Fällt die Grunderwerbsteuer bei einer Schenkung an?

Schenkungen in “ungerader Linie”

Marilena Meyer
Die Schenkung einer Immobilie kann sich lohnen - muss es aber nicht

In bestimmten Fällen wird die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen fällig

Anstelle einer Erbschaft ziehen viele Familien eine Übertragung der Immobilie mithilfe einer Schenkung an die Hinterbliebenen vor.

Zum einen kann so die Erbfolge umgangen werden, zum anderen lassen sich Steuern sparen.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an? Wie hoch ist sie? Was passiert, wenn ein eingetragenes Wohn- oder Nießbrauchrecht vorliegt?

Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und was Sie zu dem Thema Grunderwerbsteuer bei Schenkungen wissen sollten, erfahren Sie jetzt.

Wann fällt bei Schenkungen eine Grunderwerbsteuer an?

Genau wie bei dem Kauf einer Immobilie, kann auch bei einer Schenkung die Grunderwerbsteuer fällig werden.

Die Betonung liegt hier aber auf “kann” – denn in den meisten Fällen entfällt sie.

Eine Schenkung findet häufig im engsten Familienkreis statt. Deshalb stellt sie in Bezug auf die Grunderwerbsteuer auch einen Sonderfall dar und wird dementsprechend anders behandelt.

Schauen wir uns die gesetzliche Regelung genauer an:

Laut §7 ErbStG und §3 GrEStG sind Schenkungen von Immobilien oder Grundstücken unter Lebenden nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz als eine Art Ausnahme zu sehen.

“Damit sind Schenkungen in bestimmten Fällen von der Grunderwerbsteuer befreit.”

Wieso das so ist? Damit keine steuerliche Doppelbelastung durch eine Schenkungssteuer und zusätzliche Grunderwerbsteuer entsteht.

Eine Schenkung ist also von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn die Schenkung an Verwandte in der “geraden Linie” erfolgt – also von Eltern an ihre Kinder oder von Großeltern an ihre Enkelkinder.

In diesen Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer bei Schenkungen an:
  • Schenkungen unter Ehepaaren

  • Schenkungen unter eingetragenen Lebenspartnern

  • Schenkungen an die Stiefkinder

  • Schenkungen an Enkel

  • Schenkungen an Urenkel

  • Steuerfreie Schenkungen an Kinder

Aber freuen Sie sich nicht zu früh: Die Übertragung mithilfe einer Schenkung ist nicht grundsätzlich steuerfrei.

Im Zweifelsfall kann nämlich eine Schenkungssteuer erhoben werden.

Diese wird jedoch nur fällig, wenn der Wert der Schenkung die Freibeträge übersteigt. Und die liegen für Kinder bei 400.000 Euro – je Elternteil.

Schenkungssteuer Freibeträge 2022:

Verwandtschaftsgrad Freibetrag
Ehepartner 500.000 Euro
Leibliche Kinder, Stief- oder Adoptivkinder, Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind 400.000 Euro
Enkel 200.000 Euro
Eltern, Großeltern 100.000 Euro
Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder 20.000 Euro
Nicht verwandte Personen 20.000 Euro
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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen?

Findet die Schenkung nicht in gerader Linie statt, fällt die Grunderwerbsteuer an.

Die Höhe richtet sich dann nach den jeweiligen Bundesländern.

In Bayern sind das beispielsweise 3,5 Prozent des Schenkungswerts. Handelt es sich bei der Schenkung um eine Immobilie, beträgt die Grunderwerbsteuer also 3,5 Prozent des Kaufpreises.

Höhe der Grunderwerbsteuer 2022:

Bundesland Höhe Grunderwerbsteuer
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

Schenkung mit Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht

Bei der Schenkung in nicht gerader Linie gibt es einen Sonderfall: Genießt der Schenker ein Wohn- oder Nießbrauchrecht für die Immobilie, handelt es sich um die sogenannte “Schenkung unter Auflagen”.

In diesem Fall bestimmt der Wert der Auflagen die Höhe der Grunderwerbsteuer.

Das bedeutet: Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt mit dem Wert des Nießbrauchs oder dem Wert des Wohnrechts zusammen.

Beispielrechnung Grunderwerbsteuer:

Herr Müller, 68 Jahre alt, überträgt seiner Nichte sein selbstgenutztes Haus mit einem Wert von 250.000 Euro.

Er lässt sich bei der Übertragung ein Nießbrauch eintragen – der Wert beträgt 650 Euro pro Monat. Das sind 7.800 Euro pro Jahr.

Der Wert des Nießbrauchs hängt von der statistischen Lebenserwartung ab, die in den Sterbetafeln des statistischen Bundesamtes zu finden sind.

Da Herr Müller noch eine Lebenserwartung von knapp 11 Jahren hat, liegt der Nießbrauchswert insgesamt bei 84.240 Euro.

Weil seine Nichte nicht in gerader Linie mit Herrn Müller verwandt ist, muss auf diese 84.240 Euro Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

FAQ

Die häufigsten Fragen

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je nach Bundesland, in dem sich die Immobilie befindet.

Die Grunderwerbsteuer liegt zwischen 3,5 und 6 Prozent des Verkehrswerts.

Die Kosten einer Immobilienschenkung richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und den daraus entstehenden Notarkosten sowie dem Grundbucheintrag. Bei einer Immobilie im Wert von 350.000 Euro wären das Kosten in Höhe von 2.445 Euro.

Wird die Immobilie innerhalb der Familie verschenkt, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dafür muss die Verwandtschaft allerdings in gerader Linie sein.

Verwandte in gerader Linie müssen keine Grunderwerbsteuer zahlen. Dazu zählen Eltern und ihre Kinder oder Großeltern und ihre Enkelkinder.

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