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So kommen Sie in drei einfachen Schritten an die Information für Vermieter und Banken.
Von der Traumwohnung hat man meist sehr genaue Vorstellungen: Holzdielen, Balkon, hell soll sie sein – wenn die Lage dann noch möglichst zentral ist – perfekt. Doch spätestens bei der ersten Suche kommt das böse Erwachen: Die Wunschwohnung in der Großstadt zu einem akzeptablen Preis? Keine Chance.
Wer richtig sucht – erhöht seine Chancen
Den Traum also begraben? Das muss nicht sein. Wer richtig sucht, der wird auch finden.
Wir zeigen Ihnen wie und wo Sie suchen sollten und mit welchen Tricks Sie Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt verbessern. So kommen Sie Ihrer Traumwohnung einen großen Schritt näher.
Es geht los. Voller Elan machen Sie sich an die Suche nach einem neuen Zuhause. Doch wo soll man eigentlich anfangen?
Auf der Suche nach einer passenden Wohnung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Die Ernüchterung kommt leider oft schon nach einer ersten Internetsuche: Zu wenig Angebote, zu hohe Mietpreise und fehlende Ausstattung sind insbesondere in Großstädten an der Tagesordnung.
Da hilft nur eins: Machen Sie sich genau klar, was Sie von Ihrer neuen Wohnung erwarten. Ist ein Balkon für Sie ein Muss? Benötigen Sie eine Einbauküche? Wo sind Sie zu Kompromissen bereit?
Ziehen Sie in eine neuen Stadtteil oder sogar in eine andere Stadt, fließen neben der Ausstattung der Wohnung auch weitere Faktoren ein:
Machen Sie sich also bewusst, was Ihnen besonders wichtig ist und worauf Sie zur Not verzichten könnten. Passen Sie Ihre Suche dann dementsprechend an.
Etagen-Wohnung oder Loft? Penthouse oder Maisonette? Bei der Art der neuen Wohnung scheiden sich die Geister. Wir zeigen Ihnen, was die verschiedenen Wohnungstypen ausmacht:
Die Geldfrage – daran führt bei der Wohnungssuche kein Weg vorbei. Wie viel Miete man sich am Ende des Monats leisten kann, hängt natürlich immer von den finanziellen Mitteln ab. Doch auch mit einem hohen Gehalt sollte die Miete einen gewissen Wert nicht überschreiten.
Als Faustregel gilt: Die Warmmiete der Wohnung sollte nicht mehr als ein Drittel des monatlichen Haushaltseinkommens ausmachen.
Mal bekommt man eine Absage, mal überhaupt keine Antwort und mal nur einen Termin für eine Massenbesichtigung. Wohnungssuchende kennen das Problem – es dauert – und aus Wochen können schnell Monate werden.
Der zeitliche Aufwand richtet sich immer auch nach den Gegebenheiten des regionalen Immobilienmarktes. Daneben spielt natürlich Ihr finanzielles Budget eine entscheidende Rolle.
Eine Wohnungssuche kann sich also hinziehen. Passen Ihre Anforderungen nur schwer zu Ihrem Budget, wird die Wohnungssuche besonders langwierig und mitunter auch frustrierend. Machen Sie sich deshalb ein Bild des Marktes vor Ort und richten Sie Ihre Suche auch danach aus, was Sie mit Ihrem Budget auf dem regionalen Immobilienmarkt finanzieren können.
Wenn man nichts findet, ist der letzte Ausweg häufig die professionelle Unterstützung eines erfahrenen Maklers.
Vorteil: Ein Makler kennt sich meist sehr gut im örtlichen Immobilienmarkt aus und kann auf Sie zugeschnittene Angebote ausfindig machen.
Das kann Ihnen nicht nur Zeit und Nerven sparen, auch organisatorische Aufgaben wie die Vereinbarung von Besichtigungsterminen werden vom Makler übernommen. Gerade bei einer größeren Entfernung zwischen Ihrem aktuellen und dem neuen Wohnort und kann ein Makler die Wohnungssuche deutlich erleichtern.
Nachteil: Die Kosten für die Beauftragung des Maklers können einen nicht unerheblichen Teil ausmachen und richten sich in der Regel nach der Höhe der Kaltmiete der neuen Wohnung.
Bei der Übernahme der Maklerprovision gilt bei Vermietungen das Bestellerprinzip.
Das Bestellerprinzip besagt: Wer den Makler beauftragt („bestellt“) hat, muss ihn auch bezahlen. Das ist aber nicht zwingend immer der Mieter.
Kommt ein Mietvertrag zustande, steht dem Makler eine Provision zu. Ist der Makler dabei für Sie auf die Suche gegangen und hat aktiv den Vermieter kontaktiert, müssen Sie als Mieter die Provision zahlen. Hat sich der Vermieter aber bereits im Vorfeld an den Makler gewandt, zahlt der Vermieter die Provision.
Sie können also unbesorgt bei einem Makler nachfragen, ob dieser Mietwohnungen im Angebot hat.
Haben Sie eine passende Anzeige gefunden, verlieren Sie keine Zeit. Nehmen Sie Kontakt mit dem Vermieter bzw. dem Makler auf und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
Grundsätzlich gilt bei allen Suchanfragen: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Ob die Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf geschieht, ist dabei Ihnen überlassen bzw. richtet sich danach, was der Vermieter angegeben hat.
In jedem Fall lohnt es sich, bereits einige grundlegende Informationen zu Ihnen mitzuteilen, die dem Vermieter einen ersten Eindruck ermöglichen. Stellen Sie sich deshalb kurz vor und formulieren Sie Ihr Interesse an der Wohnung.
Wenn vor der Traumwohnung schon eine große Menge anderer Bewerber warten, ist das natürlich frustrierend. Gerade bei Massenbesichtigungen sollten Sie deshalb versuchen, im Gedächtnis zu bleiben und die eigenen Chancen damit zu erhöhen.
Seien Sie unbedingt pünktlich und achten Sie auf ein gepflegtes Äußeres. Auch eine Bewerbermappe mit den nötigen Unterlagen kann bei der Besichtigung helfen. Damit signalisieren Sie ernsthaftes Interesse an der Wohnung und zeigen, dass Sie sich gut vorbereitet haben. Zusätzlich sollten Sie sich auf Fragen des Vermieters einstellen und diese ehrlich beantworten.
Haben Sie eine Wohnung ausgewählt, verlangt der Vermieter in der Regel im Vorfeld folgende Unterlagen von Ihnen:
Bringen Sie die für den Mietvertrag notwendigen Unterlagen im Idealfall gleich zur Wohnungsbesichtigung mit. Damit erhöhen Sie ihre Chancen!
Bei der Besichtigung müssen Sie oft in kürzester Zeit viele Informationen aufnehmen: Ausstattung, Besonderheiten, Wünsche des Vermieter, die Nachbarschaft – das kann sich keiner alles merken.
Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie gesammelt:
Unser Rat: Insbesondere bei den Nebenkosten unterscheiden sich die Regelungen von Wohnung zu Wohnung und können einen großen Kostenfaktor ausmachen. Informieren Sie sich deshalb detailliert, welche Betriebskosten in der Warmmiete abgedeckt werden.
Der Energieausweis kann Aufschluss darüber geben, mit welchem Energieverbrauch Sie später rechnen können. Seit Mitte 2014 sind Vermieter verpflichtet, dem potentiellen Mieter bereits bei der Besichtigung der Wohnung den Energieausweis vorzulegen.
Grundsätzlich gilt: Je höher der ausgewiesene Kennwert im Energieausweis, desto höher liegen die zu erwartenden Heizkosten. Ein guter Kennwert liegt unter 75 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter.
Einen noch detaillierten Aufschluss liefert allerdings die Nebenkostenabrechnung, da diese die Kosten unter Realbedingungen aufzeigt.
Neben dem gängigen und normalen Mietvertrag gibt es besondere Varianten des Mietvertrags, die Regelungen für die Länge des Mietverhältnisses oder die Höhe der Miete festlegen:
Ein Mietvertrag kann oft unübersichtlich sein und enthält eine Vielzahl von Klauseln. Welche Informationen für Sie besonders relevant sind, haben wir für Sie hier festgehalten:
Prüfen Sie den Mietvertrag vor der Unterzeichnung genau. Auch bei „Standardverträgen“ sollten Sie darauf nicht verzichten und die Meinung eines Sachverständigen einholen.
Die Mietkaution soll dem Vermieter Sicherheit bieten und ihn für die Zukunft gegen mögliche Zahlungsausfälle oder offene Forderungen aus dem Mietverhältnis absichern. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag vereinbart. Als Höchstbetrag sind drei Nettokaltmieten festgeschrieben.
Die gängige Methode ist die sogenannte Barkaution, bei der Sie als Mieter die Kaution entweder in bar an den Mieter übergeben oder überweisen. Sie sind dabei berechtigt, die Kaution auch in drei Monatsraten zu zahlen. Neben der Barkaution gibt es die Möglichkeit einer Bankbürgschaft oder einer Bürgschaft durch Privatpersonen.
Der Vermieter ist seinerseits verpflichtet, die Kaution unabhängig und getrennt von seinem übrigen Vermögen auf einem eigens dafür erstellten Konto anzulegen.
Ist das Mietverhältnis beendet und es bestehen keine Ansprüche des Vermieters, muss dieser die Kaution mit den in der Zwischenzeit angefallenen Zinsen zurückzahlen.
Die Mietkaution kann eine Menge Geld ausmachen, die Sie erst beim Auszug wiedersehen.
Doch es geht auch anders: Eine Mietbürgschaft ist eine Möglichkeit, die Kosten für die Mietkaution nicht in Form einer Überweisung an den Vermieter zu tätigen, sondern einen Bürgen als Sicherheit für den Vermieter einzusetzen.
In diesem Fall müssen Sie keine Kaution bezahlen. Eine Mietkautionsbürgschaft wird entweder von Privatpersonen, Versicherungen oder Banken übernommen. Sinnvoll kann dies besonders dann sein, wenn die Kaution nicht in Ihr finanzielles Budget passt. Privatpersonen sind in der Regel Familienangehörige mit positiver Bonität.
Unser Rat: Ein Vermieter muss keine Kautionsbürgschaft akzeptieren. Sprechen Sie diese Option deshalb frühzeitig an. Da der Vermieter erheblichen bürokratischen Aufwand gegenüber der normalen Barkaution sparen kann und Kosten für die Kontoverwaltung spart, kann eine Mietkautionsbürgschaft für beide Parteien vorteilhaft sein.
Bevor die Möbel an die richtige Stelle kommen und Sie in Ihr neues Zuhause einziehen, steht noch die Übergabe der Wohnung an.
Die Übergabe findet spätestens am Tag des im Mietvertrag vereinbarten Einzugstermins statt. Damit Sie mit der nötigen Ruhe und Zeit die Übergabe durchführen können, bietet sich ein Zeitpunkt nach dem Auszug des Vormieters und vor Ihrem Einzug an. Bestehen Sie in jedem Fall auf die Erstellung eines Übergabeprotokolls und halten Sie etwaige Mängel darin fest.
Beim Auszug dient Ihnen das Protokoll als Nachweis, dass Schäden nicht durch Sie verursacht wurden. Im Protokoll werden auch die Zählerstände für die Versorgungswerke dokumentiert.
Vereinbaren Sie in jedem Fall eine Übergabe bei Tageslicht, um Abnutzungen oder Mängel besser zu erkennen. Das Protokoll wird von allen anwesenden Personen unterschrieben und im Nachhinein allen Parteien schriftlich zur Verfügung gestellt.
Gerne können Sie unsere kostenlose Vorlage für Ihr Übergabeprotokoll nutzen. Einfach herunterladen, ausdrucken und zur Wohnungsübergabe mitbringen.
Wenn Sie den Einzug erfolgreich gemeistert haben, vergessen Sie nicht, Ämter und Behörden über Ihre neue Adresse zu informieren. Die Kosten für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt liegen durchschnittlich bei zehn Euro und sind im Formular zur Ummeldung vermerkt.
Diese Ämter müssen Sie über Ihren Umzug informieren
Grundsätzlich gilt: Die Kaltmiete darf innerhalb von drei Jahren insgesamt um maximal 20 Prozent gegenüber der ursprünglichen Miete erhöht werden. Ist diese Grenze erreicht, muss der Vermieter mit der nächsten Erhöhung drei Jahre warten.
Die Miete darf dabei nicht willkürlich erhöht werden. Will Ihr Vermieter die Miete erhöhen, muss er sich dabei an eine Reihe von Bedingungen halten, unter denen eine Erhöhung zulässig ist.
Folgende Versicherungen sind bei der ersten eigenen Wohnung für Sie wichtig: