Umzug planen: Schritt für Schritt ins neue Zuhause

Dieser Ratgeber lässt keine Fragen offen

Marilena Meyer
Beim Umzug mit Kind muss einiges beachtet werden

Checklisten downloaden und nichts mehr vergessen

Nicht selten läuten wir mit einem Umzug einen neuen Lebensabschnitt ein. Doch Umziehen will gelernt sein – vor allem ein privat organisierter Wohnungswechsel in Eigenregie.

Was kostet ein Umzug? Kann ich finanzielle Unterstützung beantragen? Wie viele Kartons brauche ich? Kann ich Sonderurlaub beantragen? Wohin mit Kind und Haustier am Umzugstag? Wo muss ich mich nach dem Umzug ummelden?

Dieser Ratgeber lässt keine Fragen offen, hilft Ihnen Fehler zu vermeiden und begleitet Sie auf dem Weg in Ihr neues Zuhause.

Auszug bis Einzug: Woran muss ich denken?

Wer schon einmal umgezogen ist weiß, dass es viele Dinge gibt, an die man denken sollte.

Um eine kleine Unterstützung zu liefern, haben wir für Sie eine Umzugscheckliste mit den 15 wichtigsten Schritten zum downloaden zusammengefasst.

Umzugscheckliste

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Auch wer zum ersten Mal einen Umzug organisiert, kann den Leitfaden nutzen und sich zusätzlich in unserem Ratgeber zur ersten eigenen Wohnung gute Tipps für den Start in die Unabhängigkeit abholen.

Woran muss ich beim Auszug aus meiner alten Wohnung denken?

Sie wohnen in einer Mietwohnung? Dann kommen zusätzlich zum regulären Plan-, Pack- und Ummelde-Marathon noch weitere Aufgaben auf Sie zu:

Wie muss ich meine alte Wohnung hinterlassen? Welche Kosten muss ich tragen? Was ist mit meiner Mietkaution? Diese Fragen sind in der Regel im Mietvertrag geklärt. Zunächst gilt es, diesen zu kündigen.

Alles, woran Sie denken müssen, erklären wir Ihnen jetzt:

Kann ich meine Wohnung einfach kündigen?

Haben Sie eine neue Wohnung gefunden, steht die Kündigung Ihrer alten bevor.

Damit das sicher klappt und Sie nicht doppelt Miete bezahlen müssen, achten Sie darauf, fristgerecht zu kündigen.

Eine Kündigung des Mietvertrages darf nur in schriftlicher Form und unterschrieben bei Ihrem Vermieter eingehen.

Eine Whatsapp-Nachricht funktioniert hier leider nicht.

Diese Dinge müssen Sie bei der Kündigung des Mietvertrags beachten:
  • Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen und von allen Mietparteien unterzeichnet sein.

  • Von Mieterseite aus muss kein Kündigungsgrund angegeben werden.

  • Sofern vertraglich nicht anders geregelt, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine Kündigung muss zudem spätestens am dritten Werktag eines Monats dem Vermieter vorliegen, ansonsten verschiebt sich die Frist um einen weiteren Monat. Ist der dritte Werktag ein Samstag, gilt der folgende Montag als Stichtag.

Achten Sie darauf, dass diese Punkte in Ihrer Kündigung enthalten sind:
  • Anschrift des Vermieters

  • Adresse der Mietwohnung inklusive Stockwerk und ggf. Wohnungsnummer

  • Zeitpunkt der Kündigung

  • Mitteilung der fristgerechten bzw. fristlosen Kündigung

  • Aufforderung an den Vermieter zur Bestätigung der Kündigung

  • Aufforderung an den Vermieter zur Bestätigung der Kündigung

  • Hinweis zur Kontaktaufnahme mit dem Vermieter, zur Vereinbarung eines Übergabetermins und zur Klärung möglicher offener Fragen

  • Unterschrift aller Hauptmieter

Verwenden Sie ganz einfach unsere Musterkündigung zur Kündigung des Mietvertrags!

Das geht ganz einfach:
  1. Laden Sie das PDF herunter

  2. Unterschreiben Sie das PDF

  3. Senden Sie die Kündigung direkt per Mail an Ihren Vermieter

Musterkündigung Mietvertrag

Hier kostenlos herunterladen

Komme ich mit einem Nachmieter schneller aus dem Mietvertrag?

Es stimmt: Liefert man dem Vermieter einen Nachmieter, kann man schneller aus einem Mietvertrag aussteigen.

Aber Achtung: Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Vorschlag zu akzeptieren!

Dass der Vermieter einen von drei vorgeschlagenen Nachmietern akzeptieren muss, ist ein hartnäckiges Gerücht.

Das bedeutet: Stellt der Vermieter sich stur, dann hat man keine Chance. Zumindest nicht, wenn der Mietvertrag den vorzeitigen Auszug nicht vorsieht.

Was muss denn im Mietvertrag stehen?

Um die Kündigungsfrist zu umgehen, muss eine der folgenden Vertragsklauseln vorliegen:

  1. Im Mietvertrag ist eine Nachmieterklausel enthalten.

  2. Es wurde ein Zeitmietvertrag oder ein Vertrag mit Kündigungsausschluss abgeschlossen.

Wie muss ich meine Wohnung übergeben?

Wer aus einem Mietverhältnis aussteigt, ist nicht per se verpflichtet die Wohnung renoviert zu hinterlassen.

Häufig werden Vermieter dies aber im Mietvertrag festhalten. In dem Fall muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen.

Was genau sind denn Schönheitsreparaturen?

In die Kategorie “Schönheitsreparaturen” fällt das Beseitigen aller Gebrauchsspuren, die während der Mietzeit entstanden sind.
In der Praxis bedeutet dies in der Regel das Streichen (und eventuell Tapezieren) der Wände, Decken und Heizkörper sowie die Innenseite von Fenstern und Außentüren.

Für welche Schäden muss ich sonst noch aufkommen?

Mieter müssen nur Schäden beseitigen, die sie selbst verursacht haben.
Dazu ist es wichtig, belegen zu können, was schon vor dem Einzug beschädigt war. Übliche Abnutzungserscheinungen sind Vermietersache. Es ist allerdings nicht immer ganz klar, was denn „üblich“ bedeutet.

Hinweis Der Mieterbund hilft

Wer sich unsicher ist, welche Reparaturen durchgeführt werden müsse, findet auf der Website des Deutschen Mieterbundes weitere Informationen zum Mietrecht sowie ein Adressenverzeichnis der regionalen Mietervereine.

Und wenn ich die Wohnung nicht im vereinbarten Zustand zurückgebe?

Zusätzlich zu Schönheitsreparaturen ist in den meisten Mietverträgen geregelt, dass eine Wohnung „besenrein“ zu hinterlassen ist.

Wird die Wohnung nicht im vertraglich vereinbarten Zustand hinterlassen oder sind noch grobe Schäden zu beheben, hat der Vermieter das Recht, die beim Einzug gezahlte Mietkaution dafür einzusetzen.

Um bestehende Schäden zu besprechen und eine Einschätzung zu bekommen, in welchem Umfang die Mietkaution zurückgezahlt wird, sollte mit dem Vermieter zusammen ein Wohnungsübergabeprotokoll ausgefüllt werden.

In diesem wird der Zustand der Wohnung zum Übergabezeitpunkt festgehalten.

Außerdem wird geregelt, ob die Mietkaution noch zum Beheben von Schäden eingesetzt werden muss.

Offiziell wird die Wohnungsübergabe dann mit der Rückgabe sämtlicher Schlüssel abgeschlossen.

Die letzten Schritte vor dem Verlassen der Wohnung:
  1. Zählerstände überprüfen (im Rahmen des Wohnungsübergabeprotokolls)

  2. Briefkasten ein letztes Mal leeren

  3. Namensschild(er) abmontieren

  4. Sämtliche Schlüssel, die zur Immobilie gehören (auch nachgemachte), übergeben

Woran muss ich beim Einzug in meine neue Wohnung denken?

Auch beim Einzug in die neue Mietwohnung sollte ein Übergabeprotokoll ausgefüllt werden. Mieter sollten sich hierfür ruhig etwas Zeit nehmen.

Checken Sie die Wohnung gründlich auf Schäden durch.

Es ist auch ratsam, Fotos zu machen, um eventuelle Mängel festzuhalten.

Bei der Übergabe nichts übersehen?

Damit die Übergabe reibungslos abläuft, laden Sie sich hier das Wohnungsübergabeprotokoll mit allen Punkten zum Abhaken herunter!

Wohnungsübergabeprotokoll

Hier kostenlos herunterladen

Fallen bei dieser Überprüfung Mängel auf, sollte mit dem Vermieter besprochen werden, dass diese noch vor Einzug behoben werden.

Auf diesem Weg lassen sich spätere Auseinandersetzungen von vornherein vermeiden.

Was Mieter vor dem Einzug unbedingt prüfen sollten
  • Zustand von Wänden, Böden und Decken: Eines der häufigsten Themen, wenn es um Mängel an Immobilien geht, ist Schimmel an den Wänden. Dieser sieht nicht nur unschön aus, sondern ist, je nach Ausmaß, auch gesundheitsgefährdend. Dies ist ein häufiges Streitthema, denn die Ursache können sowohl Bauschäden als auch Fehlverhalten der Mieter sein. Daher ist es empfehlenswert, sämtliche Wände zu überprüfen, vor allem Außenwände, über die Feuchtigkeit eindringen könnte. Wenn möglich, ist es auch sinnvoll, die ehemaligen Bewohner zu befragen.

  • Zustand von Türen und Fenstern: Lassen sich diese ohne Probleme öffnen und schließen? Ist ein Luftzug zu spüren?

  • Heizanlage: Funktionieren sämtliche Heizkörper? Läuft auf allen Wasserhähnen Warmwasser?

  • Strom: Funktionieren Lichtschalter und Steckdosen? Schauen Sie sich auch den Sicherungskasten an.

  • Herd: Werden alle Herdplatten ausreichend heiß?

  • Größe nachmessen: Die Wohnungsgröße ist ein wesentliches Merkmal für die Höhe der Miete. Es sollte also geprüft werden, ob die im Mietvertrag angegebene Quadratmeteranzahl auch korrekt ist. Natürlich ist dies nicht hundertprozentig zu bestimmen. Eine grobe Abschätzung reicht aber aus.

  • Mietvertrag: Gibt es unzulässige Klauseln? Passt die Vereinbarung auch noch bei möglichen Veränderungen Ihrer Lebenssituation zu Ihnen?

Wie hoch ist die Mietkaution und wofür ist sie da?

Beim Einzug ist die Zahlung einer Kaution fällig.

Diese dient dem Vermieter als Sicherheit. Sie schützt ihn vor Mietausfall sowie Kosten durch Schäden, die der Mieter verursacht.

In der Regel beträgt die Mietkaution drei Nettokaltmieten.

Sie können die Mietkaution nicht auf einen Schlag zahlen?

Wer nicht die gesamte Summe zur Verfügung hat, kann mit dem Vermieter sprechen: Es ist möglich, diese über drei Monate zu strecken.

Eine andere Möglichkeit ist der Abschluss einer Kautionsversicherung:

Hier zahlen Sie einen jährlichen Betrag an den Versicherer. Dieser übernimmt die Bürgschaft für den Mieter und wickelt eventuelle Schadensfälle mit dem Vermieter ab.

Wer bietet eine Kautionsversicherung an?

Einen solchen Service bieten einige Banken an. Außerdem existieren verschiedene online Anbieter wie kautionsfrei.de oder die Deutsche Kautionskasse.

Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich auf jeden Fall.

Nach dem Umzug: Wo muss ich mich überall ummelden?

Der Umzug ist geschafft? Bevor Sie nun die Füße hochlegen können, um das Leben in den neuen vier Wänden zu genießen, gibt es noch einige Dinge, an die man denken sollte und die weitere Kosten mit sich bringen können.

Neben der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, bei der GEZ, beim Finanzamt sowie bei anderen festen Ansprechpartnern wie Banken und Versicherungen, muss auch das Auto umgemeldet werden.

Was mache ich mit Strom, Gas und Telefon?

Damit die Stromversorgung in der neuen Wohnung gewährleistet ist bietet es sich an, den Stromanbieter rechtzeitig über den Umzug zu informieren.

Für den Fall, dass der alte Anbieter nicht an den neuen Wohnort liefert, gibt es das sogenannte “Sonderkündigungsrecht”.

Gleiches gilt auch für Ihren Gas- und Telefonanbieter: Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihre bisherigen Anbieter auch an Ihren neuen Wohnort liefern und kümmern Sie sich um die Ummeldung.

Brauche ich eine Umzugsfirma?

Die erste Frage, die man sich stellen sollte, ist, ob man den Umzug alleine meistern möchte oder ob das Ganze in professionelle Hände übergeben und ein Umzugsunternehmen beauftragt werden soll.

Wichtige Faktoren sind dabei natürlich Zeit und Geld.

Ein Umzug ist stressig: Wann packe ich die Umzugskartons? Wie transportiere ich mein Hab und Gut von der alten in die neue Wohnung? Habe ich Unterstützung beim Schleppen der Umzugskartons? Was ist mit sperrigen Möbeln und der Waschmaschine?

Ein privater Umzug dauert definitiv länger und ist wesentlich arbeitsintensiver. Der Wohnungswechsel mit Hilfe eines Umzugsunternehmens kann dafür etwas teurer werden.

Was viele nicht wissen: Ein Umzugsunternehmen ist oft günstiger als gedacht. Umzugsunternehmen gibt es nämlich für fast jedes Budget.

Spartipp Nr. 1: Beiladung

Haben Sie nur einen kleinen Single-Haushalt oder ziehen aus einer WG aus, fragen Sie am besten nach einer Beiladung oder einem Mini-Umzug. So lässt sich eine Menge Geld sparen im Vergleich zum Komplettumzug.

Spartipp Nr. 2: Wochentag

Eine weitere effektive Sparmöglichkeit ist der Zeitpunkt des Umzugs. An den Wochenenden finden die meisten Umzüge statt – die Umzugsunternehmen sind dementsprechend stark ausgelastet. Wer unter der Woche, beispielsweise an einem Montag oder Mittwoch umzieht, spart zusätzlich viel Geld.

Spartipp Nr. 3: Vergleichen

Generell lassen sich enorme Preisschwankung zwischen den Umzugsfirmen feststellen. Wir raten daher unbedingt, verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen.

Nutzen Sie hierzu unseren kostenlosen Online-Vergleich und erhalten Sie unverbindlich bis zu drei Angebote von Umzugsfirmen.

Was kostet ein Umzug?

Es ist schwierig, konkrete Umzugskosten zu nennen. Ziehen Sie privat um oder mit einem Umzugsunternehmen?

Für beide Varianten sollte aufgelistet werden, welche Kosten dabei entstehen und verschiedene Angebote eingeholt werden.

Diese Kosten entstehen bei einem privaten Umzug:
  • Transporter

  • Umzugshelfer

  • Verpackungsmaterial

  • Benzin

  • Halteverbotsschild

  • Verpflegung der Umzugshelfer

Auch sollte man bedenken, dass der notwendige Zeitaufwand für einen Umzug in Eigenregie eventuell weitere Kosten mit sich bringt, zum Beispiel durch Arbeitsausfall oder notwendige Kinderbetreuung.

Umzugsunternehmen bieten häufig ein Full-Service-Paket an, bei dem man einen Gesamtpreis für sämtliche Leistungen bezahlt.

Dabei gibt es nicht nur preisliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern, sondern auch von Region zu Region und von Wochentag zu Wochentag.

Außerdem spielt die Größe der Wohnung ebenso eine Rolle wie die Entfernung zur neuen Wohnung.

Die folgende Tabelle dient deshalb nur zur Orientierung und alle Angaben sind als ungefähre Richtwerte zu verstehen.

Kosten für ein Umzugsunternehmen:

bis 60 m² bis 80 m² bis 120 m² ab 120 m²
Umzugsgut in Volumen 10 – 20 m³ 15 – 40 m³ 35 – 60 m³ ab 50 m³
Regional (max. 50 km) 450 – 850 € 600 – 1.200 € 900 -2.000 € ab 1.700 €
Nahbereich (max. 120 km) 600 – 1.100 € 800 – 1.600 € 1.100 – 2.200 € ab 2.000 €
Fernbereich (ab 120 km) 800 – 2.000 € 1.000 – 2.200 € 1.400 – 2.800 € ab 2.300 €
Montage 100 – 200 € 50 – 250 € 200 – 300 € ab 200 €

Kann ich den Umzug von der Steuer absetzen?

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die entstehenden Kosten in der Regel steuerlich geltend machen.

Dabei gilt: Beruflich geht vor privat.

Das bedeutet, dass ein beruflicher Anlass zählt, wenn es um die Geltendmachung der Ausgaben geht. Das Finanzamt kann die Berücksichtigung nicht ablehnen, nur weil ein Umzug vielleicht zusätzlich auch private Gründe, wie eine neue Beziehung oder eine Trennung, hat.

Ist einer der Punkte, die einen berufsbedingten Umzug nachweisen, unstrittig vorhanden, dann muss das Finanzamt die Umzugskosten als Werbekosten oder Betriebsausgabe anerkennen.

Was ist die Umzugskostenpauschale?

Pro Umzug darf jeder Steuerzahler die Umzugskostenpauschale für den berufsbedingten Umzug ansetzen.

Man hat die Wahl, ob man die tatsächlichen Kosten oder die Umzugspauschale für sonstige Umzugskosten in der Steuererklärung angibt.

Die Pauschale lohnt sich logischerweise immer dann, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind als die Pauschale.

Was muss ich bei einem Zweitwohnsitz beachten?

Ein Zweitwohnsitz kann viele Vorteile haben, ist in Deutschland aber anmeldepflichtig.

In vielen Städten und Gemeinden fällt dazu noch eine Zweitwohnsitzsteuer an. Dieser Steuersatz ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und wird auf die Jahresnettokaltmiete angemeldet.

Bleiben Sie keine 6 Monate in der Wohnung, ist eine Anmeldung für einen Zweitwohnsitz nicht nötig.

Auch Eheleute sind bei berufsbedingten Zweitwohnungen von der Steuer befreit.

Kann ich für meinen Umzug Sonderurlaub einreichen?

Auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält, ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub existiert nicht.

Bezahlter Sonderurlaub wird laut Gesetz nur genehmigt, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen „unverschuldet und für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ an seiner Arbeit gehindert wird .

Das ist zum Beispiel der Fall bei der Geburt des eigenen Kindes, bei einem Todesfall im engsten Familienkreis oder wenn das eigene Kind krank ist. Ein Umzug gehört aber nicht dazu.

Sonderurlaub für den Umzug ist nicht unmöglich

Die größte Aussicht auf Erfolg hat, wer betriebsbedingt umziehen muss:

Für die Versetzung an einen anderen Standort oder aufgrund einer Standortverlegung des gesamten Unternehmens wird in der Regel mindestens ein Tag bezahlter Sonderurlaub gewährt.

Wer aus privaten Gründen umzieht, sollte einen Blick in den Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder den geltenden Tarifvertrag werfen – möglicherweise ist dort eine entsprechende Regelung enthalten.

So erhöhen Sie Ihre Chancen auf Umzugsurlaub
  • Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Vorgesetzten

  • Zeigen sich sich kompromissbereit

  • Bieten Sie an vorzuarbeiten

  • Sicher Sie Ihre Verschwiegenheit zu

  • Studieren Sie Ihren Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

Umziehen mit Hartz 4 – Ist das überhaupt möglich?

Sind Sie Empfänger von Arbeitslosengeld II? Dann können Sie beim Jobcenter einen Zuschuss für Ihren Umzug beantragen.

Unter bestimmten Umständen können sogar die gesamten Kosten übernommen werden.

Dies ist im § 22 Absatz 6 des Sozialgesetzbuch II festgelegt.

Damit die Kosten für einen Umzug mit Hartz4 übernommen werden, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Anerkannte Umzugsgründe sind:
  • Mängel, die die Wohnung unbewohnbar machen, wie zum Beispiel Schimmel (nur, wenn der Zustand nicht selbst verschuldet ist und der Vermieter sich weigert, den Schaden zu beheben)

  • Unzumutbarkeit der Wohnung durch Alter oder Gesundheitszustand (Barrierefreiheit, kein Fahrstuhl etc.)

  • Kündigung durch den Vermieter, zum Beispiel wegen Eigenbedarf

  • Einschneidende Veränderung der Lebenssituation, zum Beispiel Trennung vom Partner, Familiengründung oder Familienzuwachs

  • Eine neue Arbeitsstelle am anderen Ort mit nicht zumutbarer Pendelzeit (mehr als 2,5 Stunden pro Tag)

  • Aufforderung vom Jobcenter zum Umzug zur Senkung der Mietkosten

Packen und Transport: Was tun mit Möbeln und Kartons?

Wer umzieht, sollte vor seinem Umzug einmal überschlagen, wie viele Kartons benötigt werden.

Die ultimativen Pack-Tipps:
  1. Achten Sie beim Packen darauf, die schweren Gegenstände nach unten zu legen, die leichten kommen oben drauf.

  2. Damit auch Ihre Möbel heile ankommen, sollten Sie diese gut schützen. Hierfür eignet sich Luftpolsterfolie am besten.

  3. Im Transporter können Sie die Möbel mit Spanngurten befestigen. Die Kartons werden gestapelt, aber achten Sie darauf, diese nicht zu hoch zu stapeln. Bei der nächsten Bremsung würden Ihnen diese sonst um die Ohren fliegen.

Tipp Wie viele Kartons brauche ich?

Als groben Richtwert kann man 20-25 Kartons pro Person nehmen.

Wie gelingt der Umzug mit Kind und Haustier?

Für Kinder ist der Wechsel des Wohnortes meist durch Veränderungen im Leben der Eltern erzwungen und nur in den seltensten Fällen haben sie ein Mitspracherecht.

Doch ein Umzug bedeutet auch für die Kleinen eine nervliche Belastung und kann zur einschneidenden Erfahrung werden.

Hinweis Umzugsfirma beauftragen

Für einen Umzug mit Kindern ist das Engagieren eines Umzugsunternehmens häufig besonders sinnvoll, da so viel Zeit gespart und Nerven geschont werden.

So verläuft der Umzug mit Kind erfolgreich:

Vor dem Umzug mit Kind:
  1. Offenes Gespräch: Kindern sollte frühzeitig, altersgerecht erklärt werden, warum ein Umzug ansteht und was dieser alles bedeutet.

  2. Wohnungsbesichtigung: Bevor das neue Zuhause bezogen wird, ist es ratsam, dem Kind seine neue Umgebung zu zeigen. Vor Allem das zukünftige Kinderzimmer ist wichtig.

  3. Mithilfe: Je nach Alter können auch Kinder bei der Umzugsvorbereitung mithelfen. Dazu gehört das Einpacken von Spielzeug, aber auch die Gestaltung des neuen Kinderzimmers.

  4. Der richtige Zeitpunkt: Der klassische Zeitpunkt für ein Umzug mit Kindern ist in den Sommerferien. So hat das Kind die maximale Zeit sich einzugewöhnen. Auch etwas Vorlauf vor dem Umzug ist sinnvoll, damit sich das Kind ausgiebig verabschieden kann.

  5. Eine geeignete Wohnung: Nicht nur die Wohnung selbst ist entscheidend, auch deren Umgebung (Spielplätze, Parks, etc.). Dabei auch unbedingt bedenken, dass sich die Ansprüche eines Kindes mit steigendem Alter ändern werden.

  6. Schul- und Kitawechsel: Schulen und Kindergärten bieten in der Regel die Möglichkeit eines Schnuppertages an. Hierfür ist es ratsam, dass sich ein Elternteil ausreichend Zeit einplant, eventuell sogar einen Tag Urlaub beantragt.

  7. Abschied zelebrieren: Eine Abschiedsparty oder auch das gemeinsame Erstellen eines Abschiedsgeschenks für besondere Freunde oder die Lieblingslehrerin können dem Kind beim Abschied helfen. Bei dem Knüpfen von Brieffreundschaften oder anderen Kontaktmöglichkeiten sollte es unbedingt unterstützt werden.

Der Umzugstag mit Kind:
  1. Betreuung: Nicht nur aus Sicherheitsgründen ist es sinnvoll, das Kind am Tag des Umzugs zu Freunden oder Verwandten zu geben. So erspart man ihm auch den Stress, den ein Umzug mit sich bringt.

  2. Kinderzimmer: Das Kinderzimmer sollte als letztes verpackt und erstes eingerichtet werden. So erhält man dem Kind eine vertraute Umgebung. Lassen Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, Kisten, die es selber gepackt hat, auch auspacken zu dürfen.

Nach dem Umzug mit Kind:
  1. Heimweh: Es ist ganz normal, wenn das Kind in der ersten Zeit Schwierigkeiten hat, sich an das neue Zuhause zu gewöhnen. Eltern sollten sich die Zeit nehmen und mit ihrem Kind sprechen.

  2. Alltagsrituale: Sofern es möglich ist, sollten Alltagsrituale beibehalten werden.

  3. Willkommensparty: Eine Party mit den neuen Schul- oder Kitakameraden kann helfen, neue Freundschaften zu knüpfen.

Umzug mit dem Haustier

Auch für Haustiere bedeutet ein Umzug Stress. Denn diese müssen zum einen das Chaos des Umzugstags überstehen und sich zum anderen in der neuen Wohnung an unbekannte Gerüche, Geräusche und ein fremdes Revier gewöhnen.

Hinweis Tasso nicht vergessen

Denken Sie daran, Ihren Liebling auch bei Tasso e.V. umzumelden, bzw. dort zu registrieren. Gerade wenn Hunde und Katzen sich einmal verlaufen, ist dies äußerst hilfreich, um sie schnell wiederzufinden. Auf der Tasso-Webseite finden Sie Online-Formulare dazu.

Worauf Sie beim Umzug mit Käfigtieren achten sollten

Ein Umzug mit Käfigtieren ist relativ unproblematisch, denn trotz der neuen Wohnung bleiben die vier Wände Ihres Tieres die ihnen Vertrauten, nämlich die ihres Käfigs.

Beim Umzug mit Käfigtieren gilt:
  • Wenn möglich, das Tier am Umzugstag zu Freunden bringen

  • Käfig in einen ruhigen Raum stellen

  • Käfig mit einer luftdurchlässigen Decke abdecken

Worauf Sie beim Umzug mit Hunden achten sollten

Wer mit seinem Hund schon einmal im Urlaub war oder regelmäßig Freunde besucht, der weiß: Hunde finden einen Wohnungswechsel meist eher aufregend und abenteuerlich als beängstigend.

Beim Umzug mit Hunden gilt:
  • Wenn möglich, das Tier am Umzugstag zu Freunden bringen

  • Den Hund in einen leer geräumten Raum mitsamt Körbchen, Spielzeug und Verpflegung sperren

  • Transport in einer Transportbox oder mit Hundegurt

  • (Bei langen Fahrten) Regelmäßige Pausen machen

  • Eventuell leichtes Beruhigungsmittel einsetzen (mit dem Tierarzt besprechen!)

  • Die neue Umgebung gemeinsam erkunden

Worauf Sie beim Umzug mit Katzen achten sollten

Katzen sind sehr sensible Tiere, denen ein Umzug wesentlich schwerer fällt als einem Käfigtier oder einem Hund. Katzen sind Reviertiere und der Umzug aus dem vertrauten Territorium kann bei ihnen schnell Angst und Stress verursachen.

Beim Umzug mit Katzen gilt:
  • Sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung einen abgetrennten Raum mit Körbchen, Spielzeug, Katzenklo und Verpflegung vorbereiten

  • Transport in einem Transportkäfig

  • (Bei langen Fahrten) Regelmäßige Pausen machen

  • Nach dem Umzug ein paar Wochen warten, bevor die Katze ins Freie darf

Umzug ins Ausland: Was gibt es zu beachten?

Die Vorbereitung bei einem Umzug ins Ausland ist das A und O. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Vorgaben vor Ort.

Ein Umzugsunternehmen kann Ihnen eine Menge Stress ersparen.

Idealerweise wählen Sie ein Unternehmen, dass bereits Erfahrungen mit Umzügen in Ihre neue Heimat hat und dazu noch einen Versicherungsschutz im Ausland anbietet, die Zollformalitäten übernimmt und die örtlichen Gegebenheiten kennt.

Wie melde ich mich aus Deutschland ab?

Wer den eigenen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland legen möchte, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden.

Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und zieht einige Konsequenzen nach sich, die sich je nach Einzelfall als Vor- oder auch Nachteile erweisen können.

Die wichtigsten Folgen einer Abmeldung
  • Postadresse: Klagen, Rechnungen oder andere unangenehme Post kann nicht zugestellt werden ohne dass der Empfänger davon in Kenntnis gesetzt wird

  • Steuern: Die Einkommensteuerpflicht in Deutschland entfällt

  • Ämter und Behörden: Zuständigkeiten wechseln

  • Wahlrecht: Beteiligung an deutschen Wahlen ist nur noch per Briefwahl und mit vorherigem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis möglich

  • KFZ-Zulassung: Ein Fahrzeug kann in Deutschland nur mit gültigem Wohnsitz zugelassen werden. Allerdings ist es möglich, ein Auto über einen Zustellbevollmächtigten anzumelden, auch ohne eigenen Wohnsitz

  • Krankenversicherung: Die Krankenversicherungspflicht entfällt

  • Sozialversicherung: Keine Pflicht mehr zur Einzahlung in die Rentenkasse. Sämtliche Ansprüche auf Leistungen ruhen ebenfalls

  • Verträge und Abos: Häufig gilt das Recht zur außerordentlichen Kündigung von bestehenden Verträgen

  • Bankkonto: Die Eröffnung eines Bankkontos bei Filialbanken ist in der Regel nicht möglich

Entrümpelung: Wie entsorge ich, was ich nicht mehr brauche?

Ein Umzug ist eine prima Gelegenheit, um alten Ballast abzuwerfen. Einiges davon lässt sich verkaufen, um so die Umzugskasse aufzubessern, anderes gehört auf den Müll.

Um ausgediente Stücke ohne viel Anstrengung loszuwerden, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Diese Möglichkeiten haben Sie:
  • An Freunde verschenken

  • Einem guten Zweck spenden

  • Flohmärkte

  • Händler für An- und Verkauf: Es empfiehlt sich, Fotos der betroffenen Gegenständer zu machen. Häufig übernehmen die Händler den Abtransport gegen eine geringe Gebühr oder sogar kostenlos.

  • Online verkaufen: zum Beispiel auf ebay Kleinanzeigen, bei Anbietern wie momox, shpock, rebuy oder ZOXS oder in Flohmarkt-Gruppen der sozialen Medien

  • Das Schwarze Brett: Aushänge in Unis, Mensen, Kneipen, Supermärkten oder auch am eigenen Arbeitsplatz

Wohin mit dem Müll?

Was nicht mehr zu verkaufen ist, muss auf den Müll.

Für viele Dinge ist der Sperrmüll die richtige Wahl. Dieser muss bei der Stadt angemeldet werden. In vielen Kommunen ist eine Sperrmüllabholung pro Jahr und Haushalt sogar kostenlos.

Wichtig ist, dass auf diesem Wege nur für den Sperrmüll zugelassene Dinge entsorgt werden.

Dazu gehören alte Haushaltsgegenstände, die für den Hausmüll zu sperrig sind, zum Beispiel alte Kinderwagen, Möbel, Matratzen, Teppiche oder Lampen.

Was gehört auf den Sperrmüll?
  • Möbel: Tische, Schränke, Stühle, Regale, Matratzen, Lattenroste etc.

  • Einrichtungsgegenstände: Teppiche, Fuß- und Gardinenleisten, PVC-Böden, Jalousinen etc.

  • Gartenzubehör (kein Metall): Regentonnen, Leitern, Gartengeräte, Kompostbehälter, Hundehütten etc.

  • Sperrige Freizeitgeräte: Fahrräder, Kinderwägen, Schlitten, Planschbecken, Sandkästen etc.

  • Haushaltsutensilien: Wäschekörbe, Staubsauger etc

  • Große Elektronikware (extra anmelden): Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher etc.

Wie werde ich Dinge los, die nicht auf den Sperrmüll gehören?

Während einer Entrümpelung fällt immer auch einiges an Sondermüll an.

Dieser gehört nicht auf den Sperrmüll, sondern muss bei dafür eingerichteten Annahmestellen abgegeben werden. Einigen Müll wird man auch im Fach- oder Einzelhandel los.

Folgendes zählt zum Sondermüll:
  • Farben und Lacke: Nur vollständig geleerte Behälter dürfen auch in den Hausmüll, bzw. in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Einige Wertstoffhöfe haben eine Farbbörse eingerichtet, bei der man ungeöffnete oder wenig genutzte Farben abgeben oder eintauschen kann

  • Säuren und Lösungsmittel: Dazu gehören auch Reinigungs- und Putzmittel.

  • Batterien und Akkus: In vielen Geschäften und Baumärkten stehen grüne Sammelboxen, in denen man kostenfrei alte Batterien entsorgen kann. Allerdings ist hierbei nur die Abgabe von haushaltsüblichen Mengen erlaubt.

  • Altöl und mit Öl verunreinigte Gegenstände: Diese können an der Schadstoffsammelstelle entsorgt werden. Häufig nehmen auch die Verkaufsstellen Altöl an, sie sind laut Altölverordnung sogar dazu verpflichtet.

  • Energiesparlampen und Leuchtstofflampen: Einige Händler bieten die Entsorgung hierfür an. Ansonsten bleibt der Weg zur Sondermüllsammelstelle.

  • Medikamente: Die meisten Apotheken nehmen alte Medikamente zur Entsorgung an.

  • Elektrogeräte: Gehören ebenfalls zum Sondermüll. Die Entsorgung erfolgt auf dem Wertstoffhof, abgeben kann man dort alles, vom Toaster bis zur Waschmaschine. Auch Computer-Schrott ist dort gut aufgehoben. Sperrige Geräte werden häufig auch mit dem Sperrmüll abgeholt.

  • Altmetalle: Diese bringt man am besten zum Schrottplatz. Vielleicht bekommt man hier sogar noch ein paar Euro dafür.

Checklisten zum Umzug: Woran muss ich denken?

Hier finden Sie alle Checklisten, die Sie für einen stressfreien Umzug benötigen.

Einkaufsliste – Was muss ich besorgen?

Wer möglichst stressfrei umziehen möchte, sollte auf alle Eventualitäten vor, während und nach dem Umzug vorbereitet sein.

Hier haben wir für Sie eine Einkaufsliste zusammengestellt, was Sie vor Ihrem nächsten Umzug unbedingt besorgen sollten.

Die Einkaufs-Checkliste ganz einfach herunterladen, ausdrucken und beim Einkauf nichts mehr vergessen:

Checkliste Einkaufsliste Umzug

Hier kostenlos herunterladen

Diese Dinge sollten beim Umzug nicht fehlen:
  • Kartons: Stabil, nicht zu groß. Für Kleidung oder Zerbrechliches gibt es spezielle Kartons.

  • Stifte/Etiketten: Beschriftete Umzugskartons erleichtern die Arbeit, vor Allem beim Auspacken.

  • Klebeband: Zum Verkleben von Kartons oder Fixieren von losen Elementen. Wer viel zu verkleben hat, kann sich zusätzlich einen Klebebandroller kaufen.

  • Verpackungsmaterial für Empfindliches: Zerbrechliche Dinge, wie Geschirr, sollten z.B. mit Luftpolsterfolie oder Packseide gesichert werden. Für wertvolles Mobiliar gibt es Planen und Möbeldecken. Auch normale Decken, Handtücher oder Küchenrollen können helfen.

  • Transportgeräte: Sackkarren, Tragegurte oder sogenannte Transporthunde erleichtern das Tragen von schweren Gegenständen, wie Waschmaschine, Kühlschrank oder Herd.

  • Verpflegung für die Umzugshelfer: Das Wichtigste: genug zu trinken. Auch etwas zu essen sollte vorbereitet werden. Eine gute Gelegenheit ist eine kleine Einweihungsparty mit allen Helfern am Abend nach dem Umzug.

Werkzeuge:
  • Ein oder zwei Hämmer mittlerer Größe

  • Schraubenzieher in verschiedenen Größen und Ausführungen

  • Schraubenschlüssel und Inbusschlüssel

  • Spezialwerkzeug, das zum Zusammenbauen der Möbel benötigt wird

  • Ein oder zwei Hämmer mittlerer Größe

  • Ein Sortiment an Zangen wie Kombizange, Kneifzange oder Wasserpumpenzange

  • Schneidwerkzeuge wie Cuttermesser, Schere, Hand- oder Stichsäge

  • Strommessgerät

  • Wasserwaage

  • Zollstock oder Maßband

  • Bohrmaschine zum Schrauben und Schlagbohren

  • Dübel, Nägel, Schrauben und Reißnägel in verschiedenen Größen

  • Verlängerungskabel und Kabelrolle

  • Kabelbinder

  • Leiter

  • Arbeitshandschuhe in mehreren Größen

Haushaltsutensilien für den Tag danach:
  • Küchenrolle

  • Schaufel und Besen

  • Spülbürste und Spüllappen

  • Allzweckreiniger

  • Geschirrhandtücher

  • Klopapier

Tipp Werkzeug leihen, statt kaufen

Viele Baumärkte verleihen Werkzeug oder Transportgeräte für eine geringe Gebühr. Auch lohnt es sich immer, Nachbarn und Freunde zu fragen.

Zeitmanagement am Umzugstag – Was sind die wichtigsten Schritte?

Ein gut geplanter Umzug beginnt mehrere Wochen oder Monate im Voraus. Der Tag davor, der Umzugstag selber und der Folgetag bilden allerdings die Zeitzone mit dem größten Stressfaktor.

Zur perfekten Planung: Alle Schritte für die Umzugsplanung auf einen Blick! Laden Sie sich hierzu unsere kostenlose Checkliste zur Umzugsplanung als PDF herunter:

Umzugscheckliste

Hier kostenlos herunterladen

Dies sind die wichtigsten Punkte für ein gelungenes Zeitmanagement:

Am Tag vor dem Umzug:
  • Dringende Besorgungen: Verpackungsmaterial, Transportwerkzeug, Verpflegung, Bargeld, alle benötigten Schlüssel der neuen Wohnung (Einfahrt, Aufzug etc.)

  • Die alte Wohnung / Umzugsgut vorbereiten: Abdeckplanen und Decken auslegen, Kartons überprüfen, lose Möbel und Schubladen sichern, Kühlschrank abtauen, Putzmittel und Besen bereitstellen

  • Die neue Wohnung vorbereiten (wenn möglich): Laufwege frei räumen, Zimmerplan erstellen, Böden abdecken, Werkzeug bereitlegen

Am Umzugstag:
  • Haustiere und Kinder: Bei Freunden unterbringen oder ein Zimmer einrichten

  • Notfallbox packen

  • Schäden dokumentieren: Mängel fotografieren und notieren

  • Umzugshelfer koordinieren: Helfer nach Stärken einteilen, eventuell Menschenketten organisieren

  • Kontrollgang: Anstehende Schönheitsreparaturen notieren, Briefkasten entleeren, Namensschilder abmontieren

  • Einzug in die neue Wohnung: Kartons in den jeweiligen Zimmern stapeln, eventuell schon Lampen anbringen

Am Tag danach:
  • Einrichten: Auspacken und Möbel aufbauen

  • Übergabe der alten Wohnung: Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen, Zählerstände notieren, Rückzahlung der Mietkaution absprechen

  • Ummelden: Ämter, Energieversorger, Banken, Versicherungen, Gebührenstellen etc.

  • Ausgeliehenes Werkzeug zurück bringen

  • Kontrollgang: Anstehende Schönheitsreparaturen notieren, Briefkasten entleeren, Namensschilder abmontieren

  • Einzug in die neue Wohnung: Kartons in den jeweiligen Zimmern stapeln, eventuell schon Lampen anbringen

Die Zeit danach:

Mit dem Einzug in das neue Zuhause ist ein Umzug noch nicht abgeschlossen. Nun steht der Gang zu verschiedenen Behörden und Ämtern zwecks Ab- oder Ummeldung an. Auch ein Nachsendeauftrag sollte unbedingt bei der Post beantragt werden.
Alles, was es dazu zu wissen gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema Ummelden nach dem Umzug.

Ist alles erledigt, wird es Zeit Freunden und Familie das neue Zuhause zu präsentieren und eine Einweihungsparty zu schmeißen.

FAQ

Die häufigsten Fragen

  • Neuen Mietvertrag unterschreiben
  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
  • Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren
  • Zählerstände ablesen
  • Alte Wohnung für die Übergabe vorbereiten
  • Ummelden

Die Kosten eines Umzugs variieren stark. Als Richtwert kann bei einem Umzug innerhalb einer Stadt bei einer Wohnung von 65 Quadratmetern zwischen 750 und 1.300 Euro kalkuliert werden.

Ziehen Sie dagegen mit dem gleichen Umzugsgut in eine weiter entfernte Stadt, können die Kosten schnell zwischen 1.500 und 2.400 Euro liegen.

Für die Umzugsplanung sollten Sie vier Monate einplanen, da gewisse Schritte sehr viel Vorlaufzeit in Anspruch nehmen.

Die Dauer des Umzugs hängt stark von der Anzahl der Helfer und der Qualität er Umzugsplanung ab.

Mit der Hilfe von professionellen Umzugsunternehmen schaffen Sie den Transport selbst oft schon an einem Tag.

Wenn Sie umziehen, sollten Sie, wenn Sie länger als ein Wochenende brauchen, unbedingt den Arbeitgeber informieren.

Kinder müssen von der Schule ab- und angemeldet werden. Helfer müssen kontaktiert werden. Verträge und Abos müssen umgemeldet werden.

Außerdem müssen Behörden, Banken und Versicherungen informiert werden.

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