Ummelden nach dem Umzug: Alle Fristen, Unterlagen und Tipps
Der ultimative Guide
Nach dem Umzug steht die Ummeldung des Wohnsitzes bei diversen Ämtern und Dienstleistern bevor. Dies bedeutet zeitaufwendige Behördengänge, nervigen Papierkram und haufenweise Fragen:
Welchen Ämtern und Behörden muss ich meine neue Adresse mitteilen? Welche Fristen muss ich einhalten? Welche Kosten entstehen beim Ummelden? Und besonders häufig: Welche Unterlagen werden für das Wohnsitz ummelden benötigt?
Von Einwohnermeldeamt bis zur GEZ: in unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Sie erhalten wertvolle Tipps, die Ihnen Zeit, Nerven und Geld sparen. Und mit unserer kostenlosen Checkliste zum Ummelden haben Sie alle wichtigen Anlaufstellen im Blick – so vergessen Sie garantiert nichts mehr.
Wo kann ich meinen Wohnsitz ummelden?
Das deutsche Melderecht sieht vor, dass jeder Einwohner in Deutschland behördlich erfasst sein muss. Anlaufstelle dafür ist das Einwohnermeldeamt.
Die kommunale Einrichtung findet sich oft zusammen mit dem Ordnungsamt, der Kfz-Zulassungsstelle oder dem Sozialamt in einem Gebäude.
In vielen Städten gibt es mittlerweile Bürgerämter (auch Bürgerbüro, BürgerServiceCenter etc.), in denen alle Dienstleistungen rund um die Meldepflicht und die Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen erledigt werden können.
Welche Frist muss ich zum Ummelden einhalten?
Die An- und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen nach dem Einzug geschehen.
Die Frist beginnt mit dem Umzug, beziehungsweise dem Gültigkeitsdatum des Mietvertrages. Zuständig ist stets das Einwohnermeldeamt im neuen Wohnort.
Wird diese Frist nicht eingehalten, kann das Einwohnermeldeamt eine Strafe in Form eines Ordnungsgeldes verhängen.
Die Höhe hängt davon ab, in welchem Maße die Frist überzogen wurde. Für eine Verspätung von einigen Tagen werden 10 bis 30 Euro fällig, bei mehreren Monaten bis zu 500 Euro.
Welche Kosten entstehen beim Wohnsitz ummelden?
Die Ummeldung vom Wohnsitz ist in der Regel kostenlos. Einige Städte in Deutschland erheben eine geringe Gebühr von durchschnittlich 10 Euro.
Nehmen Sie vorsichtshalber etwas Bargeld mit und planen Sie die Anmeldegebühr für das Ummelden in Ihren Umzugskosten mit ein.
Die Höhe der Kosten ist im Formular zur Ummeldung vermerkt oder kann bei Ihrer Bürgerservice-Stelle erfragt bzw. auf der Webseite des zuständigen Einwohnermeldeamts nachgeschlagen werden, so zum Beispiel für Berlin, Hamburg, München, Köln oder Frankfurt am Main.
Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?
Für die Meldung eines neuen Wohnsitzes benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die Sie von Anfang an parat haben sollten.
In Großstädten ist es außerdem empfehlenswert, einen Termin zu vereinbaren, da es zum Teil lange Wartezeiten geben kann.
Auf diesem Wege sichert man außerdem ab, die Zwei-Wochen-Frist einzuhalten.
Wichtige Unterlagen für die Wohnsitz-Ummeldung
- Gültige Identitätspapiere aller umzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- Formulare der Gemeindeverwaltung zur Ummeldung bzw. Anmeldung bei Wohnungswechsel
- Wohnungsgeberbestätigung bzw. für Mietwohnungen Vermieterbescheinigung
- Optional: Schriftliche Vollmacht für die Ummeldung einer nicht anwesenden Person und Kopie des Personalausweises
Tipp: Sparen Sie sich unnötige Behördengänge
Neben der Führung eines Melderegisters, hat das Amt noch zahlreiche weitere Verwaltungsaufgaben, die zum Teil je nach Behörde variieren, zum Beispiel Anwohnerparkausweise.
Zweitwohnsitz anmelden: Was muss ich beachten?
Kommt zu Ihrem Hauptwohnsitz noch ein Nebenwohnsitz hinzu, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, dann müssen Sie sich auch dort ordnungsgemäß anmelden.
Dabei gilt als Hauptwohnsitz der Ort, an dem Sie sich zeitmäßig überwiegend aufhalten.
Eine Ausnahme bilden Familien: Der Hauptwohnsitz ist immer dort, wo die Familie lebt.
Bei der Anmeldung von einem Zweitwohnsitz fällt häufig eine Zweitwohnsteuer an. Diese kann allerdings für Studierende oder Bewohner ohne eigenes Einkommen ausgesetzt werden.
Zweitwohnsitz von Kindern getrennt lebender Eltern
Das Kind wird in der Regel dort mit seinem Hauptwohnsitz eingetragen, wo es seinen Lebensmittelpunkt besitzt. Der Wohnort des anderen Partners ist dann der Zweitwohnsitz des Kindes.
Mehr über den Zweitwohnsitz erfahren Sie in unserem Ratgeber “Zeitwohnsitz: Alles zur Meldepflicht, Steuern und doppelter Haushaltsführung!”
Wo muss ich mich noch ummelden?
Finanzamt
Beim Finanzamt ist entscheidend, ob nach dem Umzug noch das gleiche Finanzamt zuständig ist oder nicht.
Falls ja, reicht es in der Regel, bei der nächsten Steuererklärung die neue Adresse mitzuteilen.
Ist ein neues Amt zuständig, ist es ratsam, das bisher zuständige Amt unter Nennung der Steuernummer über den Umzug zu informieren. Zwingend notwendig ist dies aber nicht.
Arbeitsamt / Sozialamt / BAföG-Amt
Wer Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht, sollte diese unbedingt rechtzeitig über einen Umzug informieren.
Die Bearbeitung kann durchaus eine Weile dauern, was wiederum die Auszahlung der Bezüge verzögert.
Dies gilt auch für Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen, da es sonst bezüglich der Rentenversicherung zu Problemen kommen kann.
Die Arbeitsagentur empfiehlt, einen Umzug spätestens eine Woche vorher anzumelden.
Wer sich nicht darum kümmert, hat vom Umzugstag bis zur Meldung des Umzugs keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und ist damit in der Regel auch nicht krankenversichert.
Am einfachsten ist es, das Formular zur Veränderungsmitteilung der Arbeitsagentur auszufüllen und an das zuständige Amt zu schicken.
Dieses können Sie sich im Download-Center der Bundesagentur für Arbeit herunterladen.
Auch für andere Amtsangelegenheiten (Wohngeld etc.) ist es empfehlenswert, sich möglichst früh um die Ummeldung zu kümmern.
In einigen Fällen, zum Beispiel beim BAföG-Amt, kann eine Versäumnis zusätzliche Kosten bedeuten.
Familienkasse
Wer Kindergeld bezieht, muss die Familienkasse über einen Umzug informieren.
Hierzu am besten die Veränderungsmitteilung der Familienkasse ausfüllen, ausdrucken und an die zuständige Familienkasse schicken. Das Formular dazu finden Sie hier.
Alternativ können Sie auch den Kindergeld-Online-Service der Arbeitsagentur nutzen.
Schulen und Kindergärten
Ob ein Kind in der bisherigen Schule oder Kindergarten bleiben kann, hängt von der Entfernung zum neuen Zuhause ab.
Beim Umzug innerhalb einer Gemeinde ist dies gut möglich, bei Ortswechseln dagegen nicht.
Ist ein Schulwechsel notwendig, sollten sich Eltern möglichst früh mit dem Schulamt und der gewünschten Schule in Verbindung setzen.
Sind alle Einzelheiten geklärt, muss beim Schulamt ein schriftlicher Antrag eingereicht werden.
Erst wenn dieser genehmigt wird und die neue Schule eine Zusage erteilt, kann das Kind an der alten Schule abgemeldet werden.
Auch Eltern von Kleinkindern sollten sich frühzeitig mit dem Thema befassen. Plätze in Kindergärten und Kindertagesstätten sind äußerst begehrt.
Zwar existiert ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz, doch wer sich früh darum kümmert, spart Zeit und schont Nerven.
Krankenkasse und andere Versicherer
Neben der Krankenkasse müssen auch alle anderen Versicherungen über einen Umzug informiert werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn sich der Versicherungsschutz auf den aktuellen Wohnort bezieht, beispielsweise bei einer Hausratsversicherung.
Die wichtigsten Versicherungen – Haben Sie an alle gedacht?
- Krankenversicherung
- Hausratversicherung
- Lebensversicherung
- Kfz-Versicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
Banken und Sparkassen
Umzüge ohne Bankwechsel sind in der Regel unkompliziert. Melden Sie sich einfach in einer Filiale oder telefonisch bei Ihrer Bank.
Bei dem Wechsel übernehmen viele Banken alles organisatorische für Sie, inklusive Daueraufträge und Einzugsermächtigungen.
Strom
Wer möchte, kann bestehende Verträge natürlich mit in das neue Zuhause nehmen, sofern dies beim jeweiligen Anbieter möglich ist.
Ein Umzug ist aber eine prima Gelegenheit, den Markt nach besseren Konditionen zu durchforsten.
Internet und Telefon
Anbieter für DSL und Telefon können ohne großen Aufwand in das neue Zuhause mitgenommen werden. Dazu bieten die meisten Anbieter einen Umzugsservice an, der die Ummeldung so stressfrei wie möglich gestalten soll.
Grundsätzlich sind Sie auch bei einem Umzug an Ihren bisherigen Vertrag gebunden. Dies gilt zumindest bei Laufzeitverträgen. Das heißt also, dass Sie auch in der neuen Wohnung DSL und Telefon vom bisherigen Anbieter beziehen müssen.
Rundfunkbeitrag/GEZ
Wer in der bisherigen Wohnung schon Rundfunkgebühren bezahlt hat, muss sich lediglich ummelden. Dies geht postalisch und per Anruf.
Am einfachsten ist die Um- oder Anmeldung aber über ein Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de.
Hier geht es direkt zu den Formularen für Anmeldung und Anschriftenänderung.
Wird in der neuen Wohnung schon der Rundfunkbeitrag bezahlt, zum Beispiel vom Partner oder Mitbewohner, kann man dessen Beitragsnummer angeben und wird nicht weiter belästigt.
8 weitere wichtige Adressen
Neben Behörden, Ämtern und Versorgungsdienstleistern gibt es noch eine Reihe weiterer Einrichtungen, an die man bei der Verkündung der neuen Adresse denken sollte und die man schnell vergisst.
- Arbeitgeber: Natürlich muss auch Ihr Arbeitgeber von Ihrem neuen Wohnsitz erfahren.
- Uni / Hochschule: Eine formlose oder persönliche Mitteilung an das Studentensekretariat genügt.
- Vereine / Mitgliedschaften: ADAC, Bahncard, Sportverein, Bibliothek, Videothek etc.
- Hundesteuer / Tasso: Meldepflichtige Haustiere müssen ab- und angemeldet werden. Jedes Bundesland hat ein eigenes Hundegesetz und auch die Höhe der Hundesteuer ist nicht bundeseinheitlich festgelegt. Erkundigen Sie sich am besten beim Einwohnermeldeamt, ob Sie dort auch Ihren Vierbeiner ummelden können. Bei gechipten Tieren sollte auch die bei Tasso hinterlegte Adresse geändert werden. Das können Sie bequem per Online-Formular erledigen.
- Abonnements: Tageszeitungen, Zeitschriften, regelmäßige Lieferungen etc.
- Kirche: Kirchengemeinden werden automatisch vom Einwohnermeldeamt informiert. Eine persönliche Meldung kann den Prozess aber beschleunigen.
- Online-Versandhändler: Meist sind Versandadressen bei Amazon und Co. gespeichert. Damit das nächste Paket nicht aus Versehen an die alte Adresse geliefert wird, sollte man die Daten aktualisieren.
- Sonstige Personen: Verwandte, Freunde, Geschäftspartner, Steuerberater etc. Tipp: Weisen Sie in Ihrer E-Mail Signatur gesondert auf Ihre neue Adresse hin.
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Post
Schauen Sie schon mehrere Wochen vor Ihrem Umzug durch Ihre Post und notieren Sie sich, falls Sie noch irgendeinen der Absender über Ihre neue Adresse informieren müssen.
Muss ich mein Auto auch ummelden?
Ja, wer umzieht, muss auch das Fahrzeug ummelden. Ihr Kennzeichen müssen Sie nicht zwingend austauschen, aber die Adresse in den Zulassungsbescheinigungen (früher Fahrzeugschein und -brief) muss geändert werden.
Allerdings muss die Adresse auf dem Personalausweis aktualisiert sein, bevor man sich um das Fahrzeug kümmert.
Dafür Zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle. Wer nicht weiß, wo die zuständige Behörde ist, dem hilft ein Blick in das Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts.
Notwendige Unterlagen zur Kfz-Ummeldung
- Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
- Nachweis über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
- Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, außer Sie sind davon befreit (Schwerbehindertenausweis)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Bei Kennzeichenwechsel: bisheriges Kennzeichen
- Für Wunschkennzeichen: Reservierungsnummer
Für eine bloße Anschriftenänderung bei einem Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirk genügt die Zulassungsbescheinigung I sowie der Personalausweis.
Wer sein Fahrzeug stattdessen abmelden will, benötigt die Zulassungsbescheinigung I und II, die Kennzeichen sowie bei endgültiger Abmeldung einen Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle. Die Vorlage eines Ausweises ist dagegen nicht erforderlich.
Brauche ich einen Nachsendeauftrag?
Auch wenn man meint, alle Freunde, Behörden und sonstige Dienstleister über den Umzug informiert zu haben – meist hat man doch irgendwen vergessen.
Damit wichtige Post trotzdem zustellbar ist, kann man einen Nachsendeauftrag einrichten.
Dieser zeigt Ihnen, wen Sie bislang noch nicht über die neue Adresse informiert haben und erinnert Sie daran, dies schleunigst nachzuholen.
Die meisten Umziehenden nutzen den Nachsendeservice der Deutschen Post AG. Der Service kostet für 6 Monate 23,90 Euro – kann aber auch über einen längeren Zeitraum gebucht werden.
Checkliste zum Ummelden als Download
In unserer großen Checkliste finden Sie nochmal eine Übersicht über alle wichtigen Einrichtungen und Adressen, die Sie über Ihren neuen Wohnsitz informieren sollten sowie alle Unterlagen, die Sie dafür benötigen.
So sind Sie auf den Ummelde-Marathon während und nach Ihrem nächsten Umzug optimal vorbereitet.