Was ist das Vergleichswertverfahren?
Das Vergleichswertverfahren ist eine von drei anerkannten Methoden zur Wertermittlung einer Immobilie. Da die Berechnung auf realen Kaufpreisen beruht, eignet es sich bestens für die präzise Bewertung von selbst genutzten Immobilien und Grundstücken.
Welche Vor- und Nachteile das Vergleichswertverfahren mit sich bringt und wie der Vergleichswert ermittelt wird, zeigen wir Ihnen jetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Vergleichswertverfahren eignet sich vor allem für selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke
- Durch den Vergleich ähnlicher bereits verkaufter Objekte wird ein realistischer Kaufpreis ermittelt
- Bei dem Vergleichswertverfahren handelt es sich um eine sehr präzise Methode der Wertermittlung
Was ist das Vergleichswertverfahren?
Das Vergleichswertverfahren ist eines von drei anerkannten Methoden zur Immobilienbewertung.
Anwendung findet es vor allem, um den Wert von selbst genutzten Immobilien abzubilden. Das Vergleichswertverfahren ist sehr präzise und basiert im Gegensatz zum Sachwertverfahren auf konkreten Verkaufspreisen vergleichbarer Immobilien.
Für folgende Immobilien ist es eine beliebte Methode, um den Verkehrswert zu ermitteln:
- Einfamilienhäuser
- Doppelhaushälften
- Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Grundstücke
Bei dem Vergleichswertverfahren unterscheidet man zwischen dem direkten und dem indirekten Vergleichswertverfahren.
Und was genau der Unterschied zwischen den beiden ist, dazu kommen wir jetzt.
Das direkte Vergleichswertverfahren
Um Ihre Immobilie anhand des direkten Vergleichswertverfahrens bewerten zu können, gibt es eine Voraussetzung: Sie benötigen die Kaufpreise von vergleichbaren Immobilien, die kürzlich verkauft wurden.
Diese Punkte müssen übereinstimmen:
- Vergleichbare Lage und Erschließungsgrad
- Ähnliche Bodenbeschaffenheit
- Ähnliche Grundstücksgröße und -gestaltung
- Ähnliches Baujahr
- Vergleichbarer Zustand
Formel direktes Vergleichswertverfahren
Vergleichspreis / Fläche des Vergleichsobjekts (m²) x Fläche des zu bewertendes Objekts (m²) = Verkehrswert
Und dann gibt es ja auch noch das indirekte Vergleichswertverfahren.
Das indirekte Vergleichswertverfahren
Bei dem indirekten Vergleichswertverfahren liegen keine aktuellen Kaufpreise aus der Umgebung vor.
In diesem Fall fordern Sachverständige die Verkaufspreise aus den letzten Jahren von Gutachterausschüssen.
Auch hier müssen für die Vergleichbarkeit folgende Punkte übereinstimmen:
- Vergleichbare Lage
- Ähnliche Objektgröße
- Ähnliches Baujahr
- Vergleichbarer Zustand
Formel indirektes Vergleichswertverfahren
Größe der Immobilie (m²) x Vergleichspreis pro m² = Verkehrswert
Welche Faktoren beeinflussen den Vergleichswert?
Um einen realistischen Immobilienwert zu ermitteln, berücksichtigen die Sachverständigen, wie zum Beispiel Immobilienmakler eine Reihe an Kriterien.
Diese Kriterien werden verglichen:
- Immobilienart: Einfamilienhaus, Reihenhaus, etc.
- Bauweise: Massivhaus, Holzhaus, etc.
- Größe der Immobilie
- Ausstattungsqualität
- Baulicher Zustand
- Energetischer Zustand
- Gesetzliche Verbote oder Beschränkungen
Vergleichswert bei Mietobjekten
Bei Mietwohnungen wird außerdem der Ertrag durch die Miete berücksichtigt.
Allerdings eignet sich bei vermieten Immobilien in vielen Fällen das Ertragswertverfahren besser.
Sie möchten ein Grundstück mit dem Vergleichswertverfahren bewerten lassen?
Faktoren zur Bewertung eines Grundstücks:
- Lage und Ausrichtung
- Erschließungsgrad
- Bodenbeschaffenheit
- Bodenschätze
- Nutzungsbeschränkungen
Am Ende geht es natürlich hauptsächlich um eines: den Wert Ihrer Immobilie. Wie genau der Vergleichswert berechnet wird – das erklären wir Ihnen jetzt.
Wie wird der Vergleichswert berechnet?
Beim Vergleichswertverfahren wird sich der Sachverständige zunächst Vergleichswerte ähnlicher Objekte beim Gutachterausschuss einholen und eine Vergleichsgruppe erstellen.
Anschließend ermittelt der Fachmann den durchschnittlichen Verkaufspreis pro Quadratmeter für die bereits verkauften Immobilien aus der Umgebung.
Da Immobilien niemals zu 100 Prozent identisch sind, berechnet der Sachverständige noch Zu- oder Abschläge für das zu bewertende Objekt. Dabei wird es stets mit den ähnlichen Objekten verglichen.
Gut zu wissen: Damit die Objekte noch vergleichbar sind dürfen diese Zu- und Abschläge nicht mehr als 30 – 35 Prozent betragen.
Klingt kompliziert? Keine Sorge- wir haben mal eine Beispielrechnung für Sie aufgestellt:
Beispielrechnung: Vergleichswertverfahren
Ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1998 und einer Wohnfläche von 120 Quadratmeter in begehrter Stadtlage soll verkauft werden. Zur Berechnung wird es mit einem ähnlichen Objekt, welches vor Kurzem verkauft wurde, verglichen.
Angaben | Zu bewertendes Objekt | Vergleichbares Objekt | Zu- und Abschläge |
---|---|---|---|
Größe | 120 m² | 115 m² | |
Baujahr | 1998 | 1995 | + 5% |
Lage | gute Wohnlage | gute Wohnlage | |
Ausstattung | durchschnittlich | durchschnittlich | |
Zustand | modernisiert | baujahrestypisch | + 20% |
Preis pro m² | 2.375 € | 1.900 € | |
Wert absolut | 285.000 | 218.500 € |
Wie bei den meisten Dingen gibt es auch beim Vergleichswertverfahren Vor- und Nachteile:
Welche Vor- und Nachteile hat das Vergleichswertverfahren?
Das Vergleichswertverfahren ist besonders beliebt, weil es das aktuelle Marktgeschehen sehr gut abbildet und dadurch realistische Kaufpreise ermittelt.
Vergleichswertverfahren: Vor- und Nachteile
Vorteile
- Aktuelles Marktgeschehen wird berücksichtigt
- Zuverlässige Bewertungsmethode
- Realistische Kaufpreise
Nachteile
- Für sehr individuelle Gebäude nicht geeignet
- Nur anwendbar, wenn Vergleichswerte vorliegen
- Benötigt hohe Kompetenz des Sachverständigen für die Einschätzung der individuellen Merkmale