Kann ich die Kosten für die Küche von der Steuer absetzen?

20 Prozent der Kosten für die Montage der Küche können abgesetzt werden

Marilena Meyer

Die Kosten dürfen nur einmalig abgesetzt werden

Eine neue Küche wird schnell zu einer enormen finanziellen Belastung. Doch es gibt gute Nachrichten: Einen Teil der Kosten für Ihre Traumküche können Sie steuerlich absetzen.

Das ist aber noch kein Grund, jetzt das nächst teurere Modell zu wählen. Bei den absetzbaren Posten handelt es sich ausschließlich um die Kosten für die Montage der Küche, sofern Sie die Küche von Profis aufbauen lassen. Der Kaufpreis für die Küche ist dagegen nicht absetzbar, da es sich hier um

Wenn Sie die Küche aufbauen lassen, können Sie 20 Prozent der hierfür berechneten Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Diese tragen Sie in der Steuererklärung auf Seite 3 in Zeile 73 im Mantelbogen ein.

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen Sie einige Regeln beachten:

  • Sie dürfen nur 20 Prozent der Kosten absetzen

  • Pro Jahr dürfen insgesamt nur 1.200 Euro abgesetzt werden

  • Die Küche darf nicht in einen Neubau eingebaut werden. Das Haus oder die Wohnung muss also bereits bestehen

  • Die Montagekosten müssen auf der Rechnung getrennt und eindeutig aufgeschlüsselt sein

  • Die Rechnung muss per Überweisung gezahlt werden, damit Sie einen Zahlungsnachweis haben. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an

  • Die Kosten dürfen nur einmalig abgesetzt werden

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