Wer erbt das Haus, wenn der Ehepartner stirbt?

Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, bestimmt die gesetzliche Erbfolge über die Erbschaft

Marilena Meyer
Wenn der Ehepartner stirbt ist das schlimm genug - Streitigkeiten beim Erbe sollten vorgebeugt werden

Die wichtigsten Fakten

  • Mit einem Erbvertrag oder Testament kann man die gesetzliche Erbfolge beeinflussen

  • Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, bestimmt die gesetzliche Erbfolge über die Erbschaft

  • Der Güterstand der Eheleute und der Verwandtschaftsgrad entscheiden über die Erbschaft

Streitigkeiten der Hinterbliebenen verhindern

Wenn ein Ehepartner stirbt, ist das immer ein trauriger Anlass. Als Hinterbliebener müssen Sie sich nicht nur um die Beerdigung kümmern, sondern auch wichtige Fragen klären.

Wer erbt das Haus? Was besagt das Gesetz? Was passiert, wenn nur ein Partner im Grundbuch eingetragen ist?

Diese und viele weitere Fragen klären wir hier für Sie, damit Sie sich in dieser schwierigen Zeit auf andere Dinge konzentrieren können.

Was besagt das Gesetz?

Das deutsche Erbrecht gibt zunächst einmal vor, dass jeder seine Erben selbst bestimmen darf.

Jedoch gibt es hier einige wichtige Zusatzregeln: Die erste Frage im Todesfall besteht darin, ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt.

Wenn dies der Fall ist, gestaltet sich die Vererbung meist unkompliziert. Denn im Testament steht genau, was passieren soll.

Dazu gehört die Entscheidung, in welchem Güterstand das Ehepaar lebt.

Was ist der Güterstand?

Der Güterstand beschreibt, wie das gemeinsame Hab und Gut unter den Eheleuten genutzt und geteilt werden soll.

Dabei können Eheleute zwischen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütegemeinschaft wählen.

Grundsätzlich befindet sich jedes Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft.

Mit einem Ehevertrag können sich Paare auch für die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft entscheiden.

Hinweis Was gilt bei einer Scheidung?

Bei geschiedenen Personen erhält der hinterbliebene Ex-Partner normalerweise kein Erbe. Während der Trennungsphase ist der Ex-Partner allerdings noch voll erbberechtigt.

Aber Vorsicht: Nicht nur der Güterstand, auch die Familienstruktur ist von Bedeutung

Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, bestimmt die gesetzliche Erbfolge über die Erbschaft. Hier kommen die gesetzlichen Erben ins Spiel.

Wer zählt zu den gesetzlichen Erben?

Zu den gesetzlichen Erben zählt die Verwandtschaft. Dabei wird zwischen Verwandten in gerader Linie und in Seitenlinie unterschieden.

Verwandte in gerader Linie sind: Großeltern, Enkel, Eltern, Kinder

Verwandte in der Seitenlinie sind: Geschwister, Onkel, Tante, Nichten, Neffen, Cousinen, Cousins

Geerbt wird nun der Reihe nach. Diese Reihenfolge wird im Erbrecht auch “Ordnung” genannt.

So teilt das Erbrecht die Verwandten ein:

Erbfolge Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
Erben erster Ordnung Kinder und Adoptivkinder
Wenn verstorben: Enkel
Erben zweiter Ordnung Eltern
Wenn verstorben: Geschwister, Neffen, Nichten, Großneffen, Großnichten
Erben dritter Ordnung Großeltern
Wenn verstorben: Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen
Erben vierter Ordnung Urgroßeltern
Erben fünfter Ordnung Ur-Urgroßeltern
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Was erbt der Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft?

Grundsätzlich erbt der hinterlassene Ehepartner ein Viertel des Nachlasses – wenn es noch Erben der ersten Ordnung, also Kinder, Enkel oder Urenkel gibt.

Lebte das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft, erbt der überlebende Partner ein weiteres Viertel. Er erbt also die Hälfte des Nachlasses.

Bei diesem zusätzlichen Viertel ist auch die Rede von dem Zugewinnausgleich.

Der andere Hälfte des Erbes wird an die Verwandtschaft der ersten Ordnung vererbt.

Erklären wir es an einem Beispiel:

Der Familienvater Michael stirbt. Seine Ehefrau und die zwei gemeinsamen Kinder überleben ihn. Da das Paar keinen Ehevertrag hatte, lebten sie in einer Zugewinngemeinschaft. Ohne Testament erbt die Ehefrau nach Gesetz die Hälfte und die beiden Kinder je ein Viertel des Hauses.

Wer erbt bei einer Gütertrennung?

Bei der Gütertrennung entfällt der pauschale Zugewinnausgleich. Hier entscheidet die Anzahl der Kinder, wie hoch das Erbe ausfällt.

Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft erben Ehepartner und Kinder jeweils zu gleichen Teilen.

Also: Bei einem Kinder erhalten Ehepartner und Kind jeweils die Hälfte, bei zwei Kindern erbt jede Partei ein Drittel, bei drei Kindern ein Viertel.

Allerdings: Der Ehepartner erbt mindestens ein Viertel. Bei mehr als drei Kindern bedeutet das, dass die Kinder drei Viertel zu gleichen Teilen erben.

Wer erbt in einer Gütergemeinschaft?

Die Gütergemeinschaft ist ein seltener Fall. Leben die Eheleute in diesem Güterstand, greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge.

Das heißt: Sind Erben der ersten Ordnung vorhanden, erbt der Hinterbliebene ein Viertel des Nachlasses. Gegenüber Erben der zweiten und dritten Ordnung erbt der Ehepartner die Hälfte.

Die Erbteile nach Güterstand:

Güterstand Neben den Erben der ersten Ordnung Neben den Erben der zweiten Ordnung Neben den Erben der dritten Ordnung
Zugewinngemeinschaft ½ ¾ ¾
Gütertrennung Bei einem Kind: ½
Bei zwei Kindern: ⅓
Bei drei und mehr Kindern: ¼
½ ½
Gütergemeinschaft ¼ ½ ½

Es liegt kein Testament vor: Was nun?

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, ist der Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe.

Der überlebende Partner erbt immer mindestens ein Viertel des Nachlasses.

Bei verheirateten Paaren ohne Ehevertrag erhält der überlebende Partner die Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die Kinder (sowohl eheliche als auch nicht-eheliche Kinder des Verstorbenen).

Es gibt keine Kinder? Dann erhält der Ehepartner drei Viertel des Erbes. Der Rest geht an Erben zweiter Ordnung.

Nur wenn der Erblasser keine Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern hinterlässt, geht das gesamte Erbe an den hinterbliebenen Ehepartner.

Dazu ein Beispiel:

Günther stirbt und hinterlässt seine Ehefrau Marie. Die beiden hatten keine Kinder, aber die Eltern von Günther leben noch. Da es keinen Ehevertrag gab, gilt der gesetzliche Güterstand. Daher erbt Marie drei Viertel und die Eltern des Verstorbenen jeweils ein Achtel.

Wären die Eltern von Günther bereits verstorben, würden seine Geschwister insgesamt ein Viertel des Hauses erben.

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Wer ist im Grundbuch eingetragen?

Wenn kein Testament vorliegt, sollten Sie zunächst überprüfen, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Vor allem bei älteren Paaren kommt es leider oft vor, dass die hinterbliebene Ehefrau in dem Glauben gelebt hat, in der gemeinsamen Immobilie eingetragen zu sein – was nicht immer stimmt.

In diesen Fällen wird nicht nur der Miteigentumsanteil des verstorbenen Ehepartners, sondern gleich die ganze Immobilie vererbt.

Das kann zu bösen Überraschungen führen – zum Beispiel müssen manche Witwen die Immobilie notgedrungen verkaufen, um den Miterben ihren Anteil ausbezahlen zu können.

Es lohnt sich, schon so früh wie möglich einen Blick in das Grundbuch zu werfen.

Wie kann ich das Grundbuch einsehen?

Um Einblick in das Grundbuch zu erhalten, muss in Deutschland ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Die Vorlage einer Heirats- oder Sterbeurkunde in Kombination mit dem Personalausweis ist ausreichend, um dieses Interesse nachzuweisen.

Wer erbt, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?

Für den Fall, dass nur ein Ehepartner im Grundbuch steht, ist ein Testament besonders hilfreich. Denn so ist es möglich, Regelungen zum Güterstand festzuhalten.

So sorgen Sie zum Beispiel dafür, dass die hinterbliebene Ehefrau ihren Miteigentumsanteil behält. Dieser kann nicht weitervererbt werden.

Allerdings lässt sich dies nur zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebensgemeinschaften so regeln.

Beim sogenannten Berliner Testament, das für Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften gilt, ist es üblich, den Ehepartner als Alleinerben einzutragen.

Zudem werden Schlusserben wie etwa Kinder eingesetzt, die nach dem Tod der überlebenden Person erben.

Und ohne Testament?

Ohne Testament und Ehe- oder Erbvertrag gestaltet sich das Erbe schwieriger, falls nur die verstorbene Person im Grundbuch stand.

Insbesondere für unverheiratete Paare entsteht hier zunächst die Beweispflicht für die hinterbliebene Person.

Sie ist unter anderem vom guten Willen der Erbengemeinschaft abhängig, was etwa das weitere Bewohnen der Immobilie angeht.

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Wie nehme ich das Erbe an?

Bei jedem Erbe haben Sie die Wahl, dieses anzunehmen oder auszuschlagen.
Ab Kenntnisnahme der Erbberechtigung haben Sie sechs Wochen Zeit, um das Erbe abzulehnen.

Die Annahme eines Erbes bedarf keiner besonderen schriftlichen Annahmeerklärung.

Das bedeutet: Sie können einfach die gesetzte Frist für die Erbausschlagung verstreichen lassen, um das Erbe automatisch anzunehmen.

Wollen Sie das Erbe annehmen, erhalten Sie es nach Ablauf dieser Frist.

Wenn kein Testament vorliegt, dann ist der Todeszeitpunkt maßgeblich für den Anfall der Erbschaft.

Das Recht des Dreißigsten:

In dem Kontext ist oft das Recht des Dreißigsten relevant:

Hier handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die die Erben dazu verpflichtet, den überlebenden Ehegatten 30 Tage ab dem Todeszeitpunkt in der gemeinsam bewohnten Immobilie wohnen zu lassen.

Falls die verstorbene Person dem hinterbliebenen Ehepartner einen Unterhalt gezahlt hatte, müssen die Erben diesen während der ersten dreißig Tage nach dem Todesfall weiterzahlen.

Nähere Informationen dazu finden Sie in §1969 BGB.

Wie beantrage ich einen Erbschein?

Das Erbe nehmen Sie automatisch nach Ablauf von sechs Wochen an, wenn Sie es nicht ausschlagen. Damit sind Sie offiziell Erbe.

Aber es ist sinnvoll, zusätzlich einen Erbschein zu beantragen. Gerade bei wertvollen Erbobjekten wie einem Haus müssen Sie nämlich oft Ihren Status nachweisen.

Im Erbschein steht, wer Erbe ist und wie hoch der jeweilige Anteil am Erbe, die sogenannte Quote, ist.

Sie können den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das ist das Gericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.

Hinweis Erbschein persönlich beantragen

Jeder Erbe muss seinen Erbschein persönlich beantragen. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, wird nur ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. Achten Sie darauf, davon eine Kopie zu erhalten – das ist vor allem bei Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft sehr wichtig.

Muss das Grundbuch im Todesfall geändert werden?

Die neuen Eigentumsverhältnisse sollten beim zuständigen Grundbuchamt in jedem Fall umgeschrieben werden.

Denn nur so können Sie Eigentum und Besitz nachweisen, was zum Beispiel bei der Aufnahme einer Bankfinanzierung wichtig werden könnte.

Wie ändere ich den Grundbucheintrag?

Der Erbe oder die Erbengemeinschaft sollten das zuständige Grundbuchamt kontaktieren, um die neuen Eigentumsverhältnisse eintragen zu lassen.

Dafür ist es nötig, den Erbschein vorzulegen.

Zum Glück eilt diese Aufgabe jedoch nicht: In den zwei Jahren nach dem Todesfall ist die Umschreibung kostenfrei.

Auch danach können Sie die Eigentumsverhältnisse ändern lassen, müssen aber mit einer Gebühr rechnen.

Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?

Auf geerbte Güter fällt ab einer bestimmten Höhe grundsätzlich Erbschaftssteuer an.

Diese ähnelt der Schenkungssteuer. Jedoch ist die Schenkung günstiger, da es hier Freibeträge gibt, die alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden dürfen.

Das erklärt, warum sich viele Hausbesitzer dafür entscheiden, ihre Immobilie zu Lebzeiten zu überschreiben, statt sie erst bei Ableben zu vererben.

Wenn Sie eine Erbschaft erhalten, müssen Sie dies dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme mitteilen.

Zudem erfährt das Finanzamt auch automatisch davon, da zum Beispiel der Notar, aber auch Banken und Versicherungen die Namen von Todesfällen an die Steuerbehörde melden. Es ist also keine gute Idee, das Erbe zu verschweigen!

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach Ihrem Wohnsitz, nach den verwandtschaftlichen Beziehungen und nach dem Wert des zu übertragenden Vermögens.

Daher lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Erbschaftssteuerpflicht ausfällt.

Diese Vorgaben gelten für die Erbschaftssteuer:

Wenn entweder der Erbe oder der Erblasser seinen (Zweit-)Wohnsitz in Deutschland hat, besteht eine grundsätzliche Steuerpflicht.

Je näher das Verwandtschaftsverhältnis oder die Beziehung zur verstorbenen Person, desto höher ist der Freibetrag.

Erbschaftssteuer Freibeträge 2022:
  • 500.000 Euro für Ehe- und eingetragene Lebenspartner

  • 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder (pro Elternteil)

  • 400.000 Euro für Enkelkinder, wenn das Kind des Erblassers ebenfalls verstorben ist

  • 200.000 Euro für Enkelkinder und Stiefenkel, deren Eltern noch leben

  • 100.000 Euro für Urenkel, Eltern und Großeltern

  • 20.000 Euro für alle anderen Erben

Für hinterbliebene Ehepartner gilt zudem ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro.

Jedoch wird hier noch der Kapitalwert einer eventuell vorliegenden Hinterbliebenenrente angerechnet.

Diese recht großzügigen Freibeträge bedeuten, dass Sie in vielen Fällen keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen.

Der Immobilienwert liegt über dem Freibetrag?

Wenn Sie jedoch eine hochwertige Immobilie erben, deren Verkehrswert über den Freibetrag hinausgeht, gelten Steuersätze, die sich nach Ihrer Steuerklasse richten.

Auch hier wird gestaffelt: Je enger das verwandtschaftliche Verhältnis zum Erblasser und je geringer das zu versteuernde Vermögen, desto geringer fallen die Steuersätze aus.

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Wann sollte ich das Erbe ausschlagen?

War der Verstorbene verschuldet, sollten Sie das Erbe nicht annehmen.

Doch auch wenn das Gegenteil der Fall ist, ist es in manchen Fällen für überlebende Ehegatten tatsächlich sinnvoll, das Erbe auszuschlagen und stattdessen den regulären Zugewinnausgleich geltend zu machen.

Das ist der Fall, wenn der Zugewinn sehr hoch ist.

Was ist der Zugewinn?

Jeder der Ehepartner bringt nach der Heirat ein Vermögen mit in die Ehe.

In einer Zugewinngemeinschaft wird bei einer Scheidung oder im Falle einer Erbschaft der Vermögenszuwachs jeder Person bestimmt.

Hierfür rechnet man die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen der Eheleute.

Hat der verstorbene Partner im Laufe der Ehe einen größeren Anteil zur Vermögenssteigerung beigetragen, ist der Zugewinn, der dem hinterbliebenen Ehepartner zusteht, manchmal geringer als der Zugewinnausgleich.

Das bedeutet, dass Sie eventuell mehr Kosten als Gewinn haben.

Trotzdem den Pflichtteil einfordern

Sie können trotzdem den regulären Zugewinnausgleich verlangen und haben Anspruch auf den sogenannten „kleinen Pflichtteil.

Dabei handelt es sich um eine güterrechtliche statt einer erbrechtlichen Lösung.

Der Zugewinnausgleich unterliegt nicht der Erbschaftssteuer, wodurch auch sehr hohe Vermögen steuerfrei übertragen werden können.

Nach §§ 1372 bis 1390 BGB erhalten Sie bei Vorhandensein von Erben erster Ordnung ein Achtel des Nettonachlasses und bei Vorhandensein Erben zweiter Ordnung ein Viertel.

Wie schlage ich das Erbe aus?

Um das Erbe auszuschlagen, müssen Sie innerhalb von sechs Wochen nach dem Erbfall aktiv werden.
Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten, um korrekt vorzugehen und die Ihnen zustehenden Zahlungen trotzdem zu erhalten.

FAQ

Die häufigsten Fragen

Wenn die verstorbene Person kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlässt, geht das Haus an die Erbengemeinschaft.

Die Erbquote regelt, wer welchen Anteil erhält. Der Ehegatte gehört zu den Verwandten der ersten Ordnung, ebenso wie Kinder und Enkel. Eltern und Geschwister der verstorbenen Person sind Erben zweiter Ordnung.

Falls ein Testament vorliegt, können abweichende Regelungen getroffen werden.

Hinterbliebene Ehepartner erhalten meist die Hälfte des Erbes, es sei denn, es liegt ein Ehevertrag mit einem klaren Güterstand vor.

Die andere Hälfte geht an die Kinder. Wenn das Paar keine Kinder hatte, erbt der hinterbliebene Ehepartner drei Viertel des Nachlasses. Manchmal ist er sogar Alleinerbe – entweder, weil keine Erben vorliegen, oder weil der Verstorbene dies im Testament verfügt hat.

Wenn beide Partner im Grundbuch stehen, fällt nur der Anteil der verstorbenen Person in den Nachlass.

Das bedeutet, dass die hinterbliebene Person Eigentümerin bleibt, aber eventuell Teile des Hauswertes an die anderen Erben abgeben muss. Dann ist es wichtig, gemeinsam eine faire Lösung zu finden

Die Kinder erben meist erst dann, wenn beide Eltern verstorben sind. Der Pflichtteil für jedes Kind beträgt laut Gesetz ein Achtel dessen, was der verstorbene Elternteil hinterlassen hat.

Je nach Situation ist es aber auch möglich, das Erbe direkt anzutreten.

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