Checkliste und Tipps für die erste eigene Wohnung

So meistern Sie jede Herausforderung

Marilena Meyer
Endlich ausgezogen - Was Sie bei der ersten eigenen Wohnung beachten müssen.

Die wichtigsten Fakten

  • Überprüfen Sie den Mietvertrag bevor Sie ihn unterschreiben

  • Bedenken Sie, dass neben der Miete kommen weitere Nebenkosten, Lebenshaltungskosten und die Umzugskosten auf Sie zukommen

  • Eine Hausratversicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen Schäden

Hotel Mama gehört der Vergangenheit an und ein neues Kapitel beginnt

Eines ist sicher – der Weg in die erste eigene Wohnung ist ein bedeutender und aufregender Schritt.

Leider ist dieser Weg gerade in Großstädten nicht ganz stolperfrei und Sie müssen einige Herausforderungen meistern: Welche Versicherungen brauche ich? Wie setze ich mich gegen Mitbewerber durch? Was steht eigentlich alles im Mietvertrag? Wo muss ich mich nach dem Umzug ummelden?

Damit der Traum von der ersten eigenen Wohnung nicht zum Albtraum wird, finden Sie hier die Antworten auf alle wichtigen Fragen vor dem Start in die neue Bleibe.

Eigene Wohnung oder WG?

Raus aus dem Elternhaus und rein in die Unabhängigkeit! Doch bevor es mit der Suche nach der ersten eigenen Wohnung losgeht, sollte man sich überlegen, welche Wohnform am besten geeignet ist.

Dabei stehen viele vor der Entscheidung: Sollte ich alleine wohnen oder doch lieber ein Zimmer in einer WG mieten?

Um herauszufinden, welcher Wohntyp Sie sind, haben wir hier eine Entscheidungshilfe für Sie:

Der Single-Wohnungstyp:
  • Wenn ich nach einem anstrengenden Tag nach Hause komme, habe ich gern meine Ruhe.

  • Meine Sachen habe ich gern für mich allein.

  • In einer kleinen Wohnung fühle ich mich sehr wohl oder kann mir auch eine höhere Miete leisten.

  • Ich koche gern nur für mich und weiß dafür immer, was in meinem Kühlschrank ist.

  • Ich bin selten für einen längeren Zeitraum weg und wenn, dann habe ich immer jemanden, der sich um meine Pflanzen und die Post kümmert.

  • Auch hohe Anschaffungskosten kann ich allein tragen. Dafür muss ich keine Kompromisse bei der Einrichtung eingehen

Die Aussagen treffen voll auf Sie zu? Dann sollten Sie sich auf die Suche nach einer Wohnung für Sie allein machen.

Der WG-Typ:
  • Ich bin ungern allein zuhause.

  • Ich teile meine Sachen gern und kann gut mit Kompromissen leben.

  • Wohnungen in guter Lage sind rar und teuer: Ich teile mir die Miete gern mit Mitbewohnern.

  • Ich freue mich auf gemeinsame Kochabende.

  • Ich bin gern flexibel und möchte mir hohe Anschaffungskosten sparen

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, Sollten Sie sich unbedingt auf die Suche nach einer Wohngemeinschaft machen.

Klären wir nun die wichtigste Frage:

Wie finanziere ich meine erste Wohnung?

Das Leben außerhalb von Hotel Mama bringt einige Koste mit sich. Neben der Miete kommen weitere Nebenkosten, Lebenshaltungskosten und die Umzugskosten auf Sie zu.

Überlegen Sie sich also gut, wie viel Geld Sie im Monat zur Verfügung haben.

Hinweis Als Faustregel für die Höhe der Miete gilt:

Das monatliche Budget geteilt durch drei = Höhe der Miete

Als Beispiel: Haben Sie monatlich 1200 Euro zur Verfügung, sollte die Miete maximal 400 Euro betragen.

Mieterselbstauskunft

Auch der Vermieter wird sich erkundigen, ob Sie in der Lage sind die Miete zu zahlen. Hierzu müssen Sie meist einen Fragebogen zu den Arbeits- und Einkommensverhältnissen – der sogenannten “Mieterselbstauskunft” ausfüllen.

Sollten Sie nicht genug eigenes Einkommen haben, kann in einigen Fällen eine Mietbürgschaft Ihrer Eltern hilfreich sein.

Hilfe bei der Wohnungsfinanzierung

Unterstützung bei der Finanzierung erhalten Schüler und Studenten durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz, was viele als “BAföG” kennen.

Anträge können beim BAföG-Amt gestellt werden. Dieses ist meist am Studentenwerk der jeweiligen Hochschulen zu finden.

Auch ein Studienkredit kann Abhilfe schaffen.

Für alle anderen kommt das Wohngeld infrage. Es richtet sich nach dem Einkommen, der Miete und der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen.

Die Besichtigung: Wie überzeuge ich den Vermieter?

Online oder auf dem Schwarzen Brett haben Sie Ihre Traumwohnung gefunden? Dann vereinbaren Sie direkt einen Besichtigungstermin!

Damit jetzt nichts mehr schief läuft, kommen hier die wichtigsten Grundregeln für die Besichtigung.

Die 3 Grundregeln für die Besichtigung
  • Pünktlichkeit

  • Ein gepflegtes Äußeres

  • Gute Vorbereitung ist alles

Bringen Sie eine Bewerbermappe mit den nötigen Unterlagen direkt zur Besichtigung mit und signalisieren Sie so dem Vermieter ein ernsthaftes Interesse.

Diese Unterlagen möchte der Vermieter sehen:
  • Mieterselbstauskunft / Lebenslauf

  • Kopie des Personalausweises

  • Kopie Ihres Arbeitsvertrages

  • Gehaltsnachweise

  • Nachweis über bisherige Mietzahlungen / Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • SCHUFA-Selbstauskunft

  • Eventuelle Mietbürgschaft

Der Mietvertrag - Auf welche Details muss ich achten?

Verträge sind – das kennen wahrscheinlich alle – oft unübersichtlich und enthalten eine Vielzahl von unverständlichen Klauseln. Bei Mietverträgen ist das nicht anders.

Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie den Vertrag auf folgende Punkte untersuchen:

  • Stimmt die angegebene Wohnfläche?

  • Mietdauer: Ist der Mietvertrag befristet oder unbefristet?

  • Handelt es sich um eine Staffel- oder Indexmiete?

  • Sind die Höhe der Miete und Nebenkosten wie besprochen?

  • Sind alle Räume und Teile der Einrichtung wie Keller und Einbauküche vorhanden und betriebsfähig?

  • Wie hoch ist die Mietkaution? In der Regel darf sie maximal 3 Nettokaltmieten betragen.

  • Welche Reparaturen musst du selbst bezahlen?

  • Was steht in der Hausordnung?

  • Sind Haustiere erlaubt?

Welche Pflichten habe ich als Mieter?

Mit der neu gewonnenen Unabhängigkeit gehen aber auch Pflichten einher. Die Wohnung ist schließlich nur gemietet und hier gelten einige Regeln.

Das sollten Sie in der Mietwohnung beachten:
  • Miete pünktlich zahlen

  • Hausordnung beachten

  • Mängel rechtzeitig melden

  • Große, bauliche Veränderungen vorab mit dem Vermieter besprechen

  • Nicht ohne vorherige Erlaubnis untervermieten

Miete pünktlich zahlen

Die Miete wird meist im Voraus bis zum 3. eines Monats bezahlt. Achten Sie darauf, die Miete immer pünktlich zu überweisen.

Bei einem Mietrückstand von zwei Monaten hat der Vermieter das Recht zu kündigen.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, richten Sie am besten einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein.

Hausordnung beachten

Damit das gemeinschaftliche Leben im Haus reibungslos funktioniert, hat jedes Haus eine eigene Hausordnung. Diese ist meist im Treppenhaus ausgehangen.

Sie sollten sich an die Hausordnung halten, andernfalls ist der Vermieter berechtigt die Kündigung auszusprechen.

Mängel rechtzeitig melden

Es kann immer mal etwas kaputt gehen. Mängel in der Wohnung müssen Sie dem Vermieter umgehend melden, damit diese beseitigt werden können.

Melden Sie den Mangel nicht, darf der Vermieter die Kosten für die Beseitigung auf Sie umlegen.

Bauliche Veränderungen mit dem Vermieter absprechen

Denken Sie daran: die Wohnung ist nicht Ihr Eigentum, sondern nur gemietet. Große bauliche Veränderungen müssen SIe zuvor mit dem Vermieter absprechen.

Dazu zählen alle Veränderungen, die sich beim Auszug nicht ohne weiteres wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen lassen.

Nicht ohne Erlaubnis untervermieten

Sie planen ein Auslandssemester oder eine Reise und würden Ihre Wohnung gern untervermieten?

Das geht nur in Absprache mit dem Vermieter.

Welche Versicherungen brauche ich?

Mit der ersten eigenen Wohnung kommen auch Versicherungen auf Sie zu, mit denen Sie sich vorher vermutlich noch nicht so viel beschäftigt haben.

Private Haftpflichtversicherung

Die wichtigste Versicherungen ist die private Haftpflichtversicherung.

Sind Sie nicht mehr über Ihre Eltern in der privaten Haftpflicht versichert, ist diese ein absolutes Muss für Sie.

Müssen Sie für einen selbst verursachten Schaden aufkommen, greift die private Haftpflichtversicherung und kann Ihnen eine Menge Kosten ersparen.

Hausratversicherung

Ein Wasserschaden kann einen großen Schaden anrichten.

Hier kann Sie eine Hausratversicherung gegen unvorhergesehene Schadensfälle schützen. Dazu zählt übrigens auch der Fahrraddiebstahl.

Wie läuft die Wohnungsübergabe ab?

Die Übergabe der Wohnung ist einer der letzten Schritte, bevor Sie endlich mit dem Umzug starten können.

Sie sollte spätestens am Tag des im Mietvertrag vereinbarten Einzugstermin stattfinden.

Ganz wichtig: Sie sollten in jedem Fall auf die Erstellung eines Übergabeprotokolls bestehen und darin etwaige Mängel festhalten.

Was gehört in das Übergabeprotokoll?

Ein Übergabeprotokoll bei einem Aus- oder Einzug kann nie schaden. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es um die Zählerstände, die Anzahl der Schlüssel die Ihnen ausgehändigt wurden, oder auch um Schönheitsreparaturen, geht.

Inhalt des Übergabeprotokolls
  • Datum der Übergabe

  • Datum des Einzugs

  • Nennung des Objekts inklusive aller Ausstattungsmerkmale

  • Anwesende Personen bei der Übergabe

  • Sämtliche Mängel und Schäden

  • Zählerstände von Gas, Wasser, Strom

  • Festlegung der Mietkaution (Höhe, Zahlungsweise etc.)

  • Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen

  • Anzahl der ausgehändigten Schlüssel

Wohnungsübergabeprotokoll

Hier kostenlos herunterladen

Tipp Wichtig!

Bei dem Übergabetermin sollten Sie sich von Ihrem Vermieter die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung aushändigen lassen. Diese brauchen Sie zum Ummelden Ihres Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.

Einkaufsliste: Was braucht man für die erste eigene Wohnung?

Gerade wenn der Auszug aus dem Kinderzimmer ansteht, hat man manche Dinge in der neuen Wohnung nicht direkt zur Hand. Was man eigentlich alles braucht, wird meist erst nach dem Einzug klar.

Dies sind die absoluten Einzug-Essentials, die man leicht vergisst:

Flur
  • Fußmatte

  • Kleiderhaken

  • Spiegel

  • Schuhschrank

Küche
  • Küchenrolle

  • Dosen- und Flaschenöffner

  • Nudelsieb

  • Messer

  • Besteck

  • Geschirr

  • Schneidebrett

  • Töpfe und Pfannen

  • Mülleimer und Müllbeutel

  • Wasserkocher

  • Toaster

  • Mikrowelle

  • Kaffeemaschine

  • Backofen

  • Kühlschrank

  • Müllsäcke

  • Alufolie/Backpapier

  • Abwaschbürste

  • Lappen und Schwamm

  • Spülmittel

  • Salz- und Pfefferstreuer

  • Küchentisch und Stühle

Badezimmer
  • Wäschekorb

  • WC-Bürste

  • Toilettenpapier

  • Mülleimer und Müllbeutel

  • Seifenspender und Seife

  • Föhn

  • Spiegel oder Spiegelschrank

  • Regale

  • Waschbeckenunterschrank

  • Handtücher

  • Duschvorhang

  • Matte

Schlafzimmer
  • Kleiderschrank oder Kleiderstange

  • Kleiderbügel

  • Bett mit Matratze

  • Kissen und Decke

  • Kommode

Arbeitszimmer
  • Schreibtisch

  • Bürostuhl

  • Regale

  • Ordner

  • Drucker und Papier

  • Computer

  • Schreibtischlampe

Sonstiges
  • Werkzeug

  • Mehrfachsteckdosen

  • Besen und Handfeger

  • Putzeimer

  • Wischmop

  • Reinigungsmittel

  • Zollstock

  • Staubsauger

  • Bügeleisen & Bret

  • Waschmaschine und Waschmittel

  • Glühbirnen und Lampen

  • Vorhänge und Gardinenstangen

  • Teppiche

  • Wäscheständer und Wäschekorb

Die ersten Tage in der eigenen Wohnung: Was muss ich erledigen?

Ist der Einzug erfolgreich gemeistert, kann es mit der ersten eigenen Wohnung jetzt richtig losgehen. Einige Dinge müssen aber noch geregelt werden:

  1. Ummelden beim Einwohnermeldeamt

  2. Neue Adresse an Versicherung, Bank etc. weitergeben

  3. Internet und Telefon beantragen

  4. Versorgungswerke anmelden (Gas, Strom, Wasser)

  5. Rundfunkgebühr (GEZ) anmelden

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