Wie wird die Wohnfläche richtig berechnet?

Unglaublich: In 2 von 3 Verträgen ist die falsche Wohnfläche angegeben

Marilena Meyer
Die Wohnfläche ergibt sich aus der Summe aller Nutzflächen ohne Lagerräume

Die wichtigsten Fakten

  • Miete, Kaufpreis und Nebenkosten beziehen sich auf die Quadratmeter – falsche Berechnungen sind teuer

  • In 2 von 3 Mietverträgen ist die Wohnfläche falsch angegeben

  • Je nach Berechnungsmethode sind Abweichungen von bis zu 40 Prozent möglich

  • Die Berechnung nach DIN 283 ist nicht mehr rechtmäßig

Bei der Berechnung der Wohnfläche von Häusern und Wohnungen zählt jeder Quadratmeter

Die traurige Wahrheit: In den meisten Fällen weichen die Maße der Wohnfläche in Verträgen von der tatsächlich bewohnbaren Wohnfläche ab.

Und das kann teuer werden.

Aber was gehört überhaupt zur Wohnfläche? Ist Ihre Wohnfläche wirklich so groß wie im Vertrag angegeben?

Finden Sie heraus, wie Sie Ihre Wohnfläche richtig berechnen und sparen Sie bares Geld!

Wofür brauche ich die Wohnflächenberechnung?

Die Wohnflächenberechnung hat eine große Bedeutung, wird aber von Mietern und Immobilieneigentümern häufig unterschätzt.

Das sagt auch der Deutsche Mieterbund (DMB):

“Bei 2 von 3 Mietverträgen stimmt die Wohnfläche nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein.”

Dabei ist die genaue Angabe der Wohnfläche wichtig, da sich die Kauf- und Mietpreise auf die Quadratmeterzahl beziehen.

Auch die Betriebs- und Nebenkosten sind abhängig von der Wohnfläche.

Um also nicht mehr zu zahlen als nötig, sollten Sie die Wohnfläche nachprüfen.

Für diese Situationen benötigen Sie die Wohnflächenberechnung:
  • Preisermittlung für den Immobilienverkauf

  • Preisschätzung für den Immobilienkauf

  • Festlegung der Miethöhe

  • Mietminderung bei falscher Angabe im Mietvertrag

  • Ermittlung von Sanierungskosten

  • Festlegung als Wohngebäude beim Bauantrag

  • Ermittlung der Wirtschaftlichkeit des Kaufvorhabens seitens der Bank

  • Bestimmung der Höhe von Gebäude- oder Hausratversicherung

Sie merken: Nachrechnen lohnt sich!

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Wie berechne ich die Wohnfläche richtig?

Die Wohnfläche ergibt sich aus der Summe der anrechenbaren Grundflächen aller Wohnräume

Um diese Gesamtsumme zu berechnen, gibt es unterschiedliche Methoden.

Methoden zur Wohnflächenberechnung:
  • Die Wohnflächenberechnung nach DIN 277

  • Die Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Werfen Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag: Welche Berechnungsmethode wurde angewandt?

Hinweis Wichtig:

Die Wohnflächenberechnung nach DIN 283 ist nicht mehr rechtmäßig!

Je nachdem, mit welcher Methode gerechnet wurde, können die Ergebnisse unterschiedlich hoch ausfallen.

“Schockierend: Je nach Methode sind Abweichungen von bis zu 40 Prozent möglich!”

Vermieter und Verkäufer bevorzugen die Wohnflächenberechnung nach DIN 277.

Klar: Nach DIN 277 ergeben sich in der Regel deutlich größere Wohnflächen als laut Wohnflächenverordnung.

Der Grund?

Laut der WoFlV werden Räume mit einer Höhe von unter 2 Metern nur zu 50 Prozent berücksichtigt. Liegt die Raumhöhe in bestimmten Bereichen unter einem Meter, wird sie gar nicht mit einberechnet.

Nach DIN 277 ist die Grundfläche dagegen identisch mit der Wohnfläche. Egal ob Dachschrägen, Treppen oder sonstige Einbauten vorhanden sind.

Schauen wir uns die Unterschiede genauer an:

Wohnflächenberechnung nach DIN 277 und Wohnflächenverordnung

Fläche DIN 277 Wohnflächenverordnung
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Esszimmer, Kinderzimmer, Küche, Badezimmer, Diele und Flur, Abstellräume 100 % 100 %
Flächen unter Dachschrägen oder Treppen mit einer Höhe von unter 1,00 Meter 100 % 0 %
Flächen unter Dachschrägen oder Treppen mit einer Höhe von unter 2,00 Meter 100 % 50 %
Kellerraum, Waschküche, Garage, Heizungsraum 100 % 0 %
Unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder 100 % 50 %
Beheizte Wintergärten und Schwimmbäder 100 % 100 %
Balkone, Terrassen, Loggien 100 % 25-50 %
Tür-, Fenster- und Wandnischen bodentief und 13 Zentimeter Wandstärke 100 % 100 %
Tür-, Fenster- und Wandnischen nicht bodentief und unter 13 Zentimeter Wandstärke 0 % 0 %
Schornsteine, Pfeiler und Säulen unter 1,50 Meter Höhe und weniger als 0,1 m² Durchmesser 100 % 100 %
Schornsteine, Pfeiler und Säulen über 1,50 Meter Höhe und mehr als 0,1 m² Durchmesser 100 % 0 %

Was zählt zur Wohnfläche?

Was genau zur Wohnfläche zählt, unterscheidet sich je nach Berechnungsmethode.

Grundsätzlich werden aber diese Wohnräume voll angerechnet:
  • Wohnzimmer

  • Schlafzimmer

  • Esszimmer

  • Kinderzimmer

  • Küche

  • Badezimmer

  • Diele und Flur

  • Abstellräume innerhalb der Wohnung

Bei der Berechnung nach WoFlV gilt außerdem:

Neben den genannten Wohnräumen werden auch Räume wie beheizte Fitnessräume, Schwimmbäder oder Wintergärten gezählt.

Balkone, Dachgärten, Loggien und Terrassen werden in der Regel mit 25 Prozent hinzugerechnet. Nur bei sehr hochwertiger Ausstattung, werden die Bereiche mit 50 Prozent angerechnet.

Bei Dachschrägen oder Flächen unter Treppen geht die Wohnfläche erst ab einer Raumhöhe von 2 Metern vollständig in die Berechnung ein.

Beträgt die Raumhöhe dieser Flächen zwischen 1 und 2 Metern, werden 50 Prozent des Bereichs gezählt.

Was zählt nicht zur Wohnfläche?

Bei der Berechnung gemäß Wohnflächenverordnung werden viele Flächen nicht zur Wohnfläche gezählt, sondern sind Teil der Grundfläche.

Diese Flächen gehören nicht zur Wohnfläche:
  • Abstellräume außerhalb von Haus oder Wohnung

  • Flächen mit einer Höhe von weniger als 1 Meter

  • Treppen mit weniger als 3 Stufen

  • Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume, Garagen

  • Tür-, Fenster- und Wandnischen, die weniger als 13 Zentimeter tief sind und/oder nicht bis zum Boden reichen

  • Schornsteine, Pfeiler und Säulen mit einer Grundfläche von 0,1 Quadratmeter einer Höhe von mehr als 1,50 Meter

Wohnflächenberechnung: Beispiel

Schauen wir uns die Berechnungsmethoden einmal in der Praxis an.

Paul Benter hat gerade den Mietvertrag für eine Dachgeschosswohnung unterschrieben und dem Einzug steht nichts mehr im Wege.

Im Mietvertrag sind folgende Raumgrößen angegeben:
  • Schlafzimmer: 20 m²

  • Wohnzimmer: 25 m²

  • Küche: 12 m²

  • Bad: 10 m²

  • Balkon: 6 m²

  • Flur: 4 m²

  • Kellerraum: 8 m²

Sowohl im Schlaf- als auch im Wohnzimmer begrenzen Dachschrägen die Wohnfläche. Dadurch haben insgesamt 8 m² eine Raumhöhe von weniger als einen Meter.

So funktioniert die Berechnung nach DIN 277

Laut der DIN 277 stimmt die Wohnfläche im Grunde mit der Grundfläche der Wohnung überein.

Dabei werden die Flächen in Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche unterteilt.

Um die Wohnfläche zu bestimmen, werden lediglich die Funktionsflächen, wie beispielsweise ein Heizungskeller, von der Grundfläche abgezogen.

So funktioniert die Wohnflächenberechnung gemäß WoFlV

Laut der WoFlV werden Flächen mit einer Raumhöhe von unter einem Meter nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet.

Das betrifft in der Dachgeschosswohnung von Herrn Benter die Bereiche unterhalb der Dachschrägen. Insgesamt kann er also 8 m² nur eingeschränkt nutzen.

Auch der Balkon wird laut der Wohnflächenverordnung nur zu 25 Prozent zur Wohnfläche gerechnet.

Berechnungen im Vergleich:

Räume Berechnung DIN 277 Berechnung WoFlV
Schlafzimmer 20 m² 16 m²
Wohnzimmer 25 m² 21 m²
Küche 12 m² 12 m²
Bad 10 m² 10 m²
Flur 4 m² 4 m²
Balkon 6 m² 1,5 m²
Keller 8 m² 8 m²
Wohnfläche gesamt 85 m² 72,5 m²

Gravierende Unterschiede

Je nachdem, welche Grundlage Paul Benter zur Berechnung der Wohnfläche verwendet, erhält er enorm unterschiedliche Ergebnisse:

Während die Wohnung aus unserem Beispiel laut DIN 277 eine Wohnfläche von 81 m² aufweist, beträgt sie laut WoFlV lediglich 72,5 m².

Im Hinblick auf die Miete wird der Unterschied noch deutlicher: Bei einem Mietpreis von 12 Euro pro Quadratmeter zahlt Paul Benter also entweder 972 Euro oder 870 Euro pro Monat.

Was passiert, wenn die Wohnfläche falsch berechnet wurde?

Stimmt die tatsächliche Wohnfläche nicht mit den Angaben im Miet- oder Kaufvertrag überein, kann das drastische Konsequenzen haben.

Für Mieter bedeutet das: Liegt bei der Wohnfläche eine Abweichung von über 10 Prozent vor, dürfen sie die Miete mindern – und zwar um die prozentuale Differenz.

Das bedeutet: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um 11 Prozent von der vertraglich vereinbarten Fläche ab, kann auch die Miete um 11 Prozent gemindert werden.

Doch nicht nur das:

Sie dürfen die zu viel bezahlte Miete aus den letzten 3 Monaten zurückfordern.

Außerdem können Mieter in diesem Fall den Mietvertrag fristlos kündigen.

Unabhängig von der Höhe der Abweichung dürfen Mieter auch zu viel bezahlte Nebenkosten zurückfordern und die aktuellen Nebenkostenzahlungen mindern.

Dafür ist es nötig, einen genauen Nachweis der Flächenberechnung vorzulegen.

Tipp Exakt messen:

Für eine exakte Vermessung eignet sich ein Laserentfernungsmesser. So ein Laser misst auf den Millimeter genau und speichert die Ergebnisse. Das Gerät können Sie sich in den meisten Baumärkten ausleihen.

Fazit

Käufer sollten die Fläche von Bestandsimmobilien in jedem Fall überprüfen.

Wenn die Wohnfläche kleiner ist als die vertraglich vereinbarte Quadratmeterzahl, können sie selbst nach dem Verkauf einen Teil des Preises vom Verkäufer zurückverlangen.

Die Höhe der Abweichung ist dabei unerheblich. Vielmehr geht es darum, dass die Garantie aus dem Kaufvertrag nicht eingehalten wurde.

Lassen Sie sich bei der Berechnung oder Vermessung der Wohnfläche von einem Profi unterstützen. So erhalten Sie ein eindeutiges Bild, und das für Kosten von durchschnittlich 150 Euro pro Gutachten.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Die Berechnung der Wohnfläche hängt von der gewählten Methode ab. Sie ergibt sich laut DIN 277 aus der Summe der Quadratmeter von Nutz- und Verkehrsfläche. Bei der Wohnflächenverordnung hingegen werden Räume mit Dachschrägen und Nutzräume nicht oder nur zum Teil angerechnet. Klären Sie immer, welche Berechnungsgrundlage gewählt wurde.

Wohnräume wie Schlafzimmer, Kinderzimmer, Esszimmer, Wohnzimmer, Badezimmer, Küche, Flure und Abstellräume gehören zur Wohnfläche. Einbaumöbel, Fenster, Türrahmen, Badewannen und Räume mit Dachschräge werden nur zum Teil dazugezählt.

Gültige Wohnflächenberechnungen sind DIN 277 und die WoFlV. Die DIN 283 ist nicht mehr gültig. Im Miet- oder Kaufvertrag wird festgehalten, welche Methode zur Wohnflächenberechnung zum Einsatz kommt. Für Mieter ist die WoFlV vorteilhaft, während Vermieter und Verkäufer die DIN 277 bevorzugen, da sie eine höhere Quadratmeterzahl bringt.

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