Was ist die Schenkungssteuer?
Geschenke bekommt jeder gern. Wer in Deutschland jedoch größeres Vermögen, wie eine Immobilie geschenkt bekommt, muss unter Umständen eine Schenkungssteuer zahlen.
Wie hoch ist die Schenkungssteuer? Wie wird sie berechnet? Kann ich die Schenkungssteuer umgehen?
Alles über die Fälligkeit und wertvolle Tipps, wie Sie Freibeträge nutzen und wie Sie die Schenkungssteuer sogar umgehen können, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Immobilienwert und dem Verwandtschaftsgrad
Sie können Freibeträge für die Schenkungssteuer nutzen
Eine Schenkung muss dem Finanzamt mitgeteilt werden
Wie hoch ist die Schenkungssteuer?
Die Höhe der Schenkungssteuer wird im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt und hängt mit dem Wert der Schenkung zusammen.
Handelt es sich bei dem Geschenk um eine Immobilie, müssen Sie als zuerst den Immobilienwert ermitteln.
Dabei gilt: Je höher der Wert Ihrer Immobilie desto höher ist auch die Schenkungssteuer.
Außerdem beeinflusst der Verwandtschaftsgrad die Höhe der Steuer. Beschenkte werden dabei in unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt:
Welche Steuerklasse habe ich?
Bei der Schenkungssteuer gibt es drei Steuerklassen. Je nachdem, wie Sie mit dem Schenkenden verwandt sind, sind Sie einer dieser Klassen zugeteilt.
Damit unterscheiden sie sich von den Steuerklassen der Lohnsteuer.
Übrigens: Die Steuerklassen gelten auch für die Erbschaftssteuer.
Steuerklassen bei der Schenkungssteuer
Steuerklasse | Verwandtschaftsgrad |
---|---|
Steuerklasse 1 | Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder (auch Stief-, und Adoptivkinder), Enkel, Urenkel |
Steuerklasse 2 | Geschwister, Neffen, Nichten, Eltern, Großeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner |
Steuerklasse 3 | Alle weiteren Personen |
Wie hoch ist der Steuersatz?
Nun kennen Sie Ihre Steuerklasse. Bleibt die Frage nach der eigentlichen Höhe der Schenkungssteuer.
Hierfür kommen wir auf den Wert Ihres Geschenkes zurück: Der Steuersatz wird größer, je höher der Wert der Schenkung ist.
Je nach Steuerklasse gelten folgende Steuersätze:
Wert der Schenkung | Steuersatz für Steuerklasse 1 | Steuersatz für Steuerklasse 2 | Steuersatz für Steuerklasse 3 |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Wir merken: Eine Schenkung kann ganz schön teuer werden.
Aber es gibt auch gute Nachrichten. Nutzen Sie Freibeträge, um die Schenkungssteuer zu reduzieren oder vollständig zu vermeiden.
Welche Freibeträge gelten für mich?
Für Schenkungen gibt es – wieder abhängig von dem Verwandtschaftsgrad – verschiedene Freibeträge.
Nur wenn der Wert der Schenkung den Freibetrag überschreitet, fällt auch Schenkungssteuer an.
Steuerpflichtig ist also nur der Anteil, der nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt.
Schenkungssteuer Freibeträge 2022 nach Verwandtschaftsgrad:
Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse | Freibetrag |
---|---|---|
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | Steuerklasse 1 | 500.000 Euro |
Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder), Enkel (wenn beide Elternteile verstorben sind) | Steuerklasse 1 | 400.000 Euro |
Enkel (wenn die Eltern noch leben), Urenkel | Steuerklasse 1 | 200.000 Euro |
Geschwister, Neffen, Nichten, Eltern, Großeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner | Steuerklasse 2 | 20.000 Euro |
Alle anderen | Steuerklasse 3 | 20.000 Euro |
Die 10-Jahres-Frist
Die Freibeträge können innerhalb von 10 Jahren aufgebraucht werden. Sind die 10 Jahre um, erneuern sich die Freibeträge für Schenkungen.
Gibt es weitere Freibeträge?
Neben den allgemeinen Freibeträge, gibt es noch weitere Möglichkeiten die Schenkungssteuer zu reduzieren:
Schenkung des Eigenheims unter Ehepartnern
Schenken sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner untereinander das Familienheim, wird keine Schenkungssteuer fällig. Das gilt aber nur zwischen den Partnern und nicht bei einer Schenkung an Kinder.
Auch wenn die Immobilie als Wochenend- oder Ferienhaus genutzt wird, entfällt die Befreiung von der Schenkungssteuer.
Hausratfreibetrag
Verwandte aus der Steuerklasse 1 erhalten einen zusätzlichen Freibetrag für Hausrat in Höhe von 41.000 Euro Dazu gehört beispielsweise Bekleidung.
Bei anderen Wertgegenständen liegt der Freibetrag bei 12.000 Euro. Ausgenommen sind aber Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelsteine, Perlen und Edelmetalle – also auch Schmuck.
Wie kann ich die Schenkungssteuer umgehen?
Natürlich ist es ärgerlich für ein Geschenk zu bezahlen. Um die Schenkungssteuer zu umgehen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Die 10-Jahres-Frist nutzen
- Kettenschenkungen
- Großzügige Gelegenheitsgeschenke
Die 10-Jahres-Frist ausnutzen
Bleiben Sie innerhalb von zehn Jahren unterhalb der Freibetragsgrenze, müssen Sie keine Schenkungssteuer zahlen. Nach Ablauf der zehn Jahre erneuert sich der Betrag vollständig.
Beispiel:
Eine Großmutter hat ihre Immobilie verkauft und möchten ihrem Enkel den Verkaufserlös in Höhe von 350.000 Euro schenken. Der Freibetrag bei Geschenken von Großeltern an Enkel liegt jedoch bei 200.000 Euro.
Das weiß die Großmutter und beginnt rechtzeitig mit dem Schenken.
So bekommt der Enkel in den ersten 10 Jahren nach Verkauf der Immobilie 200.000 Euro und nach Ablauf der 10-Jahres-Frist die restlichen 150.000 Euro steuerfrei geschenkt.
Kettenschenkungen
Kettenschenkungen schöpfen den Freibetrag maximal aus. Dabei wird das Geschenk in mehreren Anteilen an unterschiedliche Personen verschenkt. Diese wiederum schenken den erhalten Anteil an eine weitere Person.
Beispiel:
Ein Großvater möchte seine Immobilie mit einem Wert von 400.000 Euro an seine Enkelin schenken. Der Freibetrag bei dieser Schenkung liegt allerdings nur bei 200.000 Euro.
Anders seht es mit den Freibeträgen für Schenkungen an Kinder aus. Diese liegen bei 400.000 Euro. Also schenkt der Großvater zunächst seinem Sohn die Immobilie. Dieser schenkt das Haus steuerfrei weiter an seine Tochter.
Großzügige Gelegenheitsgeschenke
Natürlich gibt es gewisse Anlässe, an denen Geschenke zum guten Ton gehören: Hochzeiten, Geburtstage, Abitur, Examen oder Jubiläen laden zur Großzügigkeit ein.
Geschenke für die genannten Feierlichkeiten unterliegen keiner gesetzlichen Definition und können somit frei ausgewählt werden.
Allerdings spricht der Bundesfinanzhof von “üblichen Gelegenheitsgeschenken”, wodurch wir uns wohl von der steuerfreien Schenkung einer Immobilie verabschieden können.
Wie teile ich dem Finanzamt eine Schenkung mit?
Haben Sie ein größeres Vermögen geschenkt bekommen, sind Sie zur Meldung der Schenkung an das Finanzamt verpflichtet.
Dabei haben Sie eine Frist von drei Kalendermonaten einzuhalten.
Handelt es sich bei dem Geschenk um eine Immobilie, müssen Sie nichts weiter unternehmen: Jedes Mal, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, muss ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden.
Das geht nicht ohne einen Notar und dieser meldet die Schenkung ohnehin dem Fiskus.
Die Meldung senden Sie in schriftlicher Form an Ihr zuständiges Finanzamt – also dem Finanzamt an Ihrem Wohnsitz.
Was passiert nachdem ich die Schenkung gemeldet habe?
Nachdem das Finanzamt die Meldung über die Schenkung geprüft hat, bekommen Sie einen Steuerbescheid.
Dieser enthält die Höhe der Schenkungssteuer, die gezahlt werden muss.
Liegt der Wert der Schenkung über den Freibeträgen, wird das Finanzamt eine Schenkungsteuererklärung von Ihnen anfordern.
Dem Finanzamt entgeht nichts
Da Banken, Notare und Versicherungen verpflichtet sind Erbschaften und Schenkungen an das Finanzamt zu melden, wird es ohnehin von der Schenkung erfahren. Versteckte Schenkungen werden als Steuerhinterziehung angesehen – und das lohnt sich in keinem Fall!
Wie erstelle ich eine Schenkungsteuererklärung?
Eine Schenkungsteuererklärung ist wesentlich kürzer als zum Beispiel die Einkommenssteuererklärung.
Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Handelt es sich bei dem Geschenk um eine Immobilie, kann es sinnvoll sein einen Steuerexperten hinzuziehen. Dieser kennt sich mit allen gesetzlichen Steuerbefreiungen und -begünstigungen aus.
So können Sie eine unnötig hohe Schenkungssteuer vermeiden.