Hausgeld bei Eigentumswohnungen: Was ist das?

Fällige Nebenkosten in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Marilena Meyer
Eine sorgfältige Überwachung Ihres Hausgeldes kann Ihnen helfen, Geld zu sparen und Ihre Finanzen zu optimieren

Die wichtigsten Fakten

  • Eigentümer müssen monatlich Hausgeld an die Hausverwaltung zahlen

  • Das Hausgeld beträgt durchschnittlich 3,50 Euro pro Quadratmeter

  • Ca. 60 Prozent des Hausgeldes kann auf die Mieter umgelegt werden

In Wohnungseigentümergemeinschaften muss das Hausgeld monatlich an die Hausverwaltung gezahlt werden

Hiervon werden die Nebenkosten der Gemeinschaft beglichen.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie also nicht nur den regulären Kaufpreis, sondern auch die Höhe des Hausgelds beachten.

Bringen Sie so früh wie möglich in Erfahrung, mit welchen Kosten hier zu rechnen ist.

Wie hoch ist das Hausgeld in der Regel? Wie wird es abgerechnet? Kann ich es auf die Mieter umlegen oder gar umgehen?

Das, und welche Kosten außerdem entstehen, erfahren Sie jetzt.

Zudem geht es darum, was mit dem bereits gezahlten Hausgeld beim Wohnungsverkauf passiert.

Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld lässt sich als eine Art Nebenkostenabrechnung für Wohnungseigentümer bezeichnen.

Im Grunde ist diese Zahlung vergleichbar mit dem Abschlag, den Sie monatlich an Ihren Energieversorger zahlen.

In einer Eigentümergemeinschaft fallen jedoch weitere Nebenkosten an, die auf alle verteilt werden müssen.

Daher zahlt jeder Eigentümer monatlich einen festgelegten Betrag an die Hausverwaltung.

Diese verwaltet das Geld und rechnet alle gezahlten Beiträge am Jahresende ab.

Waren die Nebenkosten höher als das gezahlte Hausgeld, kommen Nachzahlungen auf Sie zu. Alternativ können Sie mit einer Rückzahlung rechnen.

Hinweis: Hausgeld ist nicht gleich Wohngeld

Die Begriffe werden oft synonym gebraucht. Tatsächlich handelt es sich beim Wohngeld aber um eine staatliche Sozialleistung für einkommensschwache Bürger, die einen Mietzuschuss benötigen.

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Was ist im Hausgeld enthalten?

Als Nebenkostenvorauszahlung deckt das Hausgeld alle laufenden Betriebskosten für das Gemeinschaftseigentum ab.

Dazu gehören:
  • Abfallentsorgung

  • Hausstrom

  • Wasser und Abwasser

  • Wohngebäudeversicherung

  • Hausmeister

  • Reinigung

  • Fahrstuhlwartung

  • Verwaltungskosten

  • Instandhaltungsrücklage

Im Wohnungseigentumsgesetz wird das Hausgeld als „Lasten und Kosten“ bezeichnet.

Das Hausgeld deckt sowohl herkömmliche, umlagefähige Betriebskosten für das Gemeinschaftseigentum ab, als auch weitere Kosten, die nicht an die Mieter umgelegt werden können.

Was ist nicht im Hausgeld enthalten?

Die Grundsteuer ist nicht im Hausgeld enthalten. Diese Gebühr muss jeder Wohnungseigentümer unmittelbar an die Gemeinde bezahlen.

“Die Grundsteuer lässt sich neben Teilen des Hausgeldes auf den Mieter umlegen. ”

Versicherungen wie die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung müssen ebenfalls separat gezahlt werden.

Wir erinnern uns: Das Hausgeld deckt nur die Kosten für das Gemeinschaftseigentum ab.

Somit gehören auch Rundfunkbeitrag, Stromkosten für die Wohnung selbst und Gebühren für Telefon, Internet und TV-Anschluss nicht zum Hausgeld.

Wie hoch ist das Hausgeld?

Das Hausgeld beträgt durchschnittlich 3,50 Euro pro Quadratmeter Wohnungseigentum.

Als Faustregel lässt sich festhalten:

Die monatliche Umlage für das Hausgeld liegt häufig 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten, die Sie als Vermieter vom Mieter erhalten.

Denn nur einige der Kosten lassen sich umlegen.

Zudem ist die Höhe des Hausgeldes von den Betriebskosten der Immobilie abhängig.

Wenn das Objekt zum Beispiel ein Fitnessstudio oder ein beheiztes Schwimmbad hat, sind die Kosten natürlich entsprechend höher.

Tipp: Einsicht in die Wirtschaftspläne

Lassen Sie sich die aktuellen und früheren Wirtschaftspläne zeigen, bevor Sie eine Eigentumswohnung kaufen.

Wie wird die Höhe des Hausgelds festgelegt?

Die Höhe des Hausgeldes wird von der Hausverwaltung festgelegt.

Hierzu wird ein Wirtschaftsplan erstellt, in dem die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden.

Auch die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie fließen in die Berechnungen mit ein.

Die sogenannte Instandhaltungsrücklage muss separat aufgeführt werden.

Deren Höhe richtet sich nach Alter und Zustand der Anlage.

Mitglieder der Eigentümergemeinschaft können in den Versammlungen beschließen, ob die Höhe der Instandhaltungsrücklage angepasst werden sollte.

Zudem wird gemeinsam beschlossen, was mit den Mitteln passiert.

Wie wird das Hausgeld verteilt?

Die Verteilung der Kosten für das Hausgeld kann auf verschiedene Arten erfolgen.

Dabei sind diese drei Varianten üblich:
  1. Alle Eigentümer zahlen zu gleichen Teilen

  2. Miteigentumsanteil wird nach Quadratmetern verteilt

  3. Kostenumlage per Verteilungsschlüssel

In vielen Fällen entscheiden sich Wohnungseigentümergemeinschaften dafür, die Instandhaltungsrücklage nach Miteigentumsanteil zu verteilen.

Also: Wer mehr Anteile am Gemeinschaftseigentum hat, zahlt mehr Hausgeld.

Wie hoch der Miteigentumsanteil ist, steht in der Teilungserklärung.

Wichtig: Wenn es eine gemeinsame Heizungsanlage gibt, müssen die Heizkosten stets gemäß der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

Wie wird das Hausgeld abgerechnet?

Der Abrechnungszeitraum für das Hausgeld beträgt in der Regel ein Kalenderjahr.

Nach Ablauf dieses Zeitraums überprüft der Verwalter den Wirtschaftsplan und erstellt eine Hausgeldabrechnung, von der jeder Eigentümer eine Kopie erhält.

In der Abrechnung muss genau ersichtlich sein, wie viel Hausgeld gezahlt wurde, ob eine Nach- oder Rückzahlung fällig ist und welcher Anteil für die Instandhaltung dient.

Außerdem ist es wichtig, dass in der Hausgeldabrechnung verständlich erklärt wird, wie die Nebenkosten verteilt wurden.

Zu allen Kostenpositionen des Wirtschaftsplans, wie etwa Gartenpflege oder Abwasser, sollte ein Verteilerschlüssel angegeben sein.

Dadurch können Eigentümer selbst nachprüfen, ob ihr Anteil korrekt berechnet wurde.

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Kann das Hausgeld auf die Mieter umgelegt werden?

Als Vermieter können Sie neben den umlagefähigen Betriebskosten auch Teile des Hausgelds auf die Mieter umlegen.

Nähere Informationen finden Sie in der Betriebskostenverordnung.

Diese Kosten sind laut der Betriebskostenverordnung umlagefähig:
  • Warmwasserversorgung inklusive Wartung

  • Entwässerung

  • Heizung inklusive Wartung

  • Betrieb eines Fahrstuhls

  • Müllentsorgung

  • Straßenreinigung

  • Gebäudereinigung

  • Ungezieferbekämpfung

  • Gartenpflege

  • Beleuchtung

  • Schornsteinreinigung

  • Sach- und Haftpflichversicherung

  • Hausmeister

  • Betrieb einer gemeinsamen Antennenanlage bzw. Breitbandnetzes

  • Betrieb von Wasch- und Trockenräumen

Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Posten umlagefähig sind:

Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.

“Circa 60 Prozent des Hausgeldes kann auf die Mieter umgelegt werden.”

Zur Erinnerung: Die Grundsteuer ist zwar nicht Teil des Hausgeldes, kann aber zusätzlich auf die Mieter umgelegt werden.

Verteilerschlüssel beachten

Falls Sie für Ihre Mieter einen anderen Verteilerschlüssel anwenden als in der Hausgeldabrechnung, kann es kompliziert werden:

Zum Beispiel, wenn die Abwasserkosten beim Hausgeld nach Wohnfläche, für die Mieter aber nach Verbrauch abgerechnet werden.

Daher ist es sehr zu empfehlen, im Mietvertrag den gleichen Verteilerschlüssel wie in der Wohnungseigentümergemeinschaft festzuhalten.

Was passiert mit dem Hausgeld beim Wohnungsverkauf?

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen, erhalten Sie das in den letzten Jahren gezahlte Hausgeld nicht zurück.

Auch die Instandhaltungsrücklage verbleibt in der Eigentümergemeinschaft.

Ihr Anteil geht automatisch auf den neuen Eigentümer der Wohnung über.

Wichtig: Der Eigentümerwechsel tritt erst mit dem Eintrag in das Grundbuch ein.

Solange ist der Verkäufer noch in der Pflicht, das Hausgeld zu bezahlen.

Aber wer bekommt eventuelle Rückzahlungen oder ist für Nachzahlungen verantwortlich?

Für die Abrechnung des Hausgeldes ergeben sich folgende Szenarien:

So wird abgerechnet:
  1. Die Jahresrechnung erfolgt vor dem Eigentümerwechsel: Der Verkäufer muss für eventuelle Nachzahlungen aufkommen, erhält aber auch Rückzahlungen

  2. Die Jahresabrechnung erfolgt nach dem Eigentümerwechsel und eine Nachzahlung wird fällig: In diesem Fall muss der Verkäufer die Rechnung begleichen

  3. Die Jahresabrechnung erfolgt nach dem Eigentümerwechsel und es gibt eine Rückzahlung: In diesem Fall erhält der neue Eigentümer den Überschuss und der Verkäufer geht leer aus

Tipp: Regelungen schriftlich festhalten

Um Streit bei der Zahlung des Hausgelds zu vermeiden, sollten Sie im Kaufvertrag eine entsprechende Regelung festhalten. Lassen Sie sich dazu bei Bedarf von einem Anwalt oder Makler beraten.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Das Hausgeld ist eine Art Nebenkostenabrechnung für Wohnungseigentümer. Dabei werden Kosten wie Abwasser und Fahrstuhlwartung beglichen, um das Gemeinschaftseigentum zu bewirtschaften, zu pflegen und in einem guten Zustand zu erhalten. Eigentümer überweisen das Hausgeld monatlich an die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten des Gemeinschaftseigentums. Wohnungseigentümer überweisen den Betrag an den Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft. Alle Eigentümer müssen nach der in der Abrechnung vorgeschriebenen Verteilung Hausgeld zahlen. Es wird zum Jahresende abgerechnet.

Das Hausgeld ist vor allem dann hoch, wenn die Immobilie luxuriös ausgestattet ist und einen hohen Energieverbrauch aufweist. Auch große Grünanlagen sowie Fahrstühle führen zu zusätzlichen Kosten.

Die Höhe des Hausgeldes hängt stark von Region, Lage, Baujahr, Ausstattung und Größe der Immobilie ab. Durchschnittlich können Sie bei Eigentumswohnungen mit einem monatlichen Hausgeld von 2,50 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter rechnen. Wenn der Betrag zu hoch ist, sollten Sie mit der Verwaltung sprechen.

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