Wie berechne ich die Grundflächenzahl (GRZ)?

Mit der Höhe der GRZ steigt auch der Grundstückswert

Marilena Meyer
Mit der Grundflächenzahl kann die maximale Grundfläche einer Immobilie berechnet werden

Die wichtigsten Fakten

  • Die Grundflächenzahl beschreibt, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden darf

  • Es wird zwischen der GRZ I und GRZ II unterschieden

  • Die Grundflächenzahl darf in vielen Fällen um bis zu 50 Prozent überschritten werden

Wie viel Prozent meines Grundstücks darf ich bebauen?

Bei Planung und Bau eines Wohnhauses müssen Sie viele rechtliche Vorschriften beachten. Eine davon dreht sich um die Grundflächenzahl (GRZ).

Was ist die Grundflächenzahl? Warum ist die so wichtig? Wie kann ich sie berechnen?

Diese Zahl ist im Bebauungsplan vorgegeben und bestimmt, wie viel der Fläche Ihres Grundstücks Sie bebauen dürfen.

Die Berechnung erfolgt über eine im Grunde einfache Formel. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.

Was ist die Grundflächenzahl?

Die Grundflächenzahl ist ein Dezimalwert, der vorschreibt, wie viel Prozent der Fläche eines Grundstücks bebaut werden dürfen.

Festgelegt wird dieser Wert von der Gemeinde.

Welche Grundflächenzahl für Ihr Grundstück gilt, können Sie im amtlichen Bebauungsplan nachlesen.

Die Höhe der GRZ hängt von der Art der baulichen Nutzung ab.

So liegt der Wert in Dorfgebieten zwischen 0,4 und 0,6. In der Stadt bewegen sich die Werte zwischen 0,8 und in innerstädtischen Kerngebieten sogar bei 1,0.

Was zählt zur Grundfläche?

Zur Grundflächenzahl gehören alle baulichen Maßnahmen auf Ihrem Grundstück, die den Boden überdecken oder versiegeln.

Das sind natürlich das Wohnhaus selbst, aber auch alle Nebengebäude wie Garage, Carport oder Gartenhaus.

Ebenfalls hinzugerechnet, werden Wege und Zufahrten oder andere versiegelte Flächen sowie Tanks oder unterirdische Bauten (zum Beispiel Tiefgaragen oder Erdtanks für Öl).

Nicht zur Grundfläche gehören Dachüberstände sowie nicht befestigte Gartenwege.

In der Baunutzungsverordnung wird die Grundflächenzahl in zwei Kategorien eingeteilt:

Grundflächenzahl I (GRZ I)
  • Grundfläche des Wohnhauses

  • Kellerabgänge

  • Balkone und Terrassen

Grundflächenzahl II (GRZ II)
  • Stellplätze und Carports

  • Freistehende Garagen

  • Tiefgaragen

  • Pools und Spielplätze

  • Gartenhäuser

  • Solaranlagen

  • Schächte, Gruben und Öltanks (ober- und unterirdisch)

Warum ist die GRZ so wichtig?

Die Grundflächenzahl spielt beim Grundstücks- wie beim Hauskauf eine wichtige Rolle.

Mit der Höhe der GRZ steigt auch der Grundstückswert.

Denn: Eine hohe Zahl erlaubt eine intensive Bebauung und damit mehr Wohn- und Nutzfläche.

Kaufen Sie ein Haus, erkennen Sie anhand der GRZ, ob Sie noch weitere Gebäude oder Bauten auf dem Grundstück realisieren können.

Jetzt berechnen Wie viel ist Ihre Immobilie wert?

Wie kann ich die Grundflächenzahl berechnen?

Mit Hilfe der Grundflächenzahl berechnen Sie, wie viel Fläche Ihr Wohnhaus und sonstige Bauten auf dem Grundstück einnehmen dürfen.

Dies geschieht anhand einer einfachen Formel:

Grundstücksgröße * Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche

Dabei erfolgt die Berechnung in mehreren Schritten:

01.
Größe des Grundstücks

Ermitteln Sie die genaue Größe des Grundstücks (anhand des Kaufvertrags oder des Lageplans).

02.
Grundfläche Ihres Wohnhauses und aller Nebenbauten

Ermitteln Sie die Grundfläche Ihres Wohnhauses und aller Nebenbauten (anhand der Architektenpläne).

03.
Zulässige GRZ

Ermitteln Sie die zulässige GRZ (aus dem Bebauungsplan).

04.
Anwendung

Wenden Sie die Formel an.

Nach Anwendung der Formel können Sie die Grundfläche Ihres Hauses mit der maximal zulässigen Grundfläche aus dem Bebauungsplan vergleichen.

Beispielrechnung:

Die Größe Ihres Grundstücks beträgt 600 m², zulässig ist eine GRZ von 0,6.

Multiplizieren wir die Werte, ergibt sich daraus:

Die maximal zulässige Grundfläche Ihres Hauses und aller Nebenbauten darf insgesamt maximal 360 m² betragen.

Kann ich die Grundflächenzahl überschreiten?

Die GRZ II darf in vielen Fällen um bis zu 50 % überschritten werden – solange die Grundflächenzahl insgesamt den Wert von 0,8 nicht überschreitet.

Dazu muss bei der zuständigen Gemeinde ein Antrag gestellt werden.

Hinweis Der Planer übernimmt die Beantragung

In der Praxis übernimmt diese Aufgabe in der Regel der Planer oder Architekt, der zum Beispiel zwischen Grundflächenzahl I und II unterscheidet sowie darüber Bescheid weiß, welche Gebäudeteile (zum Beispiel Dachüberstände) nicht mit eingerechnet werden.

Hausfrage-Rechner Wie viel ist Ihre
Immobilie wert?

100% kostenlos berechnen:

FAQ

Die häufigsten Fragen

Ist für Ihr Grundstück eine Grundflächenzahl von 0,4 vorgegeben, dürfen Sie 40 % der gesamten Grundstücksfläche überbauen.

Das wiederum heißt, dass die Grundfläche Ihres Wohnhauses und aller weiteren Gebäude auf dem Grundstück insgesamt 40 % der Grundstücksfläche nicht überschreiten dürfen.

Die Grundflächenzahl wird als Dezimalwert angegeben und ist im Bebauungsplan vorgegeben.

Daraus können Sie nach folgender Formel berechnen, welche Grundfläche für Ihr Grundstück zulässig ist: Grundstücksgröße * Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche.

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel der Grundfläche eines Grundstücks be- bzw. überbaut werden darf.

Zur bebauten Fläche gehören neben dem Wohnhaus auch alle Nebengebäude sowie Zufahrten, Terrassen, Carport und sonstige versiegelte Flächen auf dem Grundstück.

Unter Umständen und auf Antrag darf die GRZ für Nebengebäude um 50 % überschritten werden.

Hat Ihnen der Artikel gefallen?

234 Bewertungen

Stern Stern Stern Stern Stern
Weiterlesen

Ähnliche Artikel