Auf dem Papier reich und trotzdem wenig Liquidität.
Wenn Sie durch Erbschaft oder Kauf ein Grundstück besitzen, kennen Sie diese Situation vielleicht.
Die Lösung erscheint dabei so einfach: Das Grundstück (eventuell mit Immobilie) wird verkauft und schon verfügen Sie über die nötige Liquidität.
Was aber, wenn Sie emotional an dem Objekt hängen oder aus anderen Gründen nicht verkaufen können? Ein möglicher Ansatz: Das Erbbaurecht.
Hierbei „vermieten“ Sie das Grundstück über einen langen festgelegten Zeitraum und erhalten dafür als Gegenleistung jährlich den sogenannten Erbbauzins.
Doch wie lässt sich der Erbbauzins berechnen? Gibt es gesetzliche Vorgaben und was sollten Sie dabei beachten?
Wir haben in diesem Ratgeber für Sie alle wichtigen Informationen über die Höhe des Erbbauzins und dessen Berechnung zusammengetragen.
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