der der Einzahler auch selbst wohnt.

Wer selbstständig ist oder über das berufsständische Versorgungswerk fürs Alter vorsorgt (Ärzte, Rechtsanwälte), kann den Wohn-Riester nicht beantragen.

Wohnraumförderung

Mit dem Wohnraumförderungsgesetz möchte der Staat einkommensschwachen und kinderreichen Familien zum Eigenheim verhelfen.

Vergeben werden Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und verbilligtes Bauland. Gefördert wird aber nur, wer zum einen unter der vorgegebenen Einkommensgrenze liegt und zum anderen über ein gewisses Eigenkapital verfügt.

Wer diese Anforderungen erfüllt, kann die entsprechenden Anträge einreichen.

Voraussetzungen für eine Wohnraumförderung:
  • Eigenkapital zwischen 15 und 25 Prozent der Gesamtkosten

  • Jahreseinkommen von maximal 12.000 Euro (Einpersonenhaushalt) bzw. 18.000 Euro (Zweipersonenhaushalt) plus 4.100 Euro pro weiterer Person und 500 Euro pro Kind

Je nach Bundesland können abweichende Beträge gelten. Teilweise existieren auch Gehaltsuntergrenzen, da die Geförderten trotzdem noch genug Geld zum Leben übrig haben sollen.

Auch bei den Baukosten gibt es Maximalbeträge. Ist eine Immobilie zu teuer, verweigert der Staat die Förderung.

Auf vergleich.de finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme der Bundesländer.

Baukindergeld

Das Baukindergeld soll Familien mit mittlerem Einkommen und mindestens einem Kind bei ihrem ersten Hauskauf oder -bau unterstützen.

Ein früherer Immobilienbesitz stellt bei der Beantragung kein Problem dar. Haben Sie, oder ein anderes Haushaltsmitglied, früher schon mal eine Immobilie besessen, diese aber mittlerweile verkauft, können Sie den Antrag trotzdem stellen, solange es sich bei der alten und der neuen Immobilie nicht um ein und dasselbe Objekt handelt.

Es zählt einzig und allein der Zeitpunkt des Kaufdatums bzw. der Baugenehmigung der Immobilie, für die Sie das Baukindergeld beziehen möchten.

Zwischen Verkauf der alten und Erwerb der neuen Immobilie muss aber mindestens ein Tag liegen.

Damit Ihr Antrag für das Baukindergeld genehmigt wird, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen.

Zu den Voraussetzungen zählen:
  • Zum Zeitpunkt des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung darf kein weiteres Wohneigentum vorhanden sein. Ob Sie in der Vergangenheit schon mal eine Immobilie besessen und diese mittlerweile wieder verkauft haben, spielt keine Rolle – außer es handelt sich dabei um dieselbe Immobilie, die nun gefördert werden soll

  • Berechtigt sind Familien oder Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern

  • Auf das maximale Basis-Einkommen von 75.000 Euro im Jahr werden pro Kind weitere 15.000 Euro addiert. Familien mit einem Kind dürfen also nicht mehr als 90.000 Euro im Jahr verdienen, um Baukindergeld beantragen zu können

  • Die Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung schon geboren, unter 18 Jahre alt und kindergeldberechtigt sein und im selben Haushalt wohnen

  • Sie müssen bereits in Ihr Haus oder Ihre Wohnung eingezogen sein

  • Die Immobilie muss in Deutschland stehen

Sollten Sie also alle Voraussetzungen für einen Baukindergeldantrag erfüllen, können Sie schon mal die benötigten Unterlagen für die Beantragung zusammen suchen.

Die Höhe des Baukindergelds ist von der Anzahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder abhängig, die in Ihrem Haushalt leben.

Pro Jahr und Kind erhält eine Familie 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Insgesamt erhalten Sie bei einem Kind also eine Förderung in Höhe von 12.000 Euro für Ihr neues Zuhause.

Eine Familie mit zwei Kindern bekommt 24.000 Euro, bei drei Kindern 36.000 Euro usw.

Diese Unterlagen werden für den Baukindergeldantrag benötigt:
  • Der Grundbuchauszug als Nachweis über den Eigentumserwerb

  • Die Meldebestätigung als Nachweis der Selbstnutzung. Hier muss erkenntlich sein, dass die Immobilie für alle Beteiligten (Antragsteller, angegebene Kinder, Ehe- oder Lebenspartner) der Hauptwohnsitz ist

  • Der Einkommensteuerbescheid des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung. Auch die Bescheide des Lebenspartners werden benötigt

Die KfW behält sich das Recht vor, weitere Dokumente zum Nachweis der Förderbedingungen anzufordern, beispielsweise den Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung oder Kindergeldbescheide.

Solange Sie das Baukindergeld beziehen, sind Sie zudem verpflichtet, sämtliche Nachweise aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen.

Tipp Steuererklärung abgeben

Sollten Sie die geforderten Einkommensteuerbescheide noch nicht haben, geben Sie schnellstmöglich Ihre Steuererklärung(en) ab. Die Bearbeitung benötigt etwas Zeit.

Fristen beachten

  • Die Immobilie muss zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.03.2021 erworben worden sein. Ausschlaggebend ist das Datum des Kaufvertrags bzw. bei Bauprojekten das Datum der Baugenehmigung.

  • Spätestens 6 Monate nach dem Einzug muss der Antrag für das Baukindergeld gestellt werden.

  • Kaufen Sie ein Haus oder eine Wohnung, in der Sie bisher zur Miete gewohnt haben, gilt nicht der Einzugstermin, sondern das Datum des Kaufvertrags.

  • Nach der Beantragung haben Sie maximal 3 Monate Zeit, erforderliche Unterlagen in das Zuschuss-Portal der KfW hochzuladen.

  • Letzter Termin für eine Antragstellung ist der 31.12.2023. Es gilt aber trotzdem der 31.03.2021 als spätestmögliches Kaufdatum. Eine solche Konstellation kann sich zum Beispiel bei verzögerten Bauvorhaben ergeben.

Sie erfüllen alle Voraussetzungen, haben die Unterlagen parat und können die genannten Fristen einhalten? Den Antrag für die Förderung können Sie auf der Seite der KfW stellen Anträge werden über die KfW gestellt.

KfW-Darlehen

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt zukünftigen Eigenheimbesitzern vergleichsweise zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen.

Das sind zum Beispiel lange Zinsbindungsfristen von bis zu 20 Jahren und tilgungsfreie Jahre zu Beginn der Laufzeit.

Dabei werden nicht nur der Kaufpreis oder die reinen Baukosten berücksichtigt, sondern auch Kaufnebenkosten, Umbau- und Sanierungskosten sowie Ausgaben für die Außenanlagen.

Handelt es sich um eine Immobilie, die alle Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt, kommen weitere Förderprogramme in Frage, die einen zusätzlichen Tilgungszuschuss ermöglichen.

Wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann beispielsweise von dem Förderprogramm 153 „Energieeffizient Bauen“ profitieren und in Kombination mit einem zinsgünstigen Kredit einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten.

Mit einem Kredit aus dem Programm 151 „Energieeffizient Sanieren“ ist sogar ein solcher Zuschuss von bis zu 27.500 Euro möglich.

Die Beantragung einer Kfw-Förderung erfolgt nach Absprache mit dem Kreditnehmer in der Regel durch das Kreditinstitut, über das man seine Baufinanzierung abwickelt.

Auf der Webseite der KfW finden Sie eine Übersicht über alle möglichen Förderprogramme sowie einen Kreditrechner.

Förderung Länder und Kommunen

Auch die Länder und Kommunen vergeben mitunter zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse an angehende Eigenheimbesitzer. Vor allem in ländlichen Regionen soll so der Zuzug in die Gegend angekurbelt werden.

Für Informationen über individuelle Fördermöglichkeiten kann man sich an die kommunale Behörde oder an die jeweilige Landesbank wenden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Um es dem Verbraucher einfacher zu machen, finden sich seit Januar 2021 alle Fördermaßnahmen zu Sanierungsarbeiten unter einem Dach wieder.

Von nun an werden alle Anträge auf Förderung zur Wärmedämmung, Heizungstausch oder Baubegleitung beim sogenannten BEG gestellt.

Die “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) setzt sich aus dem BAFA und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie dem Co²-Gebäudesanierungsprogramm und dem Marktanreizprogramm (MAP) zusammen.

Das Ziel der BEG ist es, Förderangebote attraktiver zu machen und den Prozess der Sanierung zu erleichtern, indem die Schnittstellen zwischen Förderung, Energieberatung und Baubegleitung effizienter zusammenarbeiten.

Für den Verbraucher vereinfacht sich somit die Antragstellung auf Förderungen und Kredite. Diese werden nur noch in einfacher Ausführung bei nur einem Förderinstitut eingereicht.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

Mit 20 Prozent:
  • Sanierung der Gebäudehülle (z.B. Außenwände, Dachflächen, Fenster oder Türen)

  • Heizungsoptimierungen

Mit bis zu 45 Prozent:
  • Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen, Brennstoffzellen oder Solarthermieanlagen

  • Anschlüsse an erneuerbare Gebäude oder Wärmenetze

Mit bis zu 50 Prozent:
  • Baubegleitung und die Fachplanung des Vorhabens (max. 20.000 Euro)

  • Darüber hinaus sind auch Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) und für das Vorhaben notwendige Umfeldmaßnahmen wie Ausbau und Entsorgung der Altheizung für eine Förderung berechtigt.

Durch die Änderungen treten nun auch einige neue Regeln in Kraft.

Neben der Neuaufteilung der Förderungsprogramme ist in gesonderten Fällen das Einbinden von Energieeffizienz-Experten Pflicht.

Bei diesen Fällen handelt es sich um Änderungen, welche sich auf Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagetechniken und Kombinationen von Wärmeerzeugern beziehen.

Darüber hinaus ist das Hinzuziehen eines Energieeffizienz-Experten auf Wunsch möglich. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TBP), welche die geplanten Maßnahmen präzise erläutert. Dies wird zur späteren Antragstellung benötigt.

Förderung Kirche

In einigen Regionen hilft auch die katholische und evangelische Kirche beim Hausbau – meist mit der Vergabe eines Baugrundstücks mit Erbbaurecht. Statt das Grundstück kaufen zu müssen, kann man es pachten und hat so mehr Geld für den Bau des Hauses zur Verfügung.

Dabei sollte bedacht werden, dass man zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Grundstücks ist, sondern es sozusagen nur gemietet hat, was auch Nachteile mit sich bringt.

Arbeitgeberdarlehen

Nicht staatlich, aber gerade deswegen unter Umständen sehr interessant, ist ein Arbeitgeberdarlehen. Einige Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter mit besonders zinsgünstigen Krediten bei der Finanzierung des Eigenheims.

Da dies für beide Seiten Vorteile bringt, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich beim Arbeitgeber über die Möglichkeiten zu informieren.

Für den Arbeitgeber ist dies eine Form der Mitarbeiterbindung und Ausdruck von Wertschätzung, der Arbeitnehmer kommt auf diesem Weg an zusätzliches Geld zur Baufinanzierung.

Allerdings muss der Zinsvorteil (die Differenz vom marktüblichen Zins und dem vereinbarten Zinssatz) versteuert werden. Hier greift der individuelle Steuersatz, außer der Betrag liegt unterhalb der Freibetragsgrenze von 44 Euro im Monat.

Eine generelle Darlehensobergrenze gibt es nicht, aber Arbeitnehmer sollten bedenken, dass Sie sich dadurch sehr von ihrem Arbeitgeber abhängig machen.

Als Ergänzung zu einer Bankfinanzierung ist ein Arbeitgeberdarlehen aber meist eine gute Idee, denn Banken rechnen den Kredit vom Chef häufig als Eigenkapitalersatz an, was sich positiv auf die Kreditkonditionen auswirken kann.

Alle Förderprogramme der Bundesländer im Überblick

Die Förderbanken der einzelnen Bundesländer haben die Aufgabe, die Mittel für die einzelnen Förderprogrammen zur Verfügung zu stellen.

Hierbei werden sie teilweise von der KfW unterstützt.

  • L-Bank finanziert die Bauförderung.
  • Bietet einige Förderprogramme für Selbstnutzer
  • Wohnrauförderung ist als “Z15-Darlehen” ausgewiesen. Ist für Familien, die eine Immobilie kaufen, bauen oder umbauen wollen
  • Liegt das Einkommen über den Grenzen des Darlehens, fördert die L-Bank Haushalte gemeinsam mit der KfW-Förderbank über das Programm “Wohnen mit Kind”
  • Mit dem Förderprogramm “Wohnen mit Zukunft” gibt es Fördermittel für die Anschaffung einer neuen und modernen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien
  • BayernLabo (Bayerische Landesbodenkreditanstalt) stellt Fördermittel für Eigentümer bereit: Die Bauförderung
  • Fördert durch das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz Familien mit mittlerem oder geringem Einkommen
  • Bayerische Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus ergänzen Baukindergeld des Bundes
  • Eigenheimzulage kann auch ohne Baukindergeld beantragt werden
  • Das WEG-Modernisierungsprogramm unterstützt Eigentümergemeinschaften, die Sanierung, Modernisierung und energetische Maßnahmen vorantreiben wollen
  • In der Hauptstadt übernimmt die Investitionsbank Berlin (IBB) die Vergabe der Fördermittel
  • Selbstnutzer einer Immobilie können über das Programm “IBB Wohnraum modernisieren” Darlehen im Zusammenhang mit der Instandsetzung, Modernisierung und dem energetischen Umbau eines Wohngebäudes erhalten
  • eine Schließung einer Finanzierungslücke über das “IBB Förderungsdarlehen” ist ebenfalls möglich
  • Selbstnutzer, die alte Förderdarlehen aufgenommen haben und sich nach einer Ergänzungsförderung umsehen, bekommen mit dem “IBB Förderoptimierungsdarlehen Eigenheim” Unterstützung zur Umschuldung
  • Landeseigene Investitionsbank (ILB Brandenburg) finanziert die Bauförderung
  • Bietet Darlehen in bestimmten, durch das Land festgelegten Gebietskulissen, keine flächendeckende Wohnraumförderung
  • Es werden ausschließlich Personen gefördert, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten
  • Schwerbehinderte können sich ab einem Behinderungsgrad von 80 Prozent die barrierefreie Umgestaltung der Wohnung fördern lassen
  • In besonderen Fällen stellt das Land eine Bürgschaft für ein Wohnungsbaudarlehen für Selbstnutzer zur Verfügung
  • In Bremen ist die Bremer Aufbaubank (BAB) für Förderungen zuständig
  • In bestimmten Stadtteilen wird ein Eigenheimzuschuss als Zuschuss für die Kaufnebenkosten gewährt
  • Im Programm “Rund ums Haus” wird mit einem Modernisierungskredit Maßnahmen, die Energiekosten sparen, den Einbruchschutz verbessern oder den Wohnkomfort erhöhen, gefördert
  • Das Programm ist auch als Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften mit dem gleichen Leistungsumfang erhältlich
  • Förderprogramme werden von der Hamburgischen Investions- und Förderbank (IFB Hamburg) durchgeführt
  • “Hamburger Eigenheimförderung” unterstützt Erwerber oder Bauherren mit Darlehen für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum
  • Antragsteller werden gefördert, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten
  • IFB unterstützt auch Baugemeinschaften mit Darlehen, egal ob in Form einer Genossenschaft oder mit individueller Ausrichtung
  • Selbstnutzer können Kredite für energetische Maßnahmen oder für die Modernisierung von Küche und Bad bekommen
  • Wirtschafts- und Infrastruktur Bank Hessen (WI Bank Hessen) unterstützt Bauförderung
  • Die Bank vergibt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zur Bauförderung, egal ob Erwerb, Kauf oder Umbau bei Selbstnutzung
  • Wohneigentümergemeinschaften, die ihr Eigentum sanieren oder umbauen wollen, bekommen spezielle Programme im Zusammenhang mit KfW-Darlehen
  • Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern finanziert hier
  • Zurzeit gibt es keine Wohnraumförderung für Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen wollen
  • Ein Programm, da Personen unterstützt, die vorhandenes Wohneigentum aus- oder umbauen oder erweitern möchten fehlt ebenfalls
  • Förderprogramme zur Modernisierung und Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung für Selbstnutzer hingegen existieren
  • NBank ist für Bauförderung zuständig
  • Darlehen für Familien (Eigentum für Haushalte mit Kindern) und Schwerbehinderte (Eigentum für Menschen mit Behinderung) stehen im Rahmen der Wohnraumförderung zur Verfügung
  • Sind in den ersten 15 Jahren zinslos
  • Antragsteller müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten
  • Selbstnutzer, die ihre Immobilie energetisch oder altersgerecht modernisieren möchten, können Darlehen erhalten
  • Ist ebenfalls an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden in den ersten 15 Jahren zinslos
  • Bank unterstützt Selbstnutzer mit einer Landesbürgschaft bei der Aufnahme von nachrangigen Darlehen oder Darlehensteilen, bspw bei einer Hausbank
  • Vergibt auch an Wohneigentümergemeinschaften Bürgschaften
  • NRW-Bank finanziert verschiedene Bau-, Kauf- und Modernisierungsvorhaben für Privatpersonen
  • Maßnahmen nach dem Wohraumförderungsgesetz werden mit dem Programm “Eigentumsförderung Neubau oder Kauf” gefördert
  • In Abhängigkeit von Familiengröße und Region unterstützt es gestaffelt Selbstnutzer
  • Schwerbehinderte werden mit einem eigenen Programm gefördert
  • Außerhalb der Wohnraumförderung stehen Eigentümern zur Verfügung, bspw. bei einer Hausbank
  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist in Rheinland-Pfalz zuständig
  • Förderung zielt nur auf Personen ab, die die Einkommensgrenze nach § 13 LWoFG um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten
  • Neben Einkommensgrenzen ist Einhaltung der Wohnflächengröße entscheidend
  • Modernisierung und Erwerb von Genossenschaftsanteilen werden ebenfalls gefördert
  • Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) finanziert Immobilienvorhaben
  • Saarländische Wohnraumförderung unterstützt Neubau von Selbstnutzern mit zinsgünstigen mit zinsgünstigen Darlehen
  • mit Sonderprogrammen fördert die Bank Neubaumaßnahmen von Eigenutzern in Gebieten mit einem erhöhten Wohnungsbedarf
  • Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Bauvorhaben gemeinsam mit der KfW
  • Selbstnutzer müssen bestimmte Einkommensgrenzen und Wohnflächen einhalten
  • Förderung des ländlichen Raumes hat eine große Bedeutung
  • Wenig Augenmerk wird auf größere Städte des Landes gelegt
  • Die Bank bietet darüber hinaus auch eine Überbrückungsfinanzierung für das Baukindergeld an
  • Zusätzlich stehen noch Darlehen für Nutzer von SAB-Förderprogrammverträgen zur Verfügung
  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziert Bauförderung
  • Familien, die Wohnraum zur Selbstnutzung bauen oder Bestandsimmobilien erwerben werden gefördert
  • Für das Programm gelten Einkommensgrenzen, Bestandsimmobilien muss eine Modernisierung erforderlich sein
  • Weiteres Programm richtet sich an Selbstnutzer, die ohne Einhaltung von Einkommensgrenzen eine Immobilie bauen oder erwerben wollen
  • Ebenfalls kann ein Förderprogramm zu energieeffizienten Sanierung oder altersgerechten Umbauten beantragt werden
  • Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert die Bauförderung
  • Das Familienbaudarlehen zielt im Rahmen der Wohnbauförderung auf jüngere Paare bis 40 ab, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten
  • Sowohl Neubau als auch Bestandserwerb ist möglich
  • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität im Gebäude wird durch ein weiteres Programm gefördert
  • Bei leerstehenden Wohngebäuden kann ein Sanierungsbonus beantragt werden
  • Soll helfen, den erheblichen Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwand abzufedern
FAQ

Die häufigsten Fragen

Staatliche Förderung beim Hauskauf

  • Baukindergeld
  • KfW-Förderung
  • Landesfördermittel
  • Förderung der privaten Altersvorsorge
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Staatliche Förderung für vL-Sparpläne
  • BAFA Förderung
  • Wohnraumfördergesetz

Zukünftigen Eigenheimbesitzern stehen diverse Förderprogramme zur Verfügung. Staat, Länder und Kommunen vergeben sowohl zinsgünstige Kredite als auch finanzielle Zuschüsse oder vergünstigtes Bauland. Förderungen sind zum Beispiel das Baukindergeld oder KfW Förderungen. Auch die Wohn-Riester zählt dazu.

Das Baukindergeld soll Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und mindestens einem Kind helfen, sich eine eigene Immobilie leisten zu können. Häufig gibt es Verwirrung um die Formulierung „Ersterwerb“ bzw. „erstmaliger Kauf oder Neubau“. Die KfW hat bestätigt, dass ein früherer Immobilienbesitz kein Problem darstellt.

Die BAFA fördert besonders Investitionen in erneuerbare Energien und bietet zum Beispiel Unterstützung für die Modernisierung einer Heizungsanlage. Die Förderung muss vor der Umsetzung beantragt werden. Gefördert werden vor allem Bestandsimmobilien, in Einzelfällen können Sie auch bei einem Neubau Unterstützung bekommen. Die BAFA vergibt dabei ausschließlich Zuschüsse und keine Darlehen.

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