Bei einem bevorstehenden Umzug kann ein laufender Vertrag mit einem Fitnessstudio schnell lästig werden.
Denn nicht jedes Fitnessstudio gehört zu einer Kette, die in jeder Stadt vertreten ist.
In der Regel haben Verträge mit Fitnesstudios eine Mindestlaufzeit von ein bis zwei Jahren.
Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate.
Wird diese nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag meist stillschweigend automatisch. Das ist aus Kundensicht zwar äußerst ärgerlich, entspricht grundsätzlich aber den gesetzlichen Vorgaben (vgl. § 309 Nr. 9 b BGB).
Sie möchten umziehen und können Ihr Fitnessstudio möglicherweise nicht mehr in akzeptabler Zeit erreichen? Das gibt Ihnen nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht.
Ein solches Recht besteht nach § 314 Abs. 1 BGB nur bei einem „wichtigen Grund“.
Unbestritten sind Fälle, in denen der Fitnessstudio-Kunde wegen einer dauerhaften Erkrankung das Angebot des Fitnesscenters nicht mehr nutzen kann.
Auch bei einer Schwangerschaft steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Aber gilt das auch für einen Umzug?