Erbvertrag: Wie regele ich meinen Nachlass?

Alles über Kosten, Vorteile und die Erstellung des Erbvertrags

Marilena Meyer
Der Erbvertrag sollte sorgfältig erstellt werden.

Die wichtigsten Fakten

  • Mithilfe des Erbvertrags können Sie Ihren Nachlass regeln

  • Für unverheiratete Paare bietet ein Erbvertrag Sicherheit

  • Der gesetzliche Pflichtteilsanspruch von Erben wird durch den Erbvertrag nicht berührt

Mit dem Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge bestimmen

Neben dem Testament ist der Erbvertrag eine Möglichkeit, sogenannte letztwillige Verfügungen zu treffen. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien, der eine hohe Bindungswirkung mitbringt.

Doch was genau regelt der Erbvertrag? Was macht ihn besser oder schlechter als ein Testament? Und in welchem Fall lohnt sich welche Variante?

Diese und weitere Fragen rund um das Thema Erbvertrag beantworten wir Ihnen hier!

Was regelt ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag regelt bestimmte Voraussetzungen für das Erbe.

Er enthält weniger Gestaltungsspielraum und Entscheidungsmöglichkeiten als etwa ein Testament.

Aber in manchen Fällen ist genau das sehr wichtig. Zum Beispiel hilft der Erbvertrag dabei, dass sich Unverheiratete gesetzlich bindend als Erben einsetzen.

Die Details im Erbvertrag klären Sie am besten mit einem Anwalt.

Grundsätzlich können Sie als Erblasser alle Regelungen treffen, die Sie wünschen. Sie können Personen enterben und andere Personen zu Haupterben machen.

Der gesetzliche Pflichtteil wird davon jedoch nicht berührt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?

Ein Testament ist dann die beste Wahl, wenn Sie eine unverbindliche Regelung zum Umgang mit Ihrem Nachlass treffen möchten. Änderungen sind beim Testament bis zuletzt möglich.

Das Dokument ist auch ohne Anwalt oder Notar gültig – selbst eine handschriftliche Notiz kann als Testament dienen.

Der Erbvertrag hingegen muss mithilfe eines Notars abgeschlossen werden. Er hat eine Bindungswirkung und lässt sich nur unter bestimmten Bedingungen ändern. Als Erblasser sind Sie an den Vertragsinhalt gebunden.

Der wichtigste Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament besteht laut Erbrecht darin, dass für das Testament nur eine Person nötig ist. Um den Erbvertrag abzuschließen sind hingegen mindestens zwei Parteien nötig.

Noch ein Unterschied sind die Kosten. Privatschriftliche, eigenhändige Testamente sind kostenlos. Verträge hingegen bedürfen der notariellen Beglaubigung, was mit Kosten verbunden ist.

Hinweis Wichtig:

Das Testament darf dem Erbvertrag nicht widersprechen

Zwar dürfen Sie beide Dokumente haben, aber der Erbvertrag hat eine höhere Bindungswirkung.

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Für wen ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Für die meisten Personen ist ein Testament die richtige Wahl, um den Nachlass schon bei Lebzeiten zu organisieren. Jedoch gibt es einige Fälle, in denen die hohe Bindewirkung des Erbvertrags wichtig wird.

Bei diesen Konstellationen ist ein Erbvertrag sinnvoll:
  • Paare ohne Trauschein: Wenn sich unverheiratete Paare gegenseitig als Erben einsetzen möchten, ist der Erbvertrag die einzige Möglichkeit, eine Bindungswirkung zu garantieren. Denn Ehegattentestamente sind nur Ehepaaren und Lebenspartnerschaften vorbehalten.

  • Gegenleistung: Die Erbeinsetzung per Erbvertrag kann auch als Gegenleistung dienen. Wenn Ihnen etwa jemand zu Lebzeiten einen Geldbetrag bezahlt, damit er Ihre Immobilie vermacht bekommt, gibt der Erbvertrag Sicherheit

  • Pflichtteilsverzicht: Laut Pflichtteilsrecht erhalten die Erben in fast jedem Fall selbst bei Enterbung mindestens den Pflichtteil. Der Erbvertrag stellt die Möglichkeit dar, dass Erbende in Absprache mit dem Erblasser auf ihren Pflichtteil verzichten.

  • Unternehmensnachfolge: Auch bei der Unternehmensnachfolge kommt der Erbvertrag zum Einsatz, um Pflichtteile einzuschränken. Diese werden oft durch eine Abfindung ersetzt.

Bedenken Sie: Der Erbvertrag sollte gut überlegt sein. Ziehen Sie auch ein vertragliches Rücktrittsrecht für bestimmte Fälle in Erwägung.

Vor- und Nachteile am Erbvertrag

Wenn der Erbvertrag in Ihrer Situation sinnvoll ist, gilt es, sich mit den Vor- und Nachteilen an diesem Dokument zu beschäftigen. Denn manchmal lässt sich auch eine andere Lösung finden, um die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Interesse zu beeinflussen.

Vorteile des Erbvertrags Nachteile des Erbvertrags
Hohe Bindungswirkung und Verbindlichkeit Bindungswirkung erschwert Aufhebung oder Änderung
Erbsicherheit für unverheiratete Paare Notarielle Beurkundung nötig (auch für Änderungen), daher höhere Kosten
Sichere Regelung der Unternehmensnachfolge Mehraufwand
Erbschaft lässt sich an Voraussetzungen wie Pflege bis zum Tod knüpfen

Was steht in einem Erbvertrag?

Die Details des Erbvertrags hängen vom individuellen Fall ab.

Als Erblasser dürfen Sie in dem Vertrag darüber entscheiden, wer Ihren Nachlass erben wird. Daran können Sie Bedingungen und Auflagen knüpfen.

Beachten Sie, dass der Vertrag von mindestens zwei Parteien geschlossen werden muss. Die begünstigte Person muss den Regelungen im Vertrag also zustimmen.

Wichtig ist, dass der Erbvertrag mindestens eine bindende Verfügung enthält. Nur dann kann er zustande kommen. Damit sind Auflagen, Vermächtnisse oder die Entscheidung über die Erbeinsetzung gemeint.

Inhaltlich sind Sie bei der Erstellung des Erbvertrags frei, solange es um erbrechtliche Angelegenheiten geht.

Dabei ist zwischen einem einseitigen Erbvertrag und einem zwei- oder mehrseitigen Erbvertrag zu unterscheiden.

Der einseitige Erbvertrag besteht etwa darin, dass eine Ehegattin ihren Mann als Alleinerben einsetzt – nur eine Person teilt ihren Nachlass auf.

Wenn ihr Mann jedoch verfügt, dass im Gegenzug die Ehegattin auch seine Alleinerbin ist, handelt es sich um einen zweiseitigen Erbvertrag.

Hinweis Professionelle Hilfe

Lassen Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten und setzen Sie den Erbvertrag mit seiner professionellen Hilfe auf.

Was kostet ein Erbvertrag?

Die Kosten für einen Erbvertrag lassen sich nicht pauschal angeben.

In jedem Fall entstehen Kosten für die notarielle Beurkundung. Deren Höhe ist vom Verfahrenswert abhängig. Die entsprechende Gebühr lässt sich anhand der Tabellen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ablesen.

Hinzu kommen meist noch die folgenden Kosten:
  • Beratung durch einen Rechtsanwalt

  • Umsatzsteuer

  • Pauschalen für Dokumente

  • Portokosten

  • Telekommunikationskosten

  • Registrierung des Vertrags im Testamentsregister

Übrigens: Für die Beratung bei einem Anwalt können Sie auf Wunsch eine Pauschale vereinbaren. Andernfalls wird der Experte nach Stunden abrechnen.

Beispielrechnung Erbvertrag:

Laut GNotKG Anlage 2 Tabelle B fallen für Geschäftswerte ab 200.000 Euro zum Beispiel 485 Euro Notargebühren an. Bei einem Geschäftswert ab 500.000 Euro sind es 1.015 Euro Gebühren.

Bedenken Sie, dass der Erbvertrag Ihren Erben Kosten ersparen kann.

Denn beim Erbvertrag wird kein Erbschein nötig, der ebenfalls Gebühren nach sich ziehen würde.

Zudem lassen sich dank der notariellen Beurkundung des bindenden Vertrag teure Rechtsstreits unter den Erben vermeiden.

Wie kann ich den Erbvertrag erstellen?

Um den Erbvertrag zu erstellen, benötigen Sie als Erblasser mindestens eine zweite Partei, wie etwa den Vermächtnisnehmer oder den künftigen Alleinerben. Sie dürfen den Vertrag auch mit mehr als einer Partei abschließen, zum Beispiel einer Erbengemeinschaft.

Beim Vertragsabschluss müssen laut § 2276 BGB beide Parteien anwesend sein. Sie müssen testierfähig und voll geschäftsfähig sein und sich entsprechend ausweisen können. Der Notar bestätigt dies durch seine Beurkundung.

Kann ich einen Erbvertrag ändern?

Einen Erbvertrag können Sie nicht auf eine alleinige Veranlassung ändern.

Dafür müssen alle betroffenen Parteien unterzeichnen.

Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich ein Rücktrittsrecht vorzubehalten. Dieses muss im Vertrag detailliert aufgeführt sein, um zu gelten.

Hinweis Hoher Aufwand für Änderungen

Änderungen des Erbvertrags sind mit viel Aufwand und Extrakosten verbunden. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie sich bereits bei der Vertragserstellung sicher sind.

Kann ich einen Erbvertrag aufheben?

Es ist nicht einfach, den Erbvertrag aufzuheben, aber es gibt dafür drei Möglichkeiten:

Entweder können beide Parteien einen notariell beurkundeten Aufhebungsvertrag unterzeichnen; oder eine Person nutzt das vertraglich festgeschriebene Rücktrittsrecht.

Außerdem erlaubt der Vertragsbruch durch Verfehlungen eines Vertragspartners die Aufhebung des Erbvertrags.

Kann ich einen Erbvertrag anfechten?

Sowohl der Erblasser als auch Personen, die von der Anfechtung profitieren würden, dürfen einen Erbvertrag anfechten.

Ebenso wie bei der Testamentsanfechtung müssen hier gute Gründe vorliegen.
Diese können Irrtümer in Bezug auf Erklärung, Inhalt, oder Motiv, aber auch eine arglistige Täuschung sein.
Auch die Verletzung von Pflichtteilsansprüchen kann dazu führen, dass der Vertrag angefochten wird.

Kann ich mit einem Erbvertrag den Pflichtteil verhindern?

Grundsätzlich gilt, dass Pflichtteilsansprüche vom Erbvertrag unberührt bleiben.

Die Pflichtteile müssen wie beim Testament trotz Erbvertrag berücksichtigt werden.

Als Erblasser dürfen Sie entsprechend nicht einfach Ihr gesamtes Vermögen beliebig verteilen, sondern müssen die Ansprüche der pflichtteilsberechtigten Erben dabei beachten.

Erbvertrag und Pflichtteil müssen miteinander vereinbar sein.

Sonderfall: Erbvertrag in der Ehe

Auch Ehepartner sollten das Erbe regeln. Dafür gibt es den sogenannten Erbvertrag für Eheleute, der dem Berliner Testament und dem Ehegatten-Testament ähnelt.

Auch hier gilt: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten.

Hinweis Erbvertrag und Scheidung

Die Frage, ob der Erbvertrag zwischen Eheleuten bei einer Scheidung noch gültig ist, lässt sich nicht eindeutig beantworten. In der Regel behält er seine Gültigkeit – es sei denn, Sie haben im Vertrag festgelegt, dass er im Falle einer Scheidung ungültig wird.

FAQ

Die häufigsten Fragen

Der Erbvertrag lohnt sich dann, wenn Sie als Erblasser eine Person wie etwa Ihren Lebenspartner unwiderruflich begünstigen möchten. Auch zur Regelung der Nachfolge oder für den freiwilligen Verzicht auf Pflichtteile lohnt sich der Erbvertrag. Der Erbvertrag bringt mehr Sicherheit als ein Testament.

Erblasser dürfen laut § 2285 des BGB trotz Erbvertrag zu Lebzeiten komplett frei über ihr Vermögen verfügen. Das bedeutet, dass Sie das Haus trotz Erbvertrag verkaufen dürfen. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt dazu beraten, was das für die Erben bedeutet.

Der Erbvertrag regelt den Umgang mit dem Nachlass. Er ermöglicht es, Erben einzusetzen und sowohl Vermächtnisse als auch Auflagen anzuordnen. Dabei hat der Vertrag eine starke Bindungswirkung.

Ja, Sie können Ihr Haus entweder per Testament, per Erbvertrag oder im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge vererben. Beim Testament und beim Erbvertrag bestimmen Sie selbst, wer die Erben sind. Alle Erbberechtigten haben mindestens Anrecht auf ihren Pflichtteil.

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