Die Kosten für die Erstellung der Tragwerksplanung für ein Gebäude werden nach der sogenannten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure berechnet. Sie regelt die Vergütung von Leistungen in den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Bauwesen.
Die dort genannten Vergütungsrichtlinien sind rechtlich bindend, alternativ kann jedoch auch ein individueller Preis mit dem Statiker vereinbart werden, wenn die Baukosten unter einem Wert von 10.226 Euro liegen.
Maßgeblich für die Berechnung der Kosten sind die anrechenbaren Konstruktionskosten des Gebäudes oder der Anlage, die Honorarzone (Schwierigkeitsgrad), der Honorarsatz (Aufwand), eventuelle Zuschläge für Leistungen beim Bauen im Bestand sowie die Leistungsphasen (Umfang der Tätigkeiten), in die der Statiker mit eingebunden ist.
Hinzu kommen eventuelle Kosten für Begutachtungen und etwaig erforderliche Gutachten, wie zum Beispiel Bodengutachten. Im Einzelnen können Sie mit folgenden Kosten rechnen:
Kosten für den Statiker
Leistung | Kosten |
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Statische Berechnung für ein klassisches Einfamilienhaus | 1.600 bis 2.700 Euro |
Bodengutachten | 500 bis 1.000 Euro |
Statische Berechnung für eine Garage | 400 bis 800 Euro |
Stundenlohn, je nach Schwierigkeitsgrad | 80 bis 120 Euro |
Um vorab die Kosten für den Statiker abzuschätzen, können Sie davon ausgehen, dass 55 % der Herstellungskosten auf die Baukonstruktion und 10 % auf die technischen Anlagen entfallen.
Statiker-Kosten in der Altbaumodernisierung:
Werden in der Altbausanierung bauliche Veränderungen vorgenommen, betreffen diese häufig die Tragfähigkeit und Stabilität des kompletten Gebäudes, so zum Beispiel beim Einreißen von Wänden, Deckendurchbrüchen oder Balkonanbauten.
Zur Absicherung muss in diesem Fall ein Statiker berechnen, ob und wenn ja welche Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Muss nicht das komplette Gebäude, sondern nur einzelne Bauteile statisch nachgewiesen werden, bleiben die Konstruktionskosten häufig unter dem Mindestwert nach HOAI von 10.226 Euro und der Statiker rechnet nach Aufwand mit seinem Stundensatz ab. In diesem Fall müssen Sie etwa mit folgenden Kosten rechnen:
Kosten für den Statiker in der Altbausanierung
Leistung | Kosten |
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Soll in eine Decke ein Durchbruch erfolgen, muss berechnet werden, ob die Decke dennoch ihre Tragfähigkeit behält | 500 bis 900 Euro |
Nachprüfen, ob nichttragende Wand eingerissen werden kann | 250 bis 500 Euro |
Statik berechnen für das entfernen und entsprechende ersetzen einer tragenden Wand | 500 bis 900 Euro |
Berechnungen für den Anbau eines Balkons | 400 bis 600 Euro |
Grundsätzlich lohnt es sich bei Altbauten immer, einen Statiker zu Rate zu ziehen. Die Spezialisten für die Tragfähigkeit von Gebäuden können bereits im Vorfeld abschätzen, wie sich das statische System bei baulichen Veränderungen verhält, bzw. welche Auswirkungen diese haben.
Tipp:
Die Kosten für eine statische Überprüfung können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, wenn die Begutachtung nachweislich als Vorsorgemaßnahme erfolgt ist.