Gut eine Woche, nachdem Sie den Kaufvertrag unterzeichnet haben, bekommen Sie und auch der Verkäufer eine beglaubigte Abschrift des Vertrags zugeschickt.
Der Notar beantragt für Sie die Eintragung einer Auflassung beim Grundbuchamt. Mit dieser Auflassungsvormerkung ist für jeden ersichtlich, dass Sie als Käufer Anrecht auf die Immobilie haben.
Nach vier bis neun Wochen bekommen Sie vom Finanzamt den Bescheid für die Grunderwerbsteuer.
Diese sollten Sie unbedingt fristgerecht an Ihr zuständiges Finanzamt überweisen, damit Sie die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eigentumsüberschreibung erhalten.
Haben Sie den vollständigen Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen, erfolgt der Antrag auf Umschreibung des Eigentums durch den Notar beim Grundbuchamt.
In den letzten 5 bis 12 Monaten nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt der Eintrag in das Grundbuch.
Ihr Notar wird Sie und auch den Verkäufer durch eine Eintragungsnachricht darüber informieren.