Für einige Ausgaben müssen Sie Kostenvoranschläge einreichen (Umzugsunternehmen, Transporter). Andere Kosten werden in Form von Pauschalen gezahlt (Verpflegung der Umzugshelfer, Renovierungskosten).
Bei der Höhe der Pauschalen spielt auch die Größe der Wohnung eine Rolle. Zudem gibt es regionale Unterschiede.
Die Helferpauschale etwa liegt zwischen 10 und 50 Euro pro Person. Ein üblicher Wert sind jeweils 20 Euro für maximal vier Personen.
Genügt die gezahlte Pauschale nicht aus, bspw. weil größere Renovierungsarbeiten anstehen, können Sie versuchen, mit begründeten Argumenten mehr Geld zu beantragen.
Maximal werden Kosten in Höhe von 4.500 Euro für den gesamten Umzug erstattet – für Umzüge ins Ausland 5.200 Euro. Diese Summen sind aber eher die Ausnahme. Realistisch sind zwischen 500 und 1.500 Euro.