Flurkarte: Wie kann ich sie einsehen?

So beantragen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Marilena Meyer
Die Flurkarte zeigt die Lage und Bebauung eines Grundstücks

Die wichtigsten Fakten

  • Eine Flurkarte enthält Informationen über die Größe, Lage und Nutzungsart von Grundstücken

  • Flurkarten können sowohl im Katasteramt als auch online angesehen werden

  • Die Flurkarte wird unter anderem für die Immobilienbewertung, Baugenehmigungen oder zur Berechnung der Grundsteuer benötigt

Wann und wozu brauche ich eine Flurkarte - ein Überblick

Die Flurkarte ist ein wichtiges Dokument für alle, die eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Sie ist auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bekannt.

Die Flurkarte zeigt die Lage von Grundstücken, ihre Bebauung und wichtige amtliche Kennzahlen. Dazu gehören die Flur- und die Flurstücksnummer.

Doch wann ist die Flurkarte nötig? Wie und wo kann ich sie beantragen und was kostet das Dokument?

Hier erhalten Sie Antworten auf all diese Fragen. Zudem finden Sie eine Liste zu den Katasterämtern der Bundesländer, um Ihre Flurkarte direkt herunterzuladen.

Was ist eine Flurkarte?

Die Flurkarte dient als Nachweis für die Existenz und Begrenzung von Grundstücken. Damit ist sie eine wichtige Referenz im Bauwesen und bei Immobiliengeschäften.

Schon Anfang des 19. Jahrhunderts wurden in Deutschland die ersten Katastervermessungen angestellt, um die Kartierung der ersten amtlichen Flurkarten zu ermöglichen.

“Mittlerweile kann die Flurkarte online im Liegenschaftskataster eingesehen werden.”

Der digitale Nachfolger der Flurkarte wird “Automatisierte Liegenschaftskarte” (ALK) genannt.

Wie die frühere Flurkarte enthält auch die Liegenschaftskarte eine maßstäbliche Darstellung von Liegenschaften wie Flurstücken, Grundstücken und Gebäuden.

Außerdem ist die Flurkarte die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer.

Diese Angaben enthält die Flurkarte:
  • Flurstücknummern

  • Flurstückgrenzen

  • Gemeindegrenzen

  • Nutzungsart der Gebäude und des Bodens

  • Gebäudenummern

  • Bodenschätzungsmerkmale

Manche Flurkarten erhalten zudem Informationen zu Grenz- und Vermessungspunkten, zu Hecken, Zäunen und Mauern, zur Topografie sowie zu Böschungen.

Was ist ein Flurstück?

Das Flurstück ist die kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters.

Jedes Grundstück besteht aus mindestens einem Flurstück. Dieses wird amtlich vermessen und erhält eine eigene Flurstücksnummer.

Die Größe, Lage und Nutzungsart eines jeden Flurstücks wird zusammen mit der Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster dokumentiert.

Besteht ein Grundstück aus mehreren Flurstücken, kann das Katasteramt die Flächen anhand der Flurstücksnummern genau miteinander kombinieren.

Die Nummer besteht übrigens aus einer Zahl, einer Zahl- und Buchstabenkombination oder aus einer Kombination zweier Zahlen.

Wann brauche ich eine Flurkarte?

In erster Linie beweist die Flurkarte, dass ein bestimmtes Grundstück existiert.

In der Praxis kommt ein Auszug aus der Flurkarte aber auch in den folgenden Situationen zum Einsatz:

  • Planung von Baumaßnahmen durch Ingenieure und Architekten

  • Immobilienbewertung, bei der Größe und Umgebung des Grundstücks wichtig sind

  • Vermarktungszwecke beim Immobilienkauf

  • Information für Immobilieninteressenten rund um Ortsgrenzen, Bodennutzungsarten und Straßenverläufe

  • Ermittlung der Grundsteuerveranlagung

  • Kartenvorlage für Einträge ins Grundbuch

  • Festsetzung der Grundschuld bei Beleihung des Grundstücks

Außerdem benötigen Sie die Flurkarte zusammen mit dem Lageplan für eine Baugenehmigung.

Tipp Für Verkäufer

Neben der Flurkarte sollten Sie auch Informationen wie einen Grundbuchauszug, Versicherungspolicen, einen Energieausweis, eine Teilungserklärung sowie gegebenenfalls Protokolle der Eigentümerversammlungen bereithalten.

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Wie kann ich eine Flurkarte beantragen?

Um eine Flurkarte zu beantragen, setzen Sie sich mit dem Liegenschaftskatasteramt der zuständigen Gemeinde in Verbindung.

Normalerweise lässt sich die Karte formlos per Anruf, E-Mail, Fax oder Post beantragen. Zudem ist eine persönliche Vorsprache möglich. Das kann sich lohnen, um weitere Fragen schnell zu klären.

Und wer darf eine Flurkarte beantragen?

Grundsätzlich darf jede interessierte Person in Deutschland einen Flurkartenauszug verlangen. Sie benötigen also kein berechtigtes Interesse.

Bei der Beantragung geben Sie einfach an, für welches Flurstück Sie sich interessieren und wie groß der Flurkartenauszug sein soll.

Daraufhin fertigt das Amt eine farbige oder schwarz-weiße Kopie des gewünschten Bereichs für Sie an.

“Doch Achtung: Der Ausdruck des Flurkartenauszugs ist nicht kostenlos. ”

Sie erhalten eine Rechnung oder bezahlen direkt vor Ort.

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche für die Flurkarte.

Flurkarte beantragen: Was kostet das?

Die Kosten für eine Flurkarte oder einen Flurkartenauszug hängen von der Art und Größe der Karte, aber auch vom jeweiligen Katasteramt ab.

“Die meisten Ämter veranschlagen zwischen 15 und 60 Euro für eine Liegenschaftskarte.”

Die Gebühren sind meist nach Format gestaffelt: Bis zum Format DIN A3 sind die Kosten deutlich niedriger.

Tipp Mehr kostet weniger

Mehrfachausfertigungen der Flurkarte sind im Verhältnis günstiger als die Einzelausfertigung. Letztendlich bezahlen Sie das Amt für den Aufwand, die Karte zu finden oder anzufertigen. Kopien kosten daher weniger.

Flurkarte kostenlos ansehen: Geht das?

Bevor Sie einen Flurkartenauszug beantragen, sollten Sie überlegen, welches Format Sie benötigen.

In vielen Fällen reicht eine digitale Version der Flurkarte aus.

In diesem Fall können Sie die Karte online beantragen. Das spart Zeit und ist kostenlos.

Die Automatisierten Liegenschaftskarten finden Sie über das zuständige ALKIS-Portal Ihres Bundeslandes.

“Eine ALKIS-Liegenschaftskatasterinformation ist in der Regel gebührenfrei.”

Übersicht: ALKIS-Anwendungen der Bundesländer

FAQ

Die häufigsten Fragen

Die Flurkarte ist eine wichtige amtliche Karte, die die Grundlage für das Grundbuch darstellt. Sie stellt die vorhandenen Grundstücke in einer bestimmten Gegend dar, wobei jedes Grundstück aus mindestens einem Flurstück besteht.

Der Grundbuchauszug hingegen führt die Besitzverhältnisse eines jeden Grundstücks auf und bezieht sich dabei auf die Flurkarte.

Flurkarten werden vom Liegenschaftskataster erstellt. Sie zeigen die Flurstücke und Flurstücksnummern sowie eine grobe Darstellung der Gebäude auf dem Grundstück.

Der amtliche Lageplan hingegen wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt. Er enthält Informationen zu den individuellen baulichen Gegebenheiten. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, benötigen Sie einen Lageplan und eine Flurkarte.

Die Flurkarte zeigt, aus welchen und wie vielen Flurstücken ein Grundstück besteht. Sie zeigt unter anderem, ob das jeweilige Grundstück mit einer Zufahrtsstraße verbunden ist.

Darüber hinaus wird in der Flurkarte die Bebauung des Gebietes ersichtlich. Auch die Grundstücksgrenzen sind auf der Karte zu erkennen.

Um Ihr Flurstück auf der Flurkarte zu identifizieren, sollten Sie die Flurstücksnummer kennen. Sie steht im Grundbuch, aber auch auf der Flurkarte.

Anhand dieser Nummer finden Sie das Flurstück, welches Ihr Grundstück ausmacht. Manche Grundstücke bestehen aus mehreren Flurstücken, wobei Grundstücksgrenzen immer auch Flurstücksgrenzen sind.

Die Zahlen auf den jeweiligen Flurstücken sind die Flurstücksnummern. Jedes Flurstück hat eine eigene Nummer. So kann jedes Flurstück einem Grundstück zugeordnet und im Liegenschaftskataster dokumentiert werden.

In der Regel sind die Flurstücksgrenzen die Grundstücksgrenzen. Umgekehrt funktioniert das allerdings nicht: Da ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen kann, bestimmen die Flurstücksgrenzen nicht die Grundstücksgrenzen.

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