Grundsteuermessbetrag: Wie wird er berechnet?

Ein wichtiger Rechenfaktor für die Höhe der Grundsteuer

Marilena Meyer
Den Grundsteuermessbetrag können Sie mit einer Formel ganz einfach selber ausrechnen

Grundstückseigentümer müssen Grundsteuer zahlen

Wie hoch diese ausfällt, wird vom Finanzamt festgelegt.

Ein wichtiger Rechenfaktor ist dabei der Grundsteuermessbetrag.

Was genau ist der Grundsteuermessbetrag? Wie genau wird er berechnet und wie viel Grundsteuer muss ich am Ende zahlen?

Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie der Grundsteuermessbetrag errechnet wird und wie viel Grundsteuer auf Sie zukommt.

Hinweis Wichtig: Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet.

Eigentümer müssen dafür bereits zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Sie erhalten dann voraussichtlich 2023 einen Grundsteuerwertbescheid.

Was ist der Grundsteuermessbetrag?

Als Besitzer eines Grundstücks sind Sie unabhängig von Ihren Einkommensverhältnissen grundsteuerpflichtig.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden, um die lokale Infrastruktur zu finanzieren.

Festgelegt wird die Grundsteuer durch das Finanzamt. Den Bescheid über die Höhe der Steuer bekommen Immobilieneigentümer regelmäßig per Post.

Dabei setzt sich die Grundsteuer aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Grundsteuer-Hebesatz zusammen.

Der Grundsteuermessbetrag ist also ein wichtiger Rechenfaktor, um die Höhe der Grundsteuer festzulegen.

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Wie wird der Grundsteuermessbetrag berechnet?

Der Grundsteuermessbetrag setzt sich aus dem Einheitswert und der Steuermesszahl zusammen.

Die Formel lautet:

Einheitswert * Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Der Einheitswert wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und Ihnen per Einheitswertbescheid mitgeteilt.

Hinweis Wichtig

Ab 2025 ändert sich das Berechnungsverfahren für die Grundsteuer. Die Einheitswerte sollen dann neu angesetzt werden.

Die Grundsteuermesszahl können Sie beim zuständigen Amt erfragen, im Grundsteuergesetz nachschlagen oder der untenstehenden Tabelle entnehmen.

Wie hoch ist die Steuermesszahl?

Die Grundsteuermesszahl fällt je nach Grundstücksart unterschiedlich aus.

Grundsätzlich gilt laut Grundsteuergesetz § 15 Abs. 1 ein Grundsteuermessbetrag von 0,34 Promille für alle bebauten und unbebauten Grundstücke.

Jedoch gibt es Ausnahmen bei bebauten Grundstücken: Diese richten sich nach der Art der Bebauung und nach dem Bundesland.

In den folgenden Tabellen sehen Sie, wie die Grundsteuermesszahlen in den alten und in den neuen Bundesländern ausfallen.

Grundsteuermesszahlen in den alten Bundesländern:

Grundstücksart Grundsteuermesszahl
Einfamilienhaus bis 38.346,89 € Einheitswert 2,6 ‰
Einfamilienhaus ab 38.346,89 € Einheitswert 3,5 ‰
Zweifamilienhaus 3,1 ‰
Anderes Wohneigentum 3,5 ‰
Land und Forstwirtschaft 6 ‰
Quelle: §29 Grundsteuerdurchführungsverordnung (GrStDV)

Grundsteuermesszahlen in den neuen Bundesländern:

Grundstücksart Gemeinden bis 25.000 Einwohner Gemeinden zwischen 25.000 und 1.000.000 Einwohner Gemeinden über 1.000.000 Einwohner
Altbauten (ohne Einfamilienhäuser) 10 ‰ 10 ‰ 10 ‰
Neubauten (ohne Einfamilienhäuser) 8 ‰ 7 ‰ 6 ‰
Einfamilienhäuser bis 15.338,76 € Einheitswert (Altbauten) 10 ‰ 10 ‰ 10 ‰
Einfamilienhäuser (Altbauten) ab übersteigendem Einheitswert 8 ‰ 6 ‰ 5 ‰
Einfamilienhäuser bis 15.338,76 € Einheitswert (Neubauten) 8 ‰ 6 ‰ 5 ‰
Einfamilienhäuser (Neubauten) ab übersteigendem Einheitswert 8 ‰ 7 ‰ 6 ‰
Quelle: §29 Grundsteuerdurchführungsverordnung (GrStDV)

Hinweis: Altbauten sind hierbei Gebäude, die vor 1924 erbaut wurden.

“Die Steuermesszahl wird ab dem 1. Januar 2025 nur noch ein Zehntel des bisherigen Wertes betragen.”

Sobald Sie die passende Grundsteuermesszahl gefunden haben, multiplizieren Sie diese mit dem Einheitswert. So erhalten Sie den Grundsteuermessbetrag.

Beispiel: Grundsteuermessbetrag berechnen

Frau Schlüters Einfamilienhaus in Niedersachsen hat einen Einheitswert von 28.800 Euro.

Damit liegt die Grundsteuermesszahl bei 2,6 Promille.

Die Rechnung lautet also:

28.800 Euro * 2,6 ‰ = 7,4

Der Grundsteuermessbetrag für Frau Schlüters Eigenheim beträgt 7,48.

Wie viel Grundsteuer muss ich zahlen?

Die jährliche Grundsteuer lässt sich mit dieser Formel berechnen

(Grundsteuermessbetrag * Hebesatz)/100 = Grundsteuer

Ihre Gemeinde legt den Grundsteuerhebesatz fest. Dabei variiert er enorm und kann zwischen 0 und 1.050 Prozent liegen.

Vor allem Großstädte wie Berlin und Hamburg verlangen in der Regel höhere Hebesätze.

“Den höchsten Hebesatz in Deutschland hat die 7.000-Einwohner-Gemeinde Lautertal in Hessen: Er liegt bei 1.050 Prozent. ”

Zum Vergleich: In Berlin gilt derzeit ein Hebesatz von 810 Prozent.

Beispiel: Grundsteuer berechnen

Frau Schlüters Einfamilienhaus in Niedersachsen hat einen Grundsteuermessbetrag von 7,48 Euro. Der Hebesatz in ihrer Gemeinde liegt bei 439 Prozent.

Daraus ergibt sich die folgende Rechnung:

7,48 Euro * 439 Prozent = 328,37 Euro

Frau Schlüter muss jährlich 328,37 Euro Grundsteuer zahlen.

Hinweis Grundsteuerarten

Es gibt unterschiedliche Grundsteuerarten. Als Immobilienbesitzer ist für Sie die Grundsteuer B relevant, die alle baulichen und bebauten Grundstücke umfasst.

Sie können sich anhand der Beispielrechnung schon vor Erhalt des Grundsteuerbescheids eine gute Übersicht verschaffen. Die genaue Höhe wird Ihnen in jedem Fall das Finanzamt mitteilen.

Typische Einheitswerte und Grundsteuerbeträge

Meist liegt die Steuer im dreistelligen Bereich bei durchschnittlich 320 bis 770 Euro pro Jahr.

Die folgenden Beispiele vom Verband Haus & Grund zeigen, wie hoch die Grundsteuer B ausfallen kann:

  • Einfamilienhaus in Berlin mit Grundstück von 1.000 Quadratmetern und einem Einheitswert von rund 32.500 Euro: 920 Euro Grundsteuer

  • Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte, Einheitswert rund 117.000 Euro: 3.321 Euro

  • Mehrfamilienhaus in Dortmund, Einheitswert 1.477 Euro: 84 Euro

  • Mehrfamilienhaus in Bad Kreuznach, Einheitswert rund 12.100 Euro: 169 Euro

  • Mehrfamilienhaus in Mannheim, Einheitswert knapp 22.000 Euro: 369 Euro

  • Mehrfamilienhaus in Freiburg, Einheitswert gut 65.000 Euro: 1.369 Euro

  • Einfamilienhaus in Lutherstadt Wittenberg, Einheitswert gut 3.900 Euro: knapp 53 Euro

Wie oft erhalte ich den Grundsteuermessbescheid?

Die Grundsteuer wird jeweils für ein Jahr festgelegt. Entsprechend erhalten Sie auch den Grundsteuermessbescheid einmal im Jahr.

Sie haben die Wahl, ob Sie die Grundsteuer alle drei Monate anteilig im Voraus oder als Gesamtbetrag einmal pro Jahr zahlen möchten.

Wenn der Hebesatz der Gemeinde gleich bleibt, wird sich auch die Höhe der Grundsteuer normalerweise für längere Zeit nicht ändern.

“Aber Achtung: Die Höhe der Grundsteuer kann sich auch verändern. ”

Zum Beispiel führen bauliche Maßnahmen zu einer Grundsteueränderung. Denn das Finanzamt passt bei Anbauten, Grundstücksaufteilungen oder beim Abriss von Gebäuden den Einheitswert an.

Auch, wenn sich die Nutzungsart ändert, wird eine neue Grundsteuermesszahl festgelegt. Zudem kann es sein, dass die Gemeinde den Hebesatz erhöht.

Hinweis Übrigens:

Auch bei einem Eigentümerwechsel müssen Sie als vorheriger Grundbesitzer die Grundsteuer für das laufende Kalenderjahr zahlen.

Auf Wunsch können Sie jedoch mit dem Käufer eine abweichende Regelung im Kaufvertrag treffen.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Der Grundsteuermessbetrag ist die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer. Er ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgelegten Einheitswert und der rechtlich vorgeschriebenen Grundsteuermesszahl. Ab 2025 ändert sich die Grundsteuerberechnung jedoch.

Nein, der Grundsteuermessbetrag ist nicht das Gleiche wie die Grundsteuer. Vielmehr stellt er einen von mehreren Berechnungsfaktoren für die Grundsteuer dar. Zusätzlich sollten Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde kennen. Dann lässt sich die Grundsteuer berechnen, die jeweils für ein Kalenderjahr gilt.

Die Höhe der Grundsteuer für Einfamilienhäuser und andere Immobilienarten lässt sich nicht pauschal angeben. Der Standort der Immobilie, aber auch die Hebesätze und die Einheitswerte sind entscheidend für die Höhe der Steuer. Die durchschnittliche jährliche Grundsteuer liegt bei 320 bis 770 Euro.

Um den Grundsteuermessbetrag zu berechnen, multiplizieren Sie den Einheitswert der Immobilie mit einer Steuermesszahl. Letztere beträgt in Westdeutschland zwischen 0,26 und 0,6 Prozent vom Einheitswert. In Ostdeutschland liegt die Steuermesszahl bei 0,5 bis 1 Prozent vom Einheitswert.

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