Wie erstelle ich eine Teilungserklärung?

Teilungserklärung: Notarielle Grundlage für die Teilung Ihrer Immobilie

Marilena Meyer
Ohne eine Teilungserklärung ist es nicht möglich, Eigentum in einer Immobilie aufzuteilen und zu verkaufen

Die wichtigsten Fakten

  • Die Teilungserklärung ist das wichtigste Dokument zur Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen

  • Das Dokument wird letztlich vom Notar erstellt und beurkundet

  • Nachträglichen Änderungen müssen alle Teileigentümer zustimmen

Teilungserklärung: Achten Sie auf alle Formalitäten

Sie haben eine Immobilie und wollen daraus Eigentumswohnungen machen? In diesem Fall heißt es: Die Immobilie muss zunächst sinnvoll aufgeteilt werden.

Mit anderen Worten: Sie legen fest, was zu welcher Wohneinheit gehört und welche Bestandteile der Immobilie das Gemeinschaftseigentum bilden sollen.

Hier setzt die Teilungserklärung an: Sie ist eine wichtige notarielle Urkunde und klärt die Eigentumsverhältnisse zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern.

Das ist jedoch nicht alles. Denn: In der Teilungserklärung werden auch die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer festgelegt.

Doch was ist das Dokument nun genau? Wie können Sie eine Teilungserklärung erstellen und was sollten Sie dabei beachten?

In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Fakten rund um die Teilungserklärung.
Außerdem erhalten Sie eine Übersicht der häufigsten Fehler bei Teilungserklärungen, um diese vermeiden zu können.

Was wird in der Teilungserklärung festgelegt?

Teilungserklärungen gibt es sowohl für Häuser als auch für Grundstücke.

Grundsätzlich regelt die Erklärung, welche Gebäude- oder Grundstücksteile zu welcher Einheit gehören.

Mit anderen Worten: Immer, wenn eine Immobilie in mehrere Einheiten aufgeteilt werden soll, benötigt sie eine Teilungserklärung.

Dabei wird der Eigentumsanteil jeder Wohnung typischerweise in Tausendstel angegeben, ebenso wie in Prozent.

So kann die Teilungserklärung in etwa aussehen:

Wohnung Sondernutzungsrechte Miteigentumsanteil in 10.000tel
Nummer 1 Kellerraum Nr. 1 und Garagenstellplatz Nr. 3 2000 / 10.000
Nummer 2 Kellerraum Nr. 2 1500 / 10.000
Nummer 3 Kellerraum Nr. 3 2500 / 10.000
Nummer 4 Dach-Abstellraum Nr. 4 2000 / 10.000

Dabei verweist die Teilungserklärung auf den Aufteilungsplan.

Dieser liegt der Erklärung bei und zeigt grafisch, wo in der Immobilie sich die entsprechenden Gebäudeteile befinden.

Exkurs: Definition einer Teilungserklärung

Mit der Teilungserklärung erklären Sie als Grundstückseigentümer gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück aufgeteilt wird.

Jeder Miteigentumsanteil ist mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden.

Mit anderen Worten: Nur die Wohnungsbesitzer sind Miteigentümer an der Immobilie.

Was gehört alles zur Teilungserklärung?

Dies sind die wichtigen Bestandteile der Teilungserklärung:

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung: Diese Bescheinigung gibt an, dass Teileigentum in sich abgeschlossen und von den anderen Räumen getrennt ist. Jede Wohneinheit muss einen Küchenbereich, sanitäre Anlagen und einen eigenen Eingang aufweisen.

  • Aufteilungsplan: Dieser Plan besteht aus Bauzeichnungen, die die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe von Sonder- und Gemeinschaftseigentum abbilden. Jede Einheit erhält eine separate Ziffer und zeigt, welche Kellerräume, Garagen oder Stellplätze dazu gehören.

  • Gemeinschaftsordnung: In der Gemeinschaftsordnung werden die Rechte und Pflichten der Eigentümer festgelegt. Auch Vorgaben zur Kostenverteilung, Eigentumsnutzung, Sondernutzung und Hausordnung sind hier zu finden.

Wie wird eine Teilungserklärung erstellt?

Vorab: Eine Teilungserklärung können Sie nicht selbst erstellen.

Vielmehr benötigen Sie dabei die professionelle Unterstützung eines Architekten und eines Notars.

Schritte zur Erstellung einer Teilungserklärung:
01.

Sie lassen einen Aufteilungsplan mit Grundstückslageplan, Grundrisse und Gebäudeansichten vom Architekten erstellen

02.

Sie beantragen mithilfe des Aufteilungsplans eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Baubehörde

03.

Sie definieren die Miteigentumsanteile der Wohnungen am Gesamteigentum

04.

Sie lassen vom Notar eine Teilungserklärung auf Grundlage des Aufteilungsplans und der Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellen

05.

Der Notar reicht für Sie die Teilungserklärung beim Grundbuchamt ein

06.

Für jede Eigentumswohnung wird ein Grundbuchblatt eröffnet

Was kostet eine Teilungserklärung?

Eine neu erstellte Teilungserklärung kostet meist mehrere Hundert Euro.

Manchmal sind auch Kosten im niedrigen vierstelligen Bereich zu zahlen.

Denn:

“Die Gebühren richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie.”

Die komplett neue Teilungserklärung benötigen Sie etwa bei Neubauten oder im Rahmen einer Renovierung neu aufgeteilter Gebäude.

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Doch wie setzen sich die Kosten für die Erklärung zusammen?

Schauen wir uns das genauer:

1. Beglaubigte Teilungserklärung

Sie benötigen eine beglaubigte Teilungserklärung, um diese einem potenziellen Käufer vorzulegen?

In diesem Fall zahlen Sie zwischen 70 und 140 Euro.

Der Notar bestätigt damit, dass Sie die Teilungserklärung selbst unterschrieben haben.

2. Notarielle Beurkundung der Teilungserklärung

Möchten Sie eine neu erstellte Teilungserklärung ins Grundbuch eintragen lassen, benötigen Sie eine notariell beurkundete Teilungserklärung.

Doch was bedeutet das?

Der Notar erstellt und beurkundet die Teilungserklärung. Dafür rechnet er den vollen Gebührensatz nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab.

Mit anderen Worten: Die Kosten richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie.

Hierzu ein Beispiel:

Eine Teilungserklärung für eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 700.000 Euro soll in 3 Wohneinheiten unterteilt werden.

Die Kosten belaufen sich demnach auf 1.255 Euro.

Dazu kommen die Gebühren für den Aufteilungsplan sowie die Abgeschlossenheitserklärung.

Rechnen Sie insgesamt mit Kosten zwischen 1.800 und 2.500 Euro.

Hinweis Teilungserklärung verlegt?

Fragen Sie beim Grundbuchamt nach. Als Eigentümer dürfen Sie gegen eine kleine Gebühr Dokumente wie die Teilungserklärung, den Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitserklärung Kopien anfordern.

Kann man eine Teilungserklärung ändern?

Unter gewissen Umständen ist es möglich, die Teilungserklärung nachträglich zu ändern.

Dafür müssen die folgenden Umstände gegeben sein:
  • Guter Grund für die Änderung

  • Zustimmung aller Miteigentümer

  • Grenzen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) müssen eingehalten werden

  • Beurkundung durch einen Notar

Bei baulichen Veränderungen an einem Mehrfamilienhaus oder Wohnblock, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, muss die Teilungserklärung sogar zwangsläufig verändert werden.

Dazu ein Beispiel:
Wenn etwa eine Terrasse zum Wintergarten wird oder zwei Wohnungen zusammengelegt werden, bedarf es unbedingt einer Änderung der Teilungserklärung.

Achtung Änderungen der Teilungserklärung bringen Gebühren mit sich

Eine Änderung der Teilungserklärung muss erneut notariell beurkundet werden.
Das heißt: Die Eigentümergemeinschaft oder Sie als einzelner Eigentümer sollten in diesem Fall mit entsprechenden Gebühren rechnen.

Was sind die größten Fehler bei einer Teilungserklärung?

Wenn Sie eine Wohnung verkaufen oder kaufen, sollten Sie die Teilungserklärung genau studieren.

Denn: Bestehende Regelungen können nämlich entweder ungültig sein oder sich als nachteilig für den Eigentümer erweisen.

Beachten Sie vor allem die folgenden Punkte:
  • Umgang mit Wohngeldrückständen: Teilungserklärungen dürfen vorgeben, dass Käufer der Eigentumswohnung die Rückstände vom Hausgeld des Voreigentümers begleichen müssen.

  • Gewerbliche Nutzung: Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die gewerbliche Nutzung oft genau definiert. „Geschäftsräume“ erlauben eine vielseitige gewerbliche Nutzung, aber „Ladenflächen“ dürfen nur als Laden genutzt werden.

  • Sanierungs- und Reparaturkosten: Eigentlich sollten Kosten für Sanierungen und Reparaturen laut WEG nach dem Eigentumsanteil jedes Eigentümers aufgeteilt werden. Allerdings sind abweichende Regeln erlaubt.

  • Umgang mit Fenstern und Fensterrahmen: Sowohl Fenster als auch Fensterrahmen sind Teil des Gemeinschaftseigentums. Allerdings darf in der Teilungserklärung vereinbart werden, dass jeder Eigentümer die Kosten für die Reparaturen seiner Fenster selbst begleicht. Alternativ bezahlen die Wohnungseigentümer jeweils einen Anteil.

  • Tierhaltung: Die Teilungserklärung darf Aspekte wie die Tierhaltung einschränken. Etwa ist es denkbar, die Haltung von Kampfhunden zu verbieten.

  • Kostenverteilungsschlüssel: Alte Teilungserklärungen, die vor 1981 erstellt wurden, geben oft vor, dass die Heizungs- und Warmwasserversorgungskosten anteilig nach Wohnflächen verteilt werden. Seit der Heizkostenverordnung 1981 ist dies nicht mehr erlaubt. Vielmehr ist hier eine verbrauchsabhängige Abrechnung erwünscht.

Beachten Sie zudem, dass Gewohnheiten und mündliche Abmachungen die Teilungserklärung nicht ersetzen können.

Das bedeutet: Geduldete Vorgänge und Nutzungen von Gemeinschaftseigentum können daher jederzeit widerrufen werden.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Der Grundstückseigentümer gibt die Teilungserklärung ab. Dieses Dokument wird im Grundbuchamt gelagert und alle Käufer erhalten eine Kopie der Teilungserklärung.

Somit sollte jeder Besitzer einer Eigentumswohnung eine Teilungserklärung vorliegen haben.

Falls Sie Ihre Teilungserklärung nicht mehr finden, können Sie einen Grundbuchausdruck beim Grundbuchamt anfordern.

Auch die Bauaufsichtsbehörde hat Kopien der wichtigen Unterlagen von Eigentumswohnungen.

Für eine neue Teilungserklärung benötigen Sie die Unterstützung von Architekt, Notar und Grundbuchamt.

Die Teilungserklärung ist wichtig für den Verkauf einer Eigentumswohnung. Sie regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer.

Somit ist sie eine Voraussetzung dafür, dass für jede Wohnung ein eigener Grundbucheintrag angelegt werden kann. Außerdem dient sie als „Verfassung“ für die Eigentümergemeinschaft.

Die Kosten für eine beglaubigte Kopie der Teilungserklärung liegen bei 70 bis 140 Euro.

Für eine neu erstellte Teilungserklärung ist je nach Wert der Immobilie mit Kosten im drei- bis vierstelligen Bereich zu rechnen. Die Gebühren richten sich nach der GNotKG.

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