Ummelden nach dem Umzug: Alle Fristen, Unterlagen und Tipps

Eine verspätete Ummeldung kann schnell teuer werden

Marilena Meyer
Beim Ummelden gibt es viel zu beachten, nicht nur bei der Ummeldung der Ausweisdokumente

Die wichtigsten Fakten

  • Meldeformular der Gemeindeverwaltung zur Wohnsitz-Ummeldung

  • Gültige Identitätspapiere aller anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)

  • Wohnungsgeberbestätigung (für Mietwohnungen: Vermieterbescheinigung)

  • Optional: Vollmacht zur Anmeldung nicht anwesender Personen

Nach dem Umzug steht die Ummeldung des Wohnsitzes bei diversen Ämtern und Dienstleistern bevor

Dies bedeutet zeitaufwendige Behördengänge, nervigen Papierkram und haufenweise Fragen:

Welchen Ämtern und Behörden muss ich meine neue Adresse mitteilen? Welche Fristen muss ich einhalten? Welche Kosten entstehen beim Ummelden? Und besonders häufig: Welche Unterlagen werden für das Wohnsitz ummelden benötigt?

Von Einwohnermeldeamt bis zur GEZ: in unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Sie erhalten wertvolle Tipps, die Ihnen Zeit, Nerven und Geld sparen. Und mit unserer kostenlosen Checkliste zum Ummelden haben Sie alle wichtigen Anlaufstellen im Blick – so vergessen Sie garantiert nichts mehr.

Wo kann ich meinen Wohnsitz ummelden?

Das deutsche Melderecht sieht vor, dass jeder Einwohner in Deutschland behördlich erfasst sein muss. Anlaufstelle dafür ist das Einwohnermeldeamt.

Die kommunale Einrichtung findet sich oft zusammen mit dem Ordnungsamt, der Kfz-Zulassungsstelle oder dem Sozialamt in einem Gebäude.

In vielen Städten gibt es mittlerweile Bürgerämter (auch Bürgerbüro, BürgerServiceCenter etc.), in denen alle Dienstleistungen rund um die Meldepflicht und die Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen erledigt werden können.

Nein, eine Abmeldung bei der ehemals zuständigen Behörde ist nicht nötig. Die Ämter gleichen sich elektronisch ab und die Abmeldung erfolgt automatisch.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wer einen Umzug ins Ausland plant und dort dauerhaft leben möchte, muss sich komplett in Deutschland abmelden.

Krankheit oder berufliche Gründe können es schon mal unmöglich machen, rechtzeitig zur Ummeldung im Einwohnermeldeamt zu erscheinen. Gut, wenn man Freunde oder Familienangehörige hat, die das übernehmen.

Voraussetzung: Die Person ist volljährig und verfügt über eine gültige Vollmacht.

Diese kann formlos erstellt werden und muss mindestens folgende Angaben erhalten:

  • Name, Anschrift und Unterschrift des Vollmachtgebers
  • Name und Anschrift des Bevollmächtigten
  • Datum der Ausstellung
  • Umfang der Vollmacht

Die Vollmacht für eine Ummeldung kann beispielsweise so lauten:

„Hiermit erteile ich Herrn / Frau XYZ die Vollmacht zur Regelung meiner melderechtlichen Angelegenheiten.“

Damit die Meldebehörde die Vollmacht anerkennt, müssen beide Ausweise und das von Ihnen unterschriebene Meldeformular vorgelegt werden.
In Hessen und Bayern muss die Vollmacht zudem beglaubigt sein.

Tipp Die Familie mit ummelden

Wer mit Ehepartner/in und/oder Kindern umzieht, kann diese stellvertretend mit ummelden und so zusätzliche Behördengänge einsparen.

Nein, einen Wohnsitz können Sie beim Einwohnermeldeamt auch anmelden, wenn Sie keinen Mietvertrag besitzen.

Wer bei Familienangehörigen oder Freund / Freundin einzieht ohne einen Mietvertrag zu unterschreiben, muss lediglich die Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis für den tatsächlichen Einzug vorlegen.

Wohnungsgeberbestätigung

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Welche Frist muss ich zum Ummelden einhalten?

Die An- und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen nach dem Einzug geschehen.

Die Frist beginnt mit dem Umzug, beziehungsweise dem Gültigkeitsdatum des Mietvertrages. Zuständig ist stets das Einwohnermeldeamt im neuen Wohnort.

Wird diese Frist nicht eingehalten, kann das Einwohnermeldeamt eine Strafe in Form eines Ordnungsgeldes verhängen.

Die Höhe hängt davon ab, in welchem Maße die Frist überzogen wurde. Für eine Verspätung von einigen Tagen werden 10 bis 30 Euro fällig, bei mehreren Monaten bis zu 500 Euro.

Welche Kosten entstehen beim Wohnsitz ummelden?

Die Ummeldung vom Wohnsitz ist in der Regel kostenlos. Einige Städte in Deutschland erheben eine geringe Gebühr von durchschnittlich 10 Euro.

Nehmen Sie vorsichtshalber etwas Bargeld mit und planen Sie die Anmeldegebühr für das Ummelden in Ihren Umzugskosten mit ein.

Die Höhe der Kosten ist im Formular zur Ummeldung vermerkt oder kann bei Ihrer Bürgerservice-Stelle erfragt bzw. auf der Webseite des zuständigen Einwohnermeldeamts nachgeschlagen werden, so zum Beispiel für Berlin, Hamburg, München, Köln oder Frankfurt am Main.

Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?

Für die Meldung eines neuen Wohnsitzes benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die Sie von Anfang an parat haben sollten.

In Großstädten ist es außerdem empfehlenswert, einen Termin zu vereinbaren, da es zum Teil lange Wartezeiten geben kann.

Auf diesem Wege sichert man außerdem ab, die Zwei-Wochen-Frist einzuhalten.

Wichtige Unterlagen für die Wohnsitz-Ummeldung
  • Gültige Identitätspapiere aller umzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)

  • Formulare der Gemeindeverwaltung zur Ummeldung bzw. Anmeldung bei Wohnungswechsel

  • Wohnungsgeberbestätigung bzw. für Mietwohnungen Vermieterbescheinigung

  • Optional: Schriftliche Vollmacht für die Ummeldung einer nicht anwesenden Person und Kopie des Personalausweises

Tipp Sparen Sie sich unnötige Behördengänge

Neben der Führung eines Melderegisters, hat das Amt noch zahlreiche weitere Verwaltungsaufgaben, die zum Teil je nach Behörde variieren, zum Beispiel Anwohnerparkausweise.

Zweitwohnsitz anmelden: Was muss ich beachten?

Kommt zu Ihrem Hauptwohnsitz noch ein Nebenwohnsitz hinzu, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, dann müssen Sie sich auch dort ordnungsgemäß anmelden.

Dabei gilt als Hauptwohnsitz der Ort, an dem Sie sich zeitmäßig überwiegend aufhalten.

Eine Ausnahme bilden Familien: Der Hauptwohnsitz ist immer dort, wo die Familie lebt.

Bei der Anmeldung von einem Zweitwohnsitz fällt häufig eine Zweitwohnsteuer an. Diese kann allerdings für Studierende oder Bewohner ohne eigenes Einkommen ausgesetzt werden.

Hinweis Zweitwohnsitz von Kindern getrennt lebender Eltern

Das Kind wird in der Regel dort mit seinem Hauptwohnsitz eingetragen, wo es seinen Lebensmittelpunkt besitzt. Der Wohnort des anderen Partners ist dann der Zweitwohnsitz des Kindes.

Mehr über den Zweitwohnsitz erfahren Sie in unserem Ratgeber “Zeitwohnsicht: Was muss ich beachten?

Wo muss ich mich noch ummelden?

Finanzamt

Beim Finanzamt ist entscheidend, ob nach dem Umzug noch das gleiche Finanzamt zuständig ist oder nicht.

Falls ja, reicht es in der Regel, bei der nächsten Steuererklärung die neue Adresse mitzuteilen.

Ist ein neues Amt zuständig, ist es ratsam, das bisher zuständige Amt unter Nennung der Steuernummer über den Umzug zu informieren. Zwingend notwendig ist dies aber nicht.

Arbeitsamt / Sozialamt / BAföG-Amt

Wer Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht, sollte diese unbedingt rechtzeitig über einen Umzug informieren.

Die Bearbeitung kann durchaus eine Weile dauern, was wiederum die Auszahlung der Bezüge verzögert.

Dies gilt auch für Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen, da es sonst bezüglich der Rentenversicherung zu Problemen kommen kann.

Hinweis Arbeitsagentur

Die Arbeitsagentur empfiehlt, einen Umzug spätestens eine Woche vorher anzumelden.

Wer sich nicht darum kümmert, hat vom Umzugstag bis zur Meldung des Umzugs keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und ist damit in der Regel auch nicht krankenversichert.

Am einfachsten ist es, das Formular zur Veränderungsmitteilung der Arbeitsagentur auszufüllen und an das zuständige Amt zu schicken.
Dieses können Sie sich im Download-Center der Bundesagentur für Arbeit herunterladen.

Auch für andere Amtsangelegenheiten (Wohngeld etc.) ist es empfehlenswert, sich möglichst früh um die Ummeldung zu kümmern.

In einigen Fällen, zum Beispiel beim BAföG-Amt, kann eine Versäumnis zusätzliche Kosten bedeuten.

Familienkasse

Wer Kindergeld bezieht, muss die Familienkasse über einen Umzug informieren.

Hierzu am besten die Veränderungsmitteilung der Familienkasse ausfüllen, ausdrucken und an die zuständige Familienkasse schicken. Das Formular dazu finden Sie hier.

Alternativ können Sie auch den Kindergeld-Online-Service der Arbeitsagentur nutzen.

Schulen und Kindergärten

Ob ein Kind in der bisherigen Schule oder Kindergarten bleiben kann, hängt von der Entfernung zum neuen Zuhause ab.

Beim Umzug innerhalb einer Gemeinde ist dies gut möglich, bei Ortswechseln dagegen nicht.

Ist ein Schulwechsel notwendig, sollten sich Eltern möglichst früh mit dem Schulamt und der gewünschten Schule in Verbindung setzen.
Sind alle Einzelheiten geklärt, muss beim Schulamt ein schriftlicher Antrag eingereicht werden.

Erst wenn dieser genehmigt wird und die neue Schule eine Zusage erteilt, kann das Kind an der alten Schule abgemeldet werden.

Auch Eltern von Kleinkindern sollten sich frühzeitig mit dem Thema befassen. Plätze in Kindergärten und Kindertagesstätten sind äußerst begehrt.

Zwar existiert ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz, doch wer sich früh darum kümmert, spart Zeit und schont Nerven.

Krankenkasse und andere Versicherer

Neben der Krankenkasse müssen auch alle anderen Versicherungen über einen Umzug informiert werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn sich der Versicherungsschutz auf den aktuellen Wohnort bezieht, beispielsweise bei einer Hausratsversicherung.

Die wichtigsten Versicherungen - Haben Sie an alle gedacht?
  • Krankenversicherung

  • Hausratversicherung

  • Lebensversicherung

  • Kfz-Versicherung

  • Haftpflichtversicherung

  • Unfallversicherung

Banken und Sparkassen

Umzüge ohne Bankwechsel sind in der Regel unkompliziert. Melden Sie sich einfach in einer Filiale oder telefonisch bei Ihrer Bank.

Bei dem Wechsel übernehmen viele Banken alles organisatorische für Sie, inklusive Daueraufträge und Einzugsermächtigungen.

Strom

Wer möchte, kann bestehende Verträge natürlich mit in das neue Zuhause nehmen, sofern dies beim jeweiligen Anbieter möglich ist.

Ein Umzug ist aber eine prima Gelegenheit, den Markt nach besseren Konditionen zu durchforsten.

Internet und Telefon

Anbieter für DSL und Telefon können ohne großen Aufwand in das neue Zuhause mitgenommen werden. Dazu bieten die meisten Anbieter einen Umzugsservice an, der die Ummeldung so stressfrei wie möglich gestalten soll.

Grundsätzlich sind Sie auch bei einem Umzug an Ihren bisherigen Vertrag gebunden. Dies gilt zumindest bei Laufzeitverträgen. Das heißt also, dass Sie auch in der neuen Wohnung DSL und Telefon vom bisherigen Anbieter beziehen müssen.

Rundfunkbeitrag/GEZ

Wer in der bisherigen Wohnung schon Rundfunkgebühren bezahlt hat, muss sich lediglich ummelden. Dies geht postalisch und per Anruf.

Am einfachsten ist die Um- oder Anmeldung aber über ein Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de.

Hier geht es direkt zu den Formularen für Anmeldung, und Anschriftenänderung.

Wird in der neuen Wohnung schon der Rundfunkbeitrag bezahlt, zum Beispiel vom Partner oder Mitbewohner, kann man dessen Beitragsnummer angeben und wird nicht weiter belästigt.

8 weitere wichtige Adressen

Neben Behörden, Ämtern und Versorgungsdienstleistern gibt es noch eine Reihe weiterer Einrichtungen, an die man bei der Verkündung der neuen Adresse denken sollte und die man schnell vergisst.

Auch hier müssen Sie sich ummelden:
  • Arbeitgeber: Natürlich muss auch Ihr Arbeitgeber von Ihrem neuen Wohnsitz erfahren.

  • Uni / Hochschule: Eine formlose oder persönliche Mitteilung an das Studentensekretariat genügt.

  • Vereine / Mitgliedschaften: ADAC, Bahncard, Sportverein, Bibliothek, Videothek etc.

  • Hundesteuer / Tasso: Meldepflichtige Haustiere müssen ab- und angemeldet werden. Jedes Bundesland hat ein eigenes Hundegesetz und auch die Höhe der Hundesteuer ist nicht bundeseinheitlich festgelegt. Erkundigen Sie sich am besten beim Einwohnermeldeamt, ob Sie dort auch Ihren Vierbeiner ummelden können. Bei gechipten Tieren sollte auch die bei Tasso hinterlegte Adresse geändert werden. Das können Sie bequem per Online-Formular erledigen.

  • Abonnements: Tageszeitungen, Zeitschriften, regelmäßige Lieferungen etc.

  • Kirche: Kirchengemeinden werden automatisch vom Einwohnermeldeamt informiert. Eine persönliche Meldung kann den Prozess aber beschleunigen.

  • Online-Versandhändler: Meist sind Versandadressen bei Amazon und Co. gespeichert. Damit das nächste Paket nicht aus Versehen an die alte Adresse geliefert wird, sollte man die Daten aktualisieren.

  • Sonstige Personen: Verwandte, Freunde, Geschäftspartner, Steuerberater etc. Tipp: Weisen Sie in Ihrer E-Mail Signatur gesondert auf Ihre neue Adresse hin.

Tipp Überprüfen Sie Ihre Post

Schauen Sie schon mehrere Wochen vor Ihrem Umzug durch Ihre Post und notieren Sie sich, falls Sie noch irgendeinen der Absender über Ihre neue Adresse informieren müssen.

Muss ich mein Auto auch ummelden?

Ja, wer umzieht, muss auch das Fahrzeug ummelden. Ihr Kennzeichen müssen Sie nicht zwingend austauschen, aber die Adresse in den Zulassungsbescheinigungen (früher Fahrzeugschein und -brief) muss geändert werden.

Allerdings muss die Adresse auf dem Personalausweis aktualisiert sein, bevor man sich um das Fahrzeug kümmert.

Dafür Zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle. Wer nicht weiß, wo die zuständige Behörde ist, dem hilft ein Blick in das Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts.

Notwendige Unterlagen zur Kfz-Ummeldung
  • Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugbrief)

  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer

  • Nachweis über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)

  • Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, außer Sie sind davon befreit (Schwerbehindertenausweis)

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

  • Bei Kennzeichenwechsel: bisheriges Kennzeichen

  • Für Wunschkennzeichen: Reservierungsnummer

Für eine bloße Anschriftenänderung bei einem Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirk genügt die Zulassungsbescheinigung I sowie der Personalausweis.

Wer sein Fahrzeug stattdessen abmelden will, benötigt die Zulassungsbescheinigung I und II, die Kennzeichen sowie bei endgültiger Abmeldung einen Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle. Die Vorlage eines Ausweises ist dagegen nicht erforderlich.

Wie lange man für die Ummeldung des Autos nach einem Umzug Zeit hat, ist nicht ganz klar geregelt. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, das dies „unverzüglich“ geschehen muss.

Bei einer Fristüberschreitung von über sechs Monaten ist aber sehr sicher mit einem Bußgeld zu rechnen. Dieses kann in Extremfällen bis zu 100 Euro betragen.

Seit dem 1. Oktober 2019 können Autos mit der Online-Zulassung i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) deutschlandweit zugelassen werden. Sowohl die Anmeldung, die Abmeldung als auch die Ummeldung bei einem Halterwechsel ist online möglich.

Neben der Entlastung der öffentlichen Verwaltung soll Bürgern damit der nervige Behördengang erspart werden. Allerdings ist die Online-Zulassung nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zum ersten Mal zugelassen worden sind.

Um Ihr Auto online an-, ab- oder umzumelden, müssen Sie

  • sich im Onlineportal Ihrer Zulassungsstelle mit Ihrem elektronischen Personalausweis (nPA) oder via Android-Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp 2“ identifizieren,
  • den Sicherheitscode bei der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) freilegen,
  • die notwendigen Daten wie Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) und Ihre IBAN in das Online-Formular eingeben,
  • ggf. ein Kennzeichen wählen und
  • Gebühren per Online-Überweisung oder SEPA-Verfahren bezahlen.

Der Antrag wird geprüft und Sie bekommen den Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und die Plaketten für die Kennzeichen per Post.

Die Kosten einer Kfz-Ummeldung sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Je nach Kommune fallen dafür etwa 15 – 30 Euro an. Ein Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirk ist günstiger und schlägt mit etwa 10 – 15 Euro zu Buche.

Für neue Nummernschilder kommen nochmal ca. 20 – 30 Euro dazu. Möchte man ein Wunschkennzeichen haben, kostet dies weitere 10 Euro. Die Gesamtkosten können also ca. 60 Euro betragen, je nachdem, was benötigt wird.

Eine Übersicht über alle anfallenden Gebühren finden Sie auf der Webseite des Straßenverkehrsamtes.

Ja, sie müssen Ihren Versicherer über Ihren Umzug informieren. Zum einen ist dies für zukünftigen Schriftverkehr wichtig, zum anderen kann sich durch einen Umzug auch die Beitragshöhe ändern.

Schadensfreiheitsklasse und Typklasse bleiben natürlich gleich. Was sich ändern kann, ist die sogenannte Regionalklasse, die die Risikoeinstufung des Wohnorts beschreibt. Entscheidend dafür ist, wo ein Fahrzeug gemeldet ist.

Auf diesem Weg erhöhte Beiträgen bringen übrigens kein Sonderkündigungsrecht mit sich, da die Veränderung selbst bewirkt wurde.

Brauche ich einen Nachsendeauftrag?

Auch wenn man meint, alle Freunde, Behörden und sonstige Dienstleister über den Umzug informiert zu haben – meist hat man doch irgendwen vergessen.

Damit wichtige Post trotzdem zustellbar ist, kann man einen Nachsendeauftrag einrichten.

Dieser zeigt Ihnen, wen Sie bislang noch nicht über die neue Adresse informiert haben und erinnert Sie daran, dies schleunigst nachzuholen.

Die meisten Umziehenden nutzen den Nachsendeservice der Deutschen Post AG. Der Service kostet für 6 Monate 23,90 Euro – kann aber auch über einen längeren Zeitraum gebucht werden.

Checkliste zum Ummelden als Download

In unserer großen Checkliste finden Sie nochmal eine Übersicht über alle wichtigen Einrichtungen und Adressen, die Sie über Ihren neuen Wohnsitz informieren sollten sowie alle Unterlagen, die Sie dafür benötigen.

So sind Sie auf den Ummelde-Marathon während und nach Ihrem nächsten Umzug optimal vorbereitet.

Checkliste zum Ummelden

Jetzt die ultimativen Checkliste zum Ummelden donwloaden.

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