Verbrauchsausweis: Wann brauche ich ihn?

Die einfache Variante des Energieausweises

Marilena Meyer
Der Verbrauchsausweis gibt einen Überblick zum jährlichen Energieverbrauch

Die wichtigsten Fakten

  • Der Verbrauchsausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes dar

  • Der Verbrauchsausweis kostet zwischen 50 und 100 Euro

  • Ein Verbrauchsausweis kann online erstellt werden

In den meiste Fällen reicht der Verbrauchsausweis aus

Der Verbrauchsausweis ist ein einfacher Energieausweis, der in den meisten Fällen ausreichend ist. Sie benötigen das Dokument, um Ihre Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen.

Aber was steht genau in diesem Ausweis? Wie wird er erstellt? Wo erhalte ich einen Verbrauchsausweis und was kostet er?

Diese und weitere Fragen zum Thema Verbrauchsausweis beantworten wir Ihnen hier!

Was ist der Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis ist eine Variante des Energieausweises und stellt die Energieeffizienz eines Gebäudes dar. Das heißt: Er gibt einen Überblick zum jährlichen Energieverbrauch.

Hierzu werden bestimmte Kennwerte auf einer Skala präsentiert. Dabei dient der bisherige Energieverbrauch als Grundlage.

Entsprechend kann es sein, dass die neuen Bewohner andere Verbrauchswerte erzielen, als auf dem Ausweis zu sehen sind.

Dennoch dient der Verbrauchsausweis als Orientierung und ist bei einem Verkauf oder der Vermietung ein wichtiges Dokument für die Interessenten.

Im besten Fall sehen die Interessenten den Energieausweis schon in der Immobilienanzeige. Spätestens zur Besichtigung müssen Sie das Dokument jedoch vorlegen können.

Beim Verkauf der Immobilie geht der Verbrauchsausweis dann in den Besitz des Käufers über.

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Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis.

Dabei unterscheiden sich die Ausweise vor allem in der Berechnungsgrundlage.

Während der Verbrauchsausweis auf tatsächlichen Verbrauchswerten beruht, dient der theoretische Energieverbrauch als Grundlagen für den Bedarfsausweis.

Im Vergleich zum Verbrauchsausweis ist der Bedarfsausweis nutzerunabhängig und dadurch beliebt bei vielen Käufern.

Unterschiede Bedarfsausweis Verbrauchsausweis
Berechnungsgrundlage Theoretischer Energieverbrauch anhand der Gebäudesubstanz Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
Angabe zum Energieverbrauch Nutzerunabhängig Abhängig vom Nutzer
Kosten im Vergleich kostenintensiver kostengünstiger

Neue Anforderungen für den Energieausweis

Wichtig: Seit dem 1. Mai 2021 gelten neue Anforderungen zum Verbrauchsausweis:

  • Alle neu zu erstellenden Energieausweise müssen den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen

  • Bestehende Gebäude müssen vor der Empfehlung von geeigneten Modernisierungsmaßnahmen durch eine Besichtigung oder mithilfe geeigneter Fotos bewertet werden.

  • Immobilieneigentümer sind für die Daten, die sie für den Verbrauchsausweis angeben, selbst verantwortlich. Energieausweis-Aussteller müssen die Daten weiterhin gründlich prüfen.

  • Der Sanierungsstand einer Immobilie muss im Verbrauchsausweis genau angegeben werden. Das gilt vor allem für inspektionspflichtige Klimaanlagen. Sind diese vorhanden, muss der Ausweis das Datum der nächsten Inspektion nennen.

  • Die Angabe von CO2-Emissionen ist nun verpflichtend.

  • Immobilienmakler sind bei Verkauf oder Vermietung ebenfalls dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen.

Wann Bedarfsausweis und wann Verbrauchsausweis?

Wenn Sie Ihr Gebäude vermieten oder verkaufen möchten, benötigen Sie einen Energieausweis.

Grundsätzlich können Eigentümer frei entscheiden, ob sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.

In den meisten Fällen ist der Verbrauchsausweis ausreichend.

Laut dem GEG gibt es jedoch Ausnahmen. Welcher Ausweis Pflicht ist, ist abhängig von der Größe und dem Baujahr des Gebäudes. Vor allem geht es darum, dass das Gebäude die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhält.

In diesen Fällen ist der Bedarfsausweis Pflicht:
  • Wenn das Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat und es noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhält.

  • Wenn Sie die Immobilie modernisiert haben und für den neuen Zustand noch keine Verbrauchswerte aus den letzten drei Jahren vorliegen. Zum Beispiel, wenn Sie die Fassade neu gedämmt haben oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert worden sind.

  • Bei Neubauten: Auch hier liegen noch keine Verbrauchswerte aus den letzten drei Jahren vor

Keiner der Punkte trifft auf Ihre Immobilie zu? Dann reicht der einfache Verbrauchsausweis aus.

Hinweis Ausnahmen von der Ausweispflicht

Denkmalgeschützte Häuser, Immobilien mit unter 50 Quadratmeter Nutzfläche sowie selbstgenutzte Häuser ohne Verkaufsabsicht benötigen keinen Energieausweis.

Wer erstellt einen Verbrauchsausweis?

Energieausweise dürfen nur von zertifizierten Fachpersonen ausgestellt werden.

Dazu gehören Architekten, Innenarchitekten, Schornsteinfeger, Bauingenieure und Energieberater.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt es darüber hinaus auch Handwerkern und staatlich anerkannten Technikern mit einer entsprechenden Weiterbildung, Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen.

Eine Liste mit Ausstellern in Ihrer Region finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Energieagentur (dena). Alle hier gelisteten Unternehmen wurden von der dena geprüft und sind berechtigt, Verbrauchsausweise für Gebäude auszustellen.

Kann ich einen Verbrauchsausweis online erstellen lassen?

Für den Verbrauchsausweis ist kein Vorort-Termin notwendig. So sind auch seriöse Online-Portale, wie zum Beispiel insta.de in der Lage, rechtsgültige Verbrauchsausweise auszustellen.

Hierfür tragen Sie die geforderten Daten in das Formular ein und laden Fotos hoch.

Diese Dokumente benötigen Sie:
  • aussagekräftige Fotos vom Gebäude

  • Heizkostenabrechnung der letzten 36 Monate

  • Für Nah- und Fernwärme: Angaben zum Primärenergiefaktor (PEF) und zu den Treibhausgasemissionen

Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie dann den elektronische, rechtsgültigen Energieausweis.

Tipp Alles seriös?

Überprüfen Sie zunächst die Seriosität des Anbieters und gehen Sie sicher, dass die ausgestellten Ausweise rechtsgültig sind.

Was kostet ein Verbrauchsausweis?

Verbrauchsausweise für Einfamilienhäuser kosten üblicherweise 50 bis 100 Euro.

Bei einem Mehrfamilienhaus sind Kosten bis zu 250 Euro zu erwarten.

Wenn das Angebot deutlich über diesen Orientierungswerten liegt, sollten Sie skeptisch werden.

Wie lange ist der Verbrauchsausweis gültig?

Laut gesetzlichen Vorschriften muss der Energieausweis für ein Haus oder eine Wohnung alle zehn Jahre erneuert werden.

Wenn das Dokument kurz vor dem Ablaufdatum ist, kann es sich lohnen, einen neuen Ausweis vor dem Verkauf zu beantragen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz getroffen haben.

Wie sieht ein Verbrauchsausweis aus?

Der Energieausweis besteht grundsätzlich aus 5 Seiten.

Dabei enthält die erste Seite allgemeine Angaben zum Gebäude und ist beim Bedarfs- und Verbrauchsausweis identisch.

Entscheidend für den Verbrauchsausweis ist die Seite 3 mit den Kennwerten zum Energieverbrauch des Gebäudes.

Seite 3 enthält die folgenden Angaben:
  1. Die Gesetzesgrundlage der Berechnung
    Es gibt Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 und 2014 und gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

  2. Die Registriernummer
    Die seit Mai 2014 ausgestellten Energieausweise müssen registriert werden. Diese Registrierung übernimmt der Aussteller für sie. Um die Qualität der Ausweise zu wahren, führt das Deutsche Institut für Bautechnik stichprobenartige Überprüfungen durch.

  3. Treibhausgasemissionen
    Hier wird beschrieben, wie viel Kilogramm Treibhausgase das Gebäude jährlich pro Quadratmeter Nutzfläche ausstößt.

  4. Endenergieverbrauch des Gebäudes
    Der Endenergieverbrauch gibt an, wieviel Energie jährlich pro Quadratmeter für die Beheizung der Wohnräume und für Warmwasser benötigt wird und beruht auf dem Verbrauch der letzten drei Jahre. Dieser Wert muss auch in den Immobilienanzeigen stehen.

  5. Primärenergieverbrauch
    Der Primärenergieverbrauch berücksichtigt nicht nur, wie viel Energie für das Gebäude eingesetzt wird, sondern wie hoch der gesamte energetische Aufwand ist. Also: Die Gewinnung des Energieträgers, die Umwandlung und der Transport.

  6. Die Farbskala
    Auf de Farbskala werden der Primär- und Endenergieverbrauch eingeordnet. Im grünen Bereich (A+) stehen die guten Werte, im roten Bereich (H) die schlechten.

  7. Vergleichswerte Endenergie
    Die Skala mit den Vergleichswerten hilft Ihnen dabei, den Endenergieverbrauch besser einzuschätzen. Sie zeigt, in welcher Energieeffizienzklasse sich die unterschiedlichen Gebäudetypen durchschnittlich befinden.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Der Verbrauchsausweis reicht für alle Gebäude, die den Vorschriften der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Auch für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten ist diese Art von Energieausweis geeignet.

Grundsätzlich können Eigentümer frei entscheiden, ob sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Welcher Ausweis Pflicht ist, hängt von der Anzahl der Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes ab. Vor allem geht es darum, dass das Gebäude die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhält.

Um den Verbrauchsausweis zu erstellen, sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre nötig. Auch zum Stromverbrauch, zur Fläche des Gebäudes, zur Immobilienart sowie zum eventuellen Leerstand sollten Sie Informationen bereithalten.

Energieausweise dürfen nur von zertifizierten Fachpersonen ausgestellt werden – online oder Vorort. Sie schätzen den Energieverbrauch auf Basis von Daten zum Gebäude, einer Begehung oder einer Analyse von Fotos ein.

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