Grundschuld löschen oder nicht?

Grundschuld löschen: Bei einem Hausverkauf die richtige Entscheidung

Marilena Meyer
Ob eine Löschung der Grundschuld sinnvoll ist, muss individuell entschieden werden

Die wichtigsten Fakten

  • Nicht immer ist die Löschung einer Grundschuld sinnvoll

  • Bei einem geplanten Verkauf sollten Sie Ihre Grundschuld unbedingt löschen lassen

  • Die Löschung der Grundschuld kostet etwa 0,2 Prozent der Höhe der Grundschuld

Die Löschung der Grundschuld wirkt sich positiv auf die Preisverhandlungen bei einem Verkauf aus

Es ist vollbracht: Sie haben Ihren Immobilienkredit komplett abbezahlt!

Ab jetzt gilt: Ihr Haus oder Ihre Wohnung gehört komplett Ihnen!

Neben der Erleichterung und dem zusätzlichen finanziellen Spielraum stellt sich jedoch auch immer die Frage: Soll ich die Grundschuld löschen oder nicht?

Grundsätzlich spricht eigentlich nichts dagegen, die Grundschuld erst einmal im Grundbuch stehen zu lassen.

Doch wie sieht es aus, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten? Warum kann eine Löschung dann wichtig werden und was ist dabei zu beachten?

Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wann es sinnvoll ist, die Grundschuld zu löschen und wann Sie sie behalten sollten.

Und für den Fall der Löschung: Nutzen Sie einfach unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung!

Grundschuld löschen: Die Vor- und Nachteile

Nach der Zahlung der letzten Rate sagt Ihr Instinkt zunächst sicherlich: „Ich sollte die Grundschuld löschen!“

Denn: Der Eintrag ins Grundbuch zur Absicherung einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit ist nun nicht mehr nötig. Durch die Löschung wird das Grundbuch zudem wieder „sauber“.

Klingt logisch und ist bei einem Verkauf auch sehr sinnvoll – hat aber auch seine Schattenseiten.

Der Hauptgrund: Die Löschung einer Grundschuld kostet Geld.

Sie als Immobilieneigentümer müssen dafür Notar- und Grundbuchgebühren einplanen.

Zudem können Sie die Grundschuld für einen neuen Kredit wiederverwenden. Die Übertragung dieses Grundpfandrechts ist günstiger als ein kompletter Neueintrag.

Da der „abgelaufene“ Eintrag im Grundbuch zunächst einmal nicht stört, muss es also nicht immer die richtige Entscheidung sein, eine Grundschuld sofort zu löschen.

Vor- und Nachteile im Überblick

Schauen wir uns die Vor- und Nachteile einer Grundschuldlöschung noch einmal im direkten Vergleich an:

Vorteile der GrundschuldlöschungNachteile der Löschung
  • Bereinigtes Grundbuch
  • Wichtig für den Hausverkauf
  • Klarheit bei mehreren Eigentümern
  • Grundschuld nicht mehr für spätere Kredite nutzbar
  • Gebühren für die Löschung der Grundschuld

Wann ist es sinnvoll, eine Grundschuld zu löschen und wann nicht?

Grundschuld löschen oder nicht? Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt drauf an.

Schauen wir uns nun also verschiedene Fälle an:

1. Grundschuld löschen nach der Tilgung der Baufinanzierung?

Wenn Sie Ihren Kredit zur Baufinanzierung getilgt haben, stehen Sie vor der Entscheidung, wie Sie mit der Grundschuld umgehen.

Viele Eigentümer empfinden die Löschung als Entlastung.

Aber: In der Praxis hat es jedoch keine Auswirkung auf Ihr Eigentum, wenn die Grundschuld bestehen bleibt.

Im Gegenteil: Tatsächlich kann Ihnen eine eingetragene, erfolgreich abbezahlte Grundschuld sogar als Sicherheit für einen künftigen Kredit dienen.

Tipp Unser Fazit: Grundschuld nicht löschen

Wenn Sie keinen Verkauf planen, können Sie die Grundschuld zunächst im Grundbuch belassen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie Ihr Haus bald modernisieren möchten. In diesem Fall können Sie die Grundschuld durch Abtretung wiederverwenden.

2. Grundschuld löschen bei mehreren Eigentümern?

Ihr Objekt hat mehrere Eigentümer? In diesem Fall ist eine Löschung der sichere Weg.

Denn: Häufig beinhaltet die Bestellungsurkunde der Grundschuld eine Klausel zur Haftung.

Diese besagt, dass jeder Eigentümer mit seinem Vermögen haftet.

Tipp Unser Fazit: Grundschuld löschen

Mit einer Löschung gehen Sie von vornherein sämtlichen Problemen aus dem Weg!

3. Grundschuld löschen bei Umschuldung

Sie möchten Ihr laufendes Baudarlehen im Zuge einer Anschlussfinanzierung umschulden? In diesem Fall sollten Sie immer auf eine Abtretung der Grundschuld hinarbeiten.

Der Clou: Die Abtretung einer Grundschuld ist viel günstiger als die Löschung und Neueintragung.

Für eine Abtretung muss die alte Bank eine Abtretungserklärung zu Gunsten der neuen Bank ausstellen. Diese Erklärung wird auch im Grundbuch festgehalten.

Zum Schluss überweist Ihre neue Bank die noch ausstehende Darlehenssumme an die alte Bank und die Umschuldung ist vollzogen.

Achtung: Bei einer Briefgrundschuld muss unbedingt auch der Grundschuldbrief mit übergeben werden!

Tipp Unser Fazit: Grundschuld nicht löschen

Auch wenn Banken es nicht gern tun: Wirken Sie als Kreditnehmer auf Ihre alte Bank ein, um einer Abtretung zuzustimmen! Sie sparen so bares Geld.

4. Grundschuld löschen bei einem Verkauf

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen? In diesem Fall gilt: Löschen Sie die Grundschuld!

Denn: Unbelastete Grundstücke sind deutlich gefragter als belastete Immobilien. Viele Käufer bestehen darauf, ein Haus ohne Grundschuld zu kaufen.

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Es gibt jedoch eine Ausweichmöglichkeit: Der Käufer übernimmt die Grundschuld für seine Baufinanzierung. In diesem Fall sparen Sie sich als Verkäufer die Kosten der Löschung.

Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn der Käufer bei der gleichen Bank finanziert. Leider kommt dies nur selten vor. Deshalb stellt die Löschung häufig die gängigere Lösung dar.

Tipp Unser Fazit: Grundschuld löschen

Eine Immobilie mit „sauberem“ Grundbuch verkauft sich deutlich einfacher!

5. Grundschuld löschen bei einer Erbschaft

Sie sind Erbe einer Immobilie mit einer bestehenden, aber erledigten Grundschuld? In diesem Fall hängt unsere Empfehlung von Ihrem weiteren Vorgehen ab:

Sie möchten die Immobilie verkaufen
  • Löschen Sie die Grundschuld aus dem Grundbuch

Sie möchten die Immobilie behalten
  • Eine Löschung ist nicht zwingend erforderlich

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Grundschuld löschen lassen

Wenn Sie sich für eine Löschung der Grundschuld entschieden haben, müssen Sie nur die folgenden Schritte abarbeiten:

01.
Löschungsbewilligung der Bank empfangen

Die Bank sollte Ihnen nach Bezahlung des Kredits die Bewilligung zur Grundbuchlöschung unaufgefordert zusenden. Tut sie das nicht, können Sie nachhaken und die Löschungsbewilligung offiziell beantragen.

02.
Schriftlichen Antrag auf Löschung stellen

Übermitteln Sie nun Ihren schriftlichen Antrag auf Löschung der Grundschuld sowie die Löschungsbewilligung an Ihren Notar.

03.
Beglaubigung und Weiterleitung der Dokumente ans Grundbuchamt

Der Notar beglaubigt Antrag und Bewilligung und leitet die Dokumente dann an das zuständige Grundbuchamt weiter.

04.
Eintragung des Löschungsvermerks

Der Löschungsvermerk wird im Grundbuch eingetragen. Sie erhalten eine Bestätigung darüber und können außerdem einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch beantragen.

Welche Dokumente brauche ich für die Löschung einer Grundschuld?

Um die Löschungsbewilligung für die Grundschuld bei der Bank zu beantragen, benötigen Sie einige Dokumente.

Dokumente zur Löschung der Grundschuld
  • Angaben zu Grundbuchblatt und Grundbuchband

  • Angaben zu Flur und Flurstück

  • Laufende Grundbuchnummer

  • Höhe der Grundschuld

  • Stadt der kreditgebenden Bank

Normalerweise erhalten Sie die Löschungsbewilligung jedoch automatisch. Um die Löschung der Grundschuld dann beim Notar zu beantragen, sind diese Dokumente nötig:

  • Antrag auf Grundschuldlöschung

  • Zustimmung zur Löschung der Grundschuld (Löschungsbewilligung)

  • Ort, Datum und Unterschrift von Gläubiger und Eigentümer

Wie lange dauert die Löschung der Grundschuld?

Die Dauer der Löschung hängt vom Notar und vom Grundbuchamt ab. In einigen Fällen dauert es nur wenige Tage, in anderen Fällen jedoch mehrere Wochen, um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen.

Was kostet das Löschen der Grundschuld?

Die Löschung einer Grundschuld bringt leider auch Kosten mit sich. Diese setzen sich aus den Gebühren für den Notar sowie das Grundbuchamt zusammen.

Aber: Es handelt sich dabei um Kaufnebenkosten, die Sie gegebenenfalls (z.B. bei Mietobjekten) von der Steuer absetzen können. Beim Eigenheim gilt dies leider nicht.

Die Höhe der Kosten hängt davon ab, ob der Notar nur Ihre Unterschrift beglaubigt oder auch einen Löschungsantrag erstellt.

Sie finden die genauen Gebühren in § 34 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).

“Als Faustregel lässt sich sagen, dass die Löschung der Grundschuld etwa 0,2 Prozent der Höhe der Grundschuld ausmacht.”

Die Hälfte entfällt dabei auf den Notar und die andere Hälfte auf das Grundbuchamt.

Beispiel Hier ist ein Beispiel:

Eine Grundschuld in Höhe von 200.000 Euro kostet beim Notar und beim Grundbuchamt jeweils 217,50 Euro, falls der Notar den Löschungsantrag entwirft.

So entstehen Kosten in Höhe von 476,33 Euro, wobei die Mehrwertsteuer bereits inbegriffen ist.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Anders als eine Hypothek ist eine Grundschuld nicht an die Höhe der geschuldeten Summe geknüpft. Sie bleibt bestehen, wenn der Kredit abbezahlt ist.

Dies hat keine negativen Auswirkungen auf den Eigentümer. Jedoch wirkt die Grundschuld abschreckend auf potenzielle Käufer.

Die Höhe der Kosten für die Grundschuldlöschung richtet sich nach der Höhe der ursprünglichen Grundschuld.

Durchschnittlich fallen etwa 0,2 Prozent der Grundschuldsumme als Gebühr an. Die Kosten gehen jeweils zur Hälfte an das Grundbuchamt und den Notar.

Um eine Grundschuld zu löschen, benötigen Sie die Löschungsbewilligung der Bank. Zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Löschung der Grundschuld reichen Sie die Bewilligung dann beim Notar ein.

Dieser kümmert sich darum, die Löschung beim zuständigen Grundbuchamt zu beantragen.

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