Bedarfsausweis: Wann brauche ich ihn?

Mit dem Bedarfsausweis den jährlichen Energiebedarf der Immobilie berechnen

Marilena Meyer
Der Bedarfsausweis ist eine Form des Energieausweises.

Der Bedarfsausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf eines Hauses

Beim Bedarfsausweis handelt es sich um eine Form des Energieausweises. Er ist zum Beispiel dann verpflichtend, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten.

Doch was steht eigentlich im Bedarfsausweis? Wann brauche ich ihn? Wer darf ihn ausstellen und wie viel kostet er?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in diesem Beitrag!

Was ist der Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der den theoretischen Energiebedarf eines Hauses zeigt.

Dabei werden verschiedene Faktoren wie Dämmschicht, Heizung und Fenster der Immobilie von einem Profi analysiert und dann zertifiziert.

Der Ausweis ist auch als bedarfsabhängiger oder bedarfsorientierter Energieausweis bekannt.

Der Beurteilung liegen hier allein bauliche Aspekte zu Grunde. Bei Neubauten wird der Bedarfsausweis automatisch ausgestellt.

Er enthält Informationen zum Endenergiebedarf und zum Primärenergiebedarf.

Wenn letzterer höher ist, deutet dies auf eine Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger hin.

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Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis.

Dabei unterscheiden sich die Ausweise vor allem in der Berechnungsgrundlage.

Der Verbrauchsausweis stellt eine Prognose für den Energieverbrauch dar, die auf dem bisherigen Energieverbrauch des Gebäudes beruht.

Der ausführlichere Bedarfsausweis hingegen stellt dar, welcher Energiebedarf auf Basis von Daten wie etwa den verwendeten Baumaterialien theoretisch zu erwarten ist.

Im Vergleich zum Verbrauchsausweis ist der Bedarfsausweis nutzerunabhängig und dadurch beliebt bei vielen Käufern.

Allerdings ist die Erstellung eines Bedarfsausweises auch deutlich teurer. Überprüfen Sie daher vor Beantragung des Energieausweises, welche Variante Sie benötigen.

Unterschiede Bedarfsausweis Verbrauchsausweis
Berechnungsgrundlage Theoretischer Energieverbrauch anhand der Gebäudesubstanz Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
Angabe zum Energieverbrauch Nutzerunabhängig Abhängig vom Nutzer
Kosten im Vergleich kostenintensiver kostengünstiger

Wann Bedarfsausweis und wann Verbrauchsausweis?

Beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie müssen Sie immer einen Energieausweis vorlegen.

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer frei entscheiden, welchen Ausweis er erstellen lassen möchte.

Da der Bedarfsausweis aufwendiger ist und mehr kostet als der Verbrauchsausweis, sollten Sie ihn nur dann beantragen, wenn unbedingt nötig.

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In den folgenden Fällen ist ein Bedarfsausweis jedoch vorgeschrieben:
  • Bei Neubauten, die noch nicht ausreichend Abrechnungsperioden zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauchs aufweisen

  • Bei Mehrfamilienhäusern mit unter fünf Wohnungen, die nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen

  • Bei Immobilien mit kürzlich und nachträglich gedämmter Fassade sowie bei Immobilien, bei denen mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde

Weil der Bedarfsausweis eine nutzerunabhängige Bewertung des Energiebedarfs ermöglicht, wünschen sich manche Kaufinteressenten expliziert diesen Ausweis.

Hinweis Ausnahmen von der Ausweispflicht

Denkmalgeschützte Häuser, Immobilien mit unter 50 Quadratmeter Nutzfläche sowie selbstgenutzte Häuser ohne Verkaufsabsicht benötigen keinen Energieausweis.

Wer erstellt einen Bedarfsausweis?

Sowohl Bedarfsausweise als auch Verbrauchsausweise dürfen in Deutschland nur von zertifiziertem Fachpersonal ausgestellt werden.

Für den Verbrauchsausweis ist die Nutzung von Online-Portalen möglich, beim Bedarfsausweis jedoch nicht. Es ist nicht erlaubt, sich den Energieausweis selbst auszustellen.

Die folgenden Personen dürfen einen Bedarfsausweis für Sie erstellen:
  • Energieberater

  • Architekten

  • Bauingenieure

  • Innenarchitekten

  • Schornsteinfeger

Seitdem das Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2020 in Kraft getreten ist, dürfen auch Techniker und Handwerker mit einer entsprechenden Fortbildung Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude ausstellen. Auch Physiker mit entsprechender Berufserfahrung sind Kandidaten.

Tipp Zertifizierung

Achten Sie darauf, dass der Aussteller eine Zertifizierung und idealerweise auch eine Berufshaftpflichtversicherung hat. So können Sie sich auf seine Angaben verlassen.

Was kostet ein Bedarfsausweis?

Der Energiepass als Bedarfsausweis kostet mehrere Hundert Euro. Werte zwischen 300 und 500 Euro sind üblich.

Wenn Sie Ihre Immobilie jedoch über einen Makler verkaufen, ist der Energieausweis manchmal im Preis inbegriffen.

Zudem kann es sein, dass Ihr Schornsteinfeger Ihnen einen Rabatt oder sogar einen kostenlosen Ausweis anbietet.

Wie lange ist ein Bedarfsausweis gültig?

Bedarfsausweise sind, wie alle Energieausweise, zehn Jahre lang gültig.

Falls Ihr Gebäude ein Neubau ist oder falls es sich um ein Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, handelt, benötigen Sie den Bedarfsausweis.

Alternativ können Sie den ebenfalls zehn Jahre lang gültigen Verbrauchsausweis nutzen.

Tipp Neuer Ausweis nach Sanierungsarbeiten

Für den Immobilienverkauf kann es sich insbesondere nach Sanierungsarbeiten zur verbesserten Energieeffizienz lohnen, einen neuen Bedarfsausweis zu erstellen – das gilt auch dann, wenn das alte Dokument noch gültig ist.

Wie wird der Bedarfsausweis erstellt?

Der Bedarfsausweis darf nur von Profis erstellt werden. Diese müssen zertifiziert sein.

Sie führen normalerweise eine Hausbegehung durch und werden Sie zu einigen Grunddaten des Hauses befragen. Nach der ca. 60-minütigen Begehung haben sie ausreichend Daten, um den Bedarfsausweis zu erstellen.

Dafür sind verschiedene Berechnungen nötig, weshalb es meist mehrere Tage oder auch Wochen dauert, bis Sie das fertige Dokument erhalten.

Wie sieht der Bedarfsausweis aus?

Der Bedarfsausweis muss den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) folgen.

Für das Dokument gibt es nur ein Formular. Je nachdem, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt, werden die entsprechenden Felder ausgefüllt. Beim Bedarfsausweis ist insbesondere die Seite 2 des Energiepasses wichtig, die den Titel „Berechneter Energiebedarf des Gebäudes“ trägt.

Die folgenden Informationen sind im Bedarfsausweis zu finden:
  • Überschrift des Bedarfsausweises

  • Endenergiebedarf: Dieser ist anhand einer Farbskala direkt einzuschätzen. Er befindet sich oben auf der Seite.

  • Primärenergiebedarf: Dies ist der Bedarf an Energie, den das Gebäude benötigt. Er ist unten auf der Seite zu sehen.

  • Vergleich zu EnEV 2007: Bei Neubauten sowie nach großen Modernisierungsarbeiten an Bestandsgebäuden ist ein Nachweis darüber, wo die Immobilie im Vergleich zur EnEV 2007 steht, vorgegeben.

  • Höhe der CO2-Emissionen: Seit dem 1. Mai 2021 müssen Bedarfsausweise die Höhe der Treibhausgasemissionen angeben. Diese werden aus der Höhe des Primärenergiebedarfs des Gebäudes errechnet.

  • Angaben zu erneuerbaren Energien: Bei neuen Gebäuden muss ein Anteil der benötigten Energie aus erneuerbaren Ressourcen stammen. Bei Bestandsgebäuden ist es möglich, Ersatzmaßnahmen wie etwa eine Dämmung vorzunehmen.

  • Hinweise: Inspektionspflichtige Klimaanlagen sowie das Datum der nächsten fälligen Untersuchung müssen im Bedarfsausweis aufgelistet werden, denn laut GEG ist eine detaillierte Angabe der energetischen Qualität des Gebäudes nötig.

  • Empfehlungen: Ein Bedarfsausweis erhält typischerweise auch Angaben dazu, welche Renovierungsarbeiten zur verbesserten Energieeffizienz empfehlenswert sind.

  • Registriernummer: Jeder Energieausweis enthält eine Registriernummer, die vom Deutschen Institut für Bautechnik vergeben wird und zur stichprobenartigen Kontrolle dient.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Bedarfsausweise sind bei Neubauten sowie bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten, Pflicht. Bei allen anderen Gebäuden ist ein Verbrauchsausweis ausreichend. Jedoch kann es sein, dass Käuferinnen und Käufer einen Bedarfsausweis verlangen.

Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Dabei dienen die Werte der letzten Jahre als Grundlage. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes und nutzt dafür Angaben zum Gebäude als Datengrundlage. Entsprechend ermöglicht er eine nutzerunabhängige Beurteilung des Energiebedarfs.

Energieausweise wie etwa der Bedarfsausweis dürfen nur von zertifizierten Profis ausgestellt werden. Potenzielle Aussteller sind Energieberater, Architekten, Bauingenieure, Innenarchitekten und Schornsteinfeger. Einen Verbrauchsausweis können Sie sich auch online über entsprechende Plattformen erstellen lassen.

Wer bereits die Dienste eines Schornsteinfegers in Anspruch nimmt, profitiert auch bei den Kosten des Energieausweises, den der Schornsteinfeger ausstellen kann. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Durchschnittlich kostet ein Bedarfsausweis 300 bis 500 Euro. Scheuen Sie nicht davor zurück, nach einem Rabatt zu fragen.

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