Was gehört zur Nutzfläche?

Alle Räume mit einem bestimmten Nutzungszweck

Marilena Meyer
Die Nutzfläche einer Immobilie richtig berechnen: So vermeiden Sie Fehler

Die wichtigsten Fakten

  • Zu der Nutzfläche einer Immobilie gehören immer die Flächen, die für einen bestimmten Zweck genutzt werden

  • Neben der Nutzfläche gibt es auch noch die Grund- und Wohnfläche

  • Soll die Nutzfläche berechnet werden, geschieht das nach der DIN 277 Verordnung

Nutzfläche: Wichtiges Flächenmaß für Käufer und Mieter

Beim Verkauf einer Immobilie ist es wichtig, dass Sie die Vorteile des Objektes für Käufer sichtbar machen. Dazu gehört auch die nutzbare Fläche.

Die Nutzfläche bezeichnet den Teil eines Gebäudes, der für einen bestimmten Zweck genutzt wird.

Doch was zählt zur Nutzfläche? Wie wird die Nutzfläche berechnet? Und kann ich Nutzfläche in Wohnfläche umwandeln?

Die Antworten auf diese Fragen lesen Sie jetzt in unserem Artikel.

Was ist die Nutzfläche?

Die Räume in Gebäuden werden in drei Arten von Flächen aufgeteilt:

  1. Nutzfläche: Zu den Nutzflächen in einer Immobilie gehören die Flächen, die für einen bestimmten Zweck genutzt werden.
    Doch Achtung: Diese müssen nicht zwingend bewohnbar sein. Das kann zum Beispiel ein Büroraum, Dachboden oder Keller sein.

  2. Funktionsfläche: Allerdings gehören Funktionsräume, in denen sich beispielsweise Heizungsanlagen befinden, nicht dazu.

  3. Verkehrsfläche: Auch Treppenhäuser, Fahrstühle oder Eingänge sind von der Nutzfläche ausgenommen. Diese gehören nämlich zur Verkehrsfläche.

Was ist der Unterschied zwischen Nutzfläche, Wohnfläche und Grundfläche?

Neben der Nutzfläche gibt es auch noch die Wohn- und Grundfläche. Obwohl sie häufig synonym verwendet werden, haben sie verschiedene Bedeutungen.

Schauen wir uns das genauer an:

Wohnfläche vs. Nutzfläche

Die Wohnfläche ist immer ein Teil der Nutzfläche – deshalb hat die Nutzfläche immer eine größere Gesamtfläche als die Wohnfläche.

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Nutzfläche um die Fläche einer Immobilie, die für einen bestimmten Zweck genutzt wird.

Dazu zählen auch Flächen, die sich außerhalb der Wohnung befinden – also Kellerräume, Dachböden oder Heizungsräume.

Die Wohnfläche wiederum bezeichnet die Grundfläche der Räume, die nur innerhalb der Wohnung liegen.

Diese müssen nach der Wohnflächenverordnung auch wirklich bewohnbar sein. Dazu gehören das Wohn- und Schlafzimmer sowie die Küche und das Bad.

Wichtigste Unterschiede im Überblick:

Nutzfläche Wohnfläche
• Alle Räume, die konkret für einen Zweck genutzt werden
• Beispiele: Kellerräume, Dachböden und Heizungsräume
• Immer Teil der Nutzfläche
• Umfasst nur die Räume der Nutzfläche, die auch tatsächlich bewohnt werden können
• Beispiele: Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad
Achtung: Umschlossene Außenflächen sind nur teilweise Wohnflächen

Loggien, Balkone oder auch Wintergärten zählen häufig nur zu 25-50 Prozent zur Wohnfläche dazu.

Nutzfläche vs. Grundfläche

Bei der Grundfläche handelt es sich um die gesamte Fläche eines Gebäudes, welche den Boden berührt. Nicht selten wird sie auch mit der “bebauten Fläche” gleichgesetzt.

Zu der Grundfläche zählt auch noch die Fußbodenfläche der oberen Stockwerke – sie kann auch mit der Geschossfläche verglichen werden.

Vereinfacht gesagt: Die Grundfläche umfasst die Nutzfläche plus weitere Räume wie Funktions- und Verkehrsräume.

Schauen wir uns mal an, welche Räume als Nutzfläche gelten.

Welche Räume zählen zur Nutzfläche?

Durch die sogenannte DIN 277 wird festgelegt, welche Räume zu der Nutzfläche zählen.

Wichtig:

“Diese Räume haben immer eine bestimmte Funktion oder erfüllen einen bestimmten Zweck.”

Schauen wir uns das genauer an:

Das sind die Räume, die eine bestimmte Funktion erfüllen:

Räume Funktion
Speiseräume, Warteräume, Wohnzimmer Wohnen und Aufhalten
Besprechungsräume, Schalterräume Büroarbeiten
Küchen, Werkhallen, Labore Produktion, Maschinenarbeit, Experimente
Lagerräume, Kühlräume, Verkaufsräume Lagern, Verteilen, Verkaufen
Unterrichtsräume, Bibliotheken, Sporträume Bildung, Kultur, Unterricht
Operationsräume, Räume für Physiotherapie Heilen und Pflegen
Sanitärräume, Garderobe, Abstellräume Nutzfläche

Sie möchten in Ihrer Immobilie eine Nutzfläche in eine Wohnfläche umwandeln? Darauf kommen wir im nächsten Abschnitt zu sprechen.

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Wie kann ich Nutzfläche in Wohnfläche umwandeln?

Bevor Sie die Nutzfläche in Wohnfläche umwandeln können, müssen Sie als erstes eine Genehmigung anfordern.

Ob Sie die Genehmigung bekommen, hängt von zwei Faktoren ab:
  1. Regelungen der Landesbauordnung abhängig

  2. Umfang des Aus- oder Umbaus

Eine genaue Auskunft kann Ihnen die zuständige Bauaufsichtsbehörde geben.

Beachten Sie: Damit Sie Ihre Nutzfläche in Wohnfläche umwandeln können, müssen Sie gewisse Auflagen erfüllen.

Hier einige mögliche Beispiele:
  • Mindestraumhöhe

  • Größe der Fenster

  • Installation von Heizungen

  • Verlegung von Wasser- und Elektroleitungen

  • Dämmung der Wände

Welche Anforderungen da auf Sie zukommen, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Jeder Eigenheimbesitzer sollte die Größe seiner Nutzfläche kennen – und auch berechnen können.

Sie möchten erfahren, wie das funktioniert? Dann sollten Sie den nächsten Abschnitt lesen.

Wie berechne ich die Nutzfläche nach DIN 277?

Ihnen ist klar, was zur Nutzfläche gehört? Dann ist die Berechnung dieser nach DIN 277 recht simpel.

Addieren Sie dafür einfach die Quadratmeterzahlen der einzelnen Flächen Ihrer Immobilie miteinander.

Die Summe, die sich daraus ergibt, ist die Summe der Nutzfläche des Gebäudes.

Im Gegensatz zur Wohnfläche sind Faktoren wie die Deckenhöhe nicht relevant.

Beispielrechnung Nutzfläche:

Die Nutzfläche für eine 4-Zimmerwohnung mit Balkon und Keller soll berechnet werden:

Raum Quadratmeter
Wohnzimmer 23
Küche 15
Bad 8
Schlafzimmer 16
Kinderzimmer 12
Arbeitszimmer 13
Abstellraum 2
Keller 16
Balkon 8
Gesamt 113

Den Flur haben wir in diesem Beispiel nicht mitgezählt. Dieser gehört nämlich zu der Verkehrsfläche und unterscheidet sich hier von der Grund- und Nutzfläche.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Die Nutzfläche in einem Haus ist die Fläche, die zu einem bestimmten Zweck genutzt wird. Sie muss dafür nicht unbedingt bewohnt werden.
Dennoch ist die Wohnfläche immer Teil der Nutzfläche.

Zu den Räumen der Nutzfläche zählen neben Wohnräumen Büros, Speiseräume, Küchen, Werkhallen, Labore oder Lager- und Kühlräume.

Ja, auch eine Garage gehört zu der Nutzfläche eines Hauses. Das ist deshalb so, weil diese nicht zum Wohnen genutzt wird, sondern lediglich zur Abstellung des Autos dient.

Die Unterteilung wird durch die DIN-Norm 277 festgelegt. Danach gehören Räume mit folgenden Funktionen zur Nutzfläche: Wohnen und Aufenthalt, Speiseräume und auch Büroräume.

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