Sonderurlaub für den Umzug: Wann habe ich einen Anspruch?
Ein Umzug kann ganz schön stressig werden. Da würde der ein oder andere Tag Urlaub helfen – aber haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub für Ihren Umzug?
Das Wichtigste in Kürze
- Generell besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug
- Im Arbeitsvertrag sind Urlaubsregelungen enthalten
- Bei einem berufsbedingten Urlaub kann Ihnen unter Umständen ein Urlaubstag gewährt werden
Wann bekommt man Sonderurlaub bei einem Umzug?
Dass man Sonderurlaub vom Arbeitgeber auch bei einem Umzug bekommt, ist ein hartnäckiges Gerücht.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug haben Sie tatsächlich nur, wenn …
- der Urlaub betrieblich bedingt ist.
- der Umzug dringend während der Arbeitszeit stattfinden muss.
Es ist auch möglich, dass Ihr Arbeitsvertrag eine entsprechende Urlaubsregelungen beinhaltet – es kann also nicht schaden, dort einen Blick reinzuwerfen.
Wie viele Tage stehen mir bei einem Umzug zu?
Sind Sie also gezwungen umzuziehen, weil Ihr Firmensitz verlagert wurde oder Sie in an einen anderen Standort versetzt wurden, kann Ihnen ein Tag Urlaub für den Umzug gewährt werden.
Liegt der neue Wohnort weit weg, können es in Ausnahmefällen auch zwei Urlaubstage sein.
Wann gibt es gesetzlichen Sonderurlaub?
Sonderurlaub steht Ihnen nur dann gesetzlich zu, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen „unverschuldet und für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ an seiner Arbeit gehindert wird.
Das betrifft zum Beispiel:
- die Geburt des eigenen Kindes
- eine Todesfall im engsten Kreis der Familie
- die eigene Hochzeit
Wie bekomme ich trotzdem Urlaub für meinen Umzug?
Ein Umzug ohne Urlaub ist schwierig, das wissen auch Vorgesetzte. Sollten Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Chef haben, suchen Sie rechtzeitig das Gespräch und lassen Sie sich auf eventuelle Kompromisse ein.
Hilfreich kann auch sein, Ihrem Chef Verschwiegenheit zuzusichern, damit der gewährte Sonderurlaub nicht die Runde macht.
Eine weitere Möglichkeit ist die unbezahlte Freistellung. Gesetzlich haben Sie auch darauf keinen Anspruch, aber sie lässt sich ebenfalls beim Arbeitgeber anfragen.
Sollten alle Wege scheitern, steht Ihnen auch in der Probezeit anteilig regulärer Urlaub zu – für jeden Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs.