Grenzstein: Wie finde ich die Grundstücksgrenze?

Die unsichtbare Grenze zwischen zwei Grundstücken finden

Marilena Meyer
Beispiel eines Grenzsteins - diese können ganz unterschiedlich aussehen

Die wichtigsten Fakten

  • Das Vermessungs- und Katasteramt hat die Koordinaten der Grenzsteine gespeichert

  • Der Grenzstein wird genau auf der Linie zwischen zwei Grundstücken gesetzt

  • Ist der Grenzstein verschwunden, ist eine Neuvermessung nötig – außer in Hamburg, Berlin und Niedersachsen

Grundstückseigentümer sind verpflichtet für den Erhalt und die Erkennbarkeit der Grenzsteine zu sorgen

Der Grenzstein gibt an, wo die unsichtbare Grenze zwischen zwei Grundstücken verläuft. Er ist wichtig, um Bauprojekte an der Grundstücksgrenze sowie den Verlauf von Zäunen und Begrenzungen zu verorten.

Jedoch ist der Stein manchmal nicht auffindbar.

Wie sieht der Grenzstein eigentlich aus? Ist er Pflicht? Wie kann ich den Grenzstein finden?

Außerdem lesen Sie, was passiert, wenn der Stein entfernt wurde und wer in diesem Fall zur Kasse gebeten wird – ein oft heikles Thema zwischen Nachbarn.

Was ist ein Grenzstein?

Wenn Sie Ihr Eigenheim in der Nähe der Grundstücksgrenze errichten oder einen Zaun zum Nachbargrundstück aufstellen möchten, sollten Sie genau wissen, wo die Grundstücksgrenze verläuft.

Dies ist jedoch nicht eindeutig ersichtlich.

Die vom Liegenschaftskataster eingeteilten Grenzen werden durch Grenzsteine markiert, die in den meisten Fällen nicht (mehr) zu sehen sind.

In der Stadt ist dies einfacher, da die Grenzsteine hier bodenbündig und somit in feste Materialien eingesetzt werden.

Auf dem Land handelt es sich meist um hochragende Grenzsteine, die im Laufe der Zeit aber in die Erde sinken oder überwuchert werden.

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Wie sieht ein Grenzstein aus?

Der Grenzstein muss als Grenzzeichen zu erkennen sein. Meist hat er ein Kreuz auf der Oberseite.

Es handelt sich fast immer um Granit- oder Betonsteine. Aber auch Kunststoff oder selbst Eisenrohre dürfen benutzt werden, um eine Grenze zu markieren.

Ältere Grenzsteine bestehen meist aus Naturstein und weisen nicht immer ein Kreuz auf.

Die Art des Steins hängt unter anderem davon ab, welche Steine in dem jeweiligen Bundesland häufig vorkommen.

Früher wurden zum Beispiel je nach Region Granit, Kalkstein, Sandstein, Schiefer, Basalt oder Marmor verwendet. Viele dieser alten Grenzsteine bestehen bis heute.

Wie kann ich den Grenzstein finden?

Wenn der Grenzstein nicht eindeutig zu sehen ist, sollten Sie sich nicht die Mühe machen, nach ihm zu graben.

Wenden Sie sich stattdessen an das Vermessungs- und Katasteramt der zuständigen Gemeinde.

Dieses hat exakte Koordinaten für den Grenzstein gespeichert. Dafür sollten Sie die Flurnummer Ihres Grundstücks angeben.

Genaue Angaben zu den Grenzen erhalten Sie dann, wenn das Grundstück mit zuverlässigen Koordinaten im Liegenschaftskataster verzeichnet ist und keine gegenständlichen Grenzsteine aufweist.

Dies kann etwa bei landwirtschaftlichen Flächen der Fall sein. Mehr erfahren Sie im Rahmen einer Beratung vor Ort.

Hinweis Kosten für die Koordinaten

Für die Herausgabe der Koordinaten wird eine Gebühr fällig, die sich nach den Vorgaben der jeweiligen Katasterverwaltung richtet.

Ist ein Grenzstein Pflicht?

Die sogenannte Abmarkungspflicht galt früher in ganz Deutschland.

Heutzutage bestimmt darüber jedoch jedes einzelne Bundesland.

In Berlin, Hamburg und Niedersachsen gibt es keine Abmarkungspflicht, weshalb hier auch keine Grenzsteine gesetzt werden müssen.

Beachten Sie folgende Hinweise:
  • Historische Grenzsteine sind Kulturdenkmäler und stehen unter Denkmalschutz.

  • Es ist verboten, Grenzsteine zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu versetzen. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Wie wird ein Grenzstein gesetzt?

Grenzsteine befinden sich grundsätzlich genau auf dem Grenzpunkt. Wenn dies nicht möglich ist, kann sich der Stein auch in einer der Grenzen, die vom Grenzpunkt abgehen, befinden.

Nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure dürfen den Grenzstein setzen.

Dafür müssen Antragsteller einen Termin beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt machen. Dabei erklärt der Ingenieur seine Vorgehensweise und gibt ein Informationsblatt aus.

Dann erfolgt eine Grundstücksvermessung, in deren Rahmen die Grenzmarken eingebracht werden.

Sobald die Grenze per Grenzstein festgelegt wurde, erstellt der Vermessungsingenieur eine öffentliche Urkunde, in der der Grundstückseigentümer und seine Nachbarn den Grenzverlauf anerkennen.

Diese Urkunde wird dauerhaft beim Katasteramt aufbewahrt.

Wie hoch ist die Toleranz bei Grenzsteinen?

Der Grenzstein befindet sich nicht auf der einen oder der anderen Seite der Grenze, sondern genau in der Mitte.

Idealerweise liegt er auf den Millimeter genau auf er Grenzkoordinate.

Dies ist allerdings in der Praxis nicht immer möglich. Daher kommt im Rahmen der „mittleren Lagegenauigkeit“ eine Toleranz von einigen Zentimetern – meist 3 cm – zum Einsatz.

Grenzstein wurde entfernt: Was nun?

Als Eigentümer eines Grundstücks haben Sie die Pflicht, für Erhalt und Erkennbarkeit der Grenzsteine zu sorgen.

Allerdings werden diese manchmal entfernt oder sind einfach nicht mehr auffindbar.

Bauarbeiten oder Grundstücksumgestaltungen können den Grenzstein versehentlich verrutschen lassen oder ihn gar zerstören.

Ist dies der Fall, steht eine Grenzwiederherstellung an.

Diese dient dazu, die rechtlichen Grenzen des Grundstücks wieder erkennbar zu machen.

An diesem Prozess sind immer die beiden Eigentümer, deren Grundstücke entlang der Grenze verlaufen, beteiligt.

Falls jemand den Grenzstein absichtlich entfernt oder versetzt, macht sich diese Person strafbar. Sollten Sie das Vergehen bemerken, können Sie Anzeige erstatten.

Der Verursacher muss dann bei ausreichender Beweislage mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Wer zahlt, wenn der Grenzstein verschwunden ist?

Falls der Grenzstein verschwunden ist, muss der Antragsteller die Grenzwiederherstellung bezahlen. Dabei handelt es sich meist um den Bauherren.

Allerdings können Sie als Eigentümer gemäß § 919 BGB auch den Nachbarn auffordern, an der Wiederherstellung der Grenzsteine mitzuwirken. Stimmt er zu, tragen beide Beteiligten die Kosten zu gleichen Teilen.

3 Möglichkeiten, um Ihren Nachbarn zur gemeinsamen Grenzsteinlegung aufzufordern:
  1. Suchen Sie das Gespräch und finden Sie eine gütliche Einigung.

  2. Beantragen Sie die Grenzsetzung selbst und tragen Sie die Kosten allein. Gemäß § 919 Abs. 1 des BGB können Sie anschließend eine Kostenbeteiligung des Nachbarn verlangen.

  3. Alternativ können Sie beim zuständigen Amt eine Klage einreichen. Dann wird das Gericht ein Gutachten einholen und eine Entscheidung treffen.

Hinweis Kosten der Grenzvermessung

Die Kosten für die Grenzvermessung liegen bei 1.200 bis 1.400 Euro. Hinzu kommen Gebühren von etwa 200 Euro pro Grenzstein.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Grenzsteine liegen unterschiedlich tief im Boden. In der Stadt sind sie meist bodenbündig und lassen sich nach einiger Zeit nicht mehr finden. Auf dem Land ragen die Steine anfangs hoch, werden aber schnell überwuchert. Sie werden in einer Tiefe von 20 bis 40 cm angebracht.

Grenzsteine sind nicht in allen Bundesländern Pflicht. In Berlin, Hamburg und Niedersachsen muss bei der Neuvermessung eines Grundstück kein kostenpflichtiger Grenzstein gesetzt werden. In allen anderen Bundesländern ist dies jedoch der Fall.

Grenzsteine werden genau in die Grenzpunkte gesetzt, die die Linie zwischen zwei Grundstücken markieren – und zwar idealerweise dort, wo sich die Linien kreuzen. Daraus ergibt sich eine unsichtbare, gerade Linie, die die Grundstücksgrenze darstellt. Die Mitte des Grenzsteins gibt den Verlauf der Grenze an.

Fragen Sie bei der zuständigen Vermessungsbehörde oder dem Katasteramt nach, um die Koordinaten des Grenzsteins zu erfragen. Wenn Sie den Stein nicht finden, ist eine Neuvermessung mit Grenzsteinsetzung nötig.

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