Wer eine Eigentumswohnung besitzt, sollte sich genau darüber informieren, welche Teile der Immobilie er eigentlich besitzt.
Denn die Wohnung stellt ein Sondereigentum dar, für das Sie allein zuständig sind.
Das Gemeinschaftseigentum, wie etwa das geteilte Treppenhaus hingegen gehört allen Bewohnern der Immobilie.
Aber was ist Sondereigentum und was ist Gemeinschaftseigentum? Was ist mit dem Sondernutzungsrecht gemeint? Und wer haftet eigentlich bei Schäden am Sondereigentum?
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