Grenzbebauung: Was ist erlaubt?

Grenzbebauung: Es lauern viele Stolpersteine!

Marilena Meyer
Wie dicht Sie an das Nachbargrundstück eine Grenzbebauung errichten dürfen entscheiden die Behörden und ihr Nachbar

Die wichtigsten Fakten

  • In Deutschland gilt für die Bebauung häufig ein Mindestabstand von 3 Meter zwischen Grundstücken

  • Grenzbebauung lässt sich in Einzelfällen jedoch nicht vermeiden

  • Möchten Sie näher bauen, fragen Sie vorher unbedingt die Baubehörden und die Nachbarn

Grenzbebauung: Vermeiden Sie teure Risiken

Ob nun ein Ausbau oder Anbau – durch eine Erweiterung steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie. Gerade in beliebten Wohngegenden sorgt mehr Wohnraum für enorme finanzielle Vorzüge.

Doch es gibt einen Haken: Sie dürfen Ihr Grundstück nicht einfach nach den eigenen Wünschen bebauen. Neben anderen Regelungen spielt hierbei auch die Abgrenzung zur Nachbarschaft eine wichtige Rolle.

Denn: Grundsätzlich muss in Deutschland ein Mindestabstand von 3 Metern zwischen zwei Gebäuden liegen. In manchen Fällen ist diese Zahl auch höher.

Grenzbebauung ist dabei nur erlaubt, wenn Baubehörde und Nachbar zustimmen.

Doch was ist Grenzbebauung eigentlich? Welche Rechte und Pflichten bringt sie mit sich und was ist dabei zu beachten?

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Grenzbebauung, um in der Zukunft Konflikte zu vermeiden und korrekt vorzugehen.

Was ist eine Grenzbebauung?

In Deutschland gelten zwischen Grundstücken bestimmte Abstandsgrenzen.

Das hat einen wichtigen Zweck: Gerade in Wohngebäuden möchten wir alle unsere Privatsphäre genießen.

Wird ein Gebäude zu nah an einem anderen errichtet, ist die Privatsphäre in Gefahr.

Und es gibt noch andere Gründe:
  • Belichtung und Sonnenlicht: Zu nahe Gebäude verdecken das Sonnenlicht. Im schlimmsten Fall sitzen die Nachbarn im Dauerschatten.

  • Brandschutz: Ohne Abstände breiten sich eventuelle Feuer viel schneller aus.

Unterschreiten Sie beim Ausbau Ihrer Immobilie die Mindestabstände, spricht der Gesetzgeber von Grenzbebauung. Hierfür gelten bestimmte gesetzliche Regelungen.

Mit anderen Worten: Eigentlich dürfen Sie auf Ihrem Grundstück machen, was Sie möchten.

“Bei den letzten Metern vor der Grundstücksgrenze ist jedoch Vorsicht geboten.”

Der genaue Punkt, ab dem die Grenzbebauung beginnt, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Zudem richtet sie sich nach der Dachhöhe und Dachneigung.

Als Faustformel gilt: Der Mindestabstand liegt zwischen 2,5 und 3 Metern. Außerdem darf die Länge der Grenzbebauung nicht über 9 Meter betragen.

Tipp Vorher mit dem Nachbarn sprechen

Besprechen Sie das Bauvorhaben an der Grundstücksgrenze frühzeitig mit Ihren Nachbarn und lassen Sie sich gegebenenfalls eine schriftliche Zustimmung geben. So lassen sich Konflikte elegant vermeiden.

Wann brauche ich für die Grenzbebauung eine Genehmigung?

Für eine Grenzbebauung benötigen Sie in den meisten Fällen die Zustimmung des zuständigen Bauamtes sowie der Nachbarn. Es gibt lediglich wenige Ausnahmen.

Sollte keine Genehmigung nötig sein, können Sie mit dem Bau sofort loslegen.

“Fragen Sie am besten immer beim Bauamt an, ob eine Baugenehmigung nötig ist. So sind Sie auf der sicheren Seite.”

Wie bereite ich eine Baugenehmigung für die Grenzbebauung vor?

Ist eine Baugenehmigung nötig, brauchen Sie einen Architekten, der die genehmigungspflichtigen Pläne für Sie erstellt und alle offiziellen Regelungen beachtet.

Beachten Sie:

“Die Baugenehmigung hat eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten. ”

Dazu gehören auch 4 Wochen, innerhalb derer die Nachbarn auf die Information durch das Bauamt reagieren können.

Lassen die Nachbarn diese Frist verstreichen, erteilt die Baubehörde final die Baugenehmigung.

Wichtig Erst anfangen, wenn die Baugenehmigung vorliegt

Achten Sie darauf, erst dann mit dem Bau zu beginnen, wenn die Baugenehmigung wirklich vorliegt.

Denn: Sollten Sie im „Vertrauen“ auf einen positiven Bescheid vorzeitig beginnen, müssen Sie im schlimmsten Fall alles wieder rückgängig machen.

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Welche Regelungen gelten in den Bundesländern?

Die Vorschriften zur Grenzbebauung Ihres Grundstücks hängen von den lokalen Gegebenheiten ab. Zudem sind die Regeln in jedem Bundesland ein wenig anders.

Denn: Die konkrete Umsetzung unterliegt der Landesgesetzgebung.

Um die Regeln für Ihr Grundstück zu erfahren, sollten Sie in den folgenden Dokumenten nachsehen, welche Abstandsflächen gelten:

Dokumente mit Angaben zum Abstand:
  • Baugesetzbuch

  • Landesbauordnung

  • Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB §§ 905-924)

  • Bebauungsplan (oder Flächennutzungsplan, falls kein Bebauungsplan existiert)

Diese Tabelle zeigt den Mindestabstand der Grenzbebauung laut Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes:

Bundesland Mindestabstand bei der Grenzbebauung
Baden-Württemberg 2,5 m (bei Außenwänden unter 5 m Länge reichen 2 m)
Bayern 3 m
Berlin 3 m
Brandenburg 3 m
Bremen 2,5 bis 3 m (je nach Gebiet)
Hamburg 2,5 m
Hessen 3 m
Mecklenburg-Vorpommern 3 m
Niedersachsen 3 m
Nordrhein-Westfalen 3 m
Rheinland-Pfalz 3 m
Saarland 3 m
Sachsen 3 m
Sachsen-Anhalt 3 m
Schleswig-Holstein 3 m
Thüringen 3 m

Faustregel: Gehen Sie in Deutschland von einem Mindestabstand von 3 Metern bei der Grenzbebauung aus.

Welche Einzelfälle gibt es bei der Grenzbebauung?

Die Regeln zu Abstandsflächen unterscheiden sich je nach Bauvorhaben. Aus diesem Grund haben wir uns gängige Projekte angeschaut:

1. Grenzbebauung bei Garagen

Bei Garagen und Carports sind Abstandsflächen nicht relevant. Vielmehr geht es hier um die Höchstmaße der Gebäude.

Hinweis Dazu ein kleines Beispiel:

In Baden-Württemberg dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume eine Wandhöhe bis zu 3 Meter und eine Wandfläche bis 25 m² haben, ohne dass die Abstandsflächen gelten.

In den anderen Bundesländern gelten ähnliche Regeln.

Zudem gilt in den meisten Bundesländern, dass Nachbarn direkt an die Grenze bauen dürfen, wenn ihr Nachbar dies bereits ebenfalls getan hat.

Also darf zum Beispiel ein Gartenhaus an einer Grenzgarage gebaut werden. Bedingung dabei: Sie beschädigen dabei das Gebäude des Nachbarn nicht.

Ebenfalls wichtig: Überprüfen Sie beim Bau einer Garage als Grenzbebauung, was für die Seitenlänge gilt.

Meistens sind maximal 9 Meter erlaubt, aber es gibt durchaus Ausnahmen.

Ausnahmen bei Garagen in:
  • Saarland: 12 Meter

  • Rheinland-Pfalz: 12 Meter

Auch die Fläche der Garage ist ein wichtiger Faktor, da ab einer bestimmten Größe eine Baugenehmigung erforderlich wird.

2. Grenzbebauung beim Reihenhaus

Bei Reihenhäusern fällt die Regelung zur Grenzbebauung häufig (nicht immer) weg, da die Haushälften direkt aneinander anschließen.

Dafür spielt das nachbarschaftliche Verhältnis oft eine besonders wichtige Rolle.

Deshalb: Suchen Sie auch dann das Gespräch mit dem Nachbarn, wenn dessen Genehmigung gar nicht nötig wäre.

3. Grenzbebauung mit Fenstern

Beim Einbau von Fenstern sowie beim Errichten von Balkonen oder Erkern gilt das Fensterrecht.

Dieses besagt: Bauten an der Grundstücksgrenze dürfen grundsätzlich Fenster haben.

Jedoch gibt es hier Grenzen.

Ein Beispiel: Wenn die geplanten Fenster die Privatsphäre des Nachbarn verletzen, hat er ein Fensterabwehrrecht. Das gilt immer dann, wenn sein Wohnbereich oder Garten durch die Fenster einsehbar wird.

In diesem Fall könnte der Nachbar dem geplanten Einbau von Fenstern widersprechen.

4. Grenzbebauung durch Hecke oder Zaun

Die Gestaltung der Grundstücksgrenze ist ein häufiger Streitpunkt, da es hier um den persönlichen Geschmack geht.

Wichtige Anhaltspunkte finden Sie im städtischen oder kommunalen Bebauungsplan.

Hier ein kleines Beispiel:

In München dürfen Zäune nur 1,50 m und in Berlin nur 1,25 m hoch sein. Hecken und Pflanzen müssen 25 bis 50 cm und Pflanzen über 1,5 m müssen mindestens 6 m von der Grenze entfernt sein.

Außerdem wichtig:

“Eigentümer von Pflanzen und Hecken sind dafür zuständig, diese zu pflegen und für Schäden wie etwa abfallende Äste aufkommen.”

Fallobst darf diejenige Person behalten, auf deren Boden das Obst fällt.

Setzen Sie bei Hecken und Zäunen darauf, mit den Nachbarn eine gute Lösung zu finden.

Tipp Am üblichen Bild orientieren

Nutzen Sie als Faustformel das, was bei der Grenzbebauung in der jeweiligen Gegend optisch üblich ist. So ecken sie bei Nachbarn im Normalfall nicht an.

Wie gehe ich bei einer Grenzbebauung vor?

Damit die Grenzbebauung konfliktfrei gelingt, folgen Sie am besten diesen Schritten:

01.
Informationen beschaffen:

Sprechen Sie mit dem zuständigen Bauamt, um zu erfahren, ob eine Baugenehmigung nötig ist.

02.
Baugenehmigung stellen:

Stellen Sie die Baugenehmigung mit Unterstützung eines erfahrenen Architekten.

03.
Baugenehmigung abwarten:

Beginnen Sie erst dann mit dem Bau, wenn die Baugenehmigung inklusive Erlaubnis des Nachbarn vorliegt.

04.
Einverständnis einholen:

Falls Sie keine Baugenehmigung benötigen, sollten Sie sich mit dem Nachbarn absprechen und sein Einverständnis einholen.

05.
Vorgehen kommunizieren:

Kommunizieren Sie das Vorgehen und achten Sie darauf, die Nachbarn möglichst wenig zu beeinträchtigen.

06.
Vorgaben einhalten:

Halten Sie sich an die Vorgaben Ihres Bundeslandes und des Baurechts.

Was passiert, wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden?

Achtung: Wenn Sie ohne Vorliegen einer Baugenehmigung oder ohne Einhaltung von Grenzabständen bauen, handelt es sich um eine widerrechtliche Grenzbebauung.

Hier einige Beispiele:
  • Sie bauen ohne die erforderliche Zustimmung des Nachbarn und unterschreiten den Mindestabstand zum Nachbargebäude.

  • Sie haben keine Baugenehmigung eingeholt, obwohl das Vorhaben genehmigungspflichtig ist.

  • Sie sind beim Bau von der Baugenehmigung abgewichen.

  • Sie haben den geltenden Bebauungsplan für das Baugebiet nicht beachtet.

Falls eine widerrechtliche Grenzbebauung vorliegt, können sowohl die Gemeinde als auch der Nachbar rechtliche Schritte einleiten.

Darauf folgt eine bauordnungsrechtliche Verfügung.

Diese kann folgende Vorschriften enthalten:
  • eine Nutzungsuntersagung

  • eine Stilllegung

  • einen teilweisen oder vollständigen Abbruch

Mit anderen Worten: Sie müssen im schlimmsten Fall alles wieder abreißen. Zudem ist mit einer Geldbuße zu rechnen.

Beachten Sie auch, dass ein sogenannter Schwarzbau nicht verjähren kann. Selbst, wenn die fragliche Grenzbebauung schon seit Jahrzehnten existiert hat, kann es zu einer Strafe kommen.

Wichtig: Der Eintrag im Grundbuch hilft nicht bei der Legalisierung. Nur der durch die Gemeinde ausgesprochene Bestandsschutz kann solche Gebäude schützen.

Nachbarn haben jedoch nur 3 Jahre Zeit, sich zu beschweren. Danach verjährt ihr Anrecht auf die Beschwerde über eine Grenzbebauung.

Tipp Sprechen Sie bei eventuellen Schwarzbauten mit einem Fachanwalt

Lassen Sie sich bei bereits vorhandenen Schwarzbauten und rechtlichen Fragen rund um die korrekte Grenzbebauung professionell unterstützen.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Die Grenzbebauung ist in Deutschland in den meisten Fällen nur mit Einverständnis des direkten Nachbarn und der zuständigen Baubehörde möglich.

Dabei dürfen die Nachbarn ihre Zustimmung verweigern. Sie sollten dafür einen guten Grund nennen.

Gute Gründe sind etwa Beschattung, mangelnde Belichtung oder Störung der Privatsphäre.

Normalerweise gilt für die Grenzbebauung die 3-Meter-Regel. Kleinere Schuppen und Garagen, die nicht höher als 3 Meter sind, dürfen auch direkt an der Grenze stehen.

Jedoch muss die Wandlänge des Geräteschuppens in den meisten Bundesländern unter 9 Meter betragen.

Die Grenzbebauung verjährt nicht. Wenn Sie also die Abstandsflächen nicht eingehalten haben, kann die Baubehörde prinzipiell jederzeit klagen und Sie so zum Abriss der Grenzbebauung zwingen.

Nachbarn dürfen allerdings nur innerhalb der ersten 3 Jahre nach Fertigstellung rechtswirksam Beschwerde einlegen. Sie könnten später allerdings die Behörde auf einen Missstand hinweisen.

Für die Grenzbebauung ist auch die Maximallänge wichtig, die von der Grenze eines Grundstücks bebaut werden darf. Diese Grenze liegt bei 15 m.

Wenn die grundstücksweite Grenzbebauung länger ausfällt, darf die Baubehörde einen Rückbau oder Abriss anordnen.

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