Löschungsbewilligung: Wie kann ich die Grundschuld löschen lassen?

Warum Sie unbedingt die Grundschuld löschen sollten

Marilena Meyer
Der Kredit für die Immobilie ist abgezahlt - jetzt Grundschuld löschen oder lieber nicht?

Die wichtigsten Fakten

  • Die Löschungsbewilligung erhalten Sie von Ihrer Bank, sobald Sie Ihren Kredit vollständig abbezahlt haben

  • Für die Löschung der Grundschuld entstehen Kosten in Höhe von 0,4 Prozent der Grundschuldsumme

  • Die Löschung der Grundschuld ist sinnvoll, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten und die Finanzierung vollständig getilgt haben

Ein wichtiger Schritt beim Immobilienverkauf

Wenn der Immobilienkredit für das Haus oder die Wohnung abbezahlt ist, können Sie die im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen lassen.

Dies geht nur mit einer Löschungsbewilligung der Bank, die beweist, dass die Finanzierung getilgt wurde. Manchmal ist es aber auch ausreichend, nur die Bewilligung einzuholen und die Löschung zu vertagen.

Wann benötige ich eine Löschungsbewilligung? Wann kann die Grundschuld bestehen bleiben? Wie erhalte ich die Bewilligung und was kostet sie?

Erfahren Sie außerdem, wo Sie ein Muster für die Löschungsbewilligung bekommen und ob Sie die Grundschuld auch ohne Bewilligung löschen dürfen.

Wann brauche ich eine Löschungsbewilligung?

Im § 875 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Regelungen rund um die Erteilung der Löschungsbewilligung festgehalten.

Hierbei handelt es sich um die Bestätigung des Kreditgebers darüber, dass Sie die Baufinanzierung komplett zurückgezahlt haben.

Mithilfe der Löschungsbewilligung ist es möglich, die eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen.

Das bietet sich vor allem dann an, wenn Sie den Immobilienverkauf planen.

Denn Kaufinteressierte wünschen sich meist eine Immobilie ohne Grundpfandrecht. In manchen Fällen lohnt es sich aber auch, die Grundschuld nicht löschen zu lassen. Unter anderem beweist die abbezahlte Schuld nämlich Ihre Kreditwürdigkeit.

Tipp Kredit abbezahlt?

Beantragen Sie in jedem Fall eine Löschungsbewilligung, wenn Sie den Kredit abbezahlt haben.

Wann sollte ich die Grundschuld löschen lassen?

Wer sein Haus verkaufen möchte, benötigt die Löschungsbewilligung, um die eingetragene Grundschuld zu löschen.

Das ist immer dann möglich, wenn Sie die Finanzierung komplett zurückgezahlt haben. Denn unbelastete Immobilien sind auf dem Markt deutlicher gefragter.

Um einen höheren Preis zu erzielen, ist es sinnvoll, die Grundschuld zu löschen.

Die Kosten für die Löschung der Grundschuld tragen Sie als Verkäufer.

Die Löschungsbewilligung selbst ist kostenlos, aber für die Löschung fallen bei Notar und Grundbuchamt Kosten an.

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Wann sollte ich die Grundschuld nicht löschen lassen?

Manchmal ist es sinnvoll, die Grundschuld bestehen zu lassen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihre abbezahlte Immobilie behalten.

Denn die Grundschuld hilft dabei, später einmal ein Darlehen für eine Modernisierung oder ähnliche Vorhaben aufzunehmen.

Es handelt sich bei vollständig abbezahlten Grundschulden um eine beliebte Sicherheit, die Ihre Zahlungsfähigkeit und -disziplin bestätigt.

Eine derartige Grundschuld ist auch als Eigentümergrundschuld bekannt.

Sie birgt keinerlei Risiko, denn die Bank tritt die Schuld an Sie als Eigentümer ab, sobald Sie Ihre Schulden beglichen haben. Entsprechend erlischt das Grundpfandrecht.

Indem Sie dennoch eine Löschungsbewilligung beantragen, haben Sie einen Nachweis über die vollständige Tilgung vorliegen – dies bedeutet nicht, dass Sie die Löschung der Grundschuld auch veranlassen müssen.

Übrigens: Auch mit eingetragener Grundschuld ist der Immobilienverkauf möglich. Wenn Sie den Kredit zum Beispiel noch nicht abbezahlt haben, treten Sie diesen an den Käufer und dessen Bank ab.

Wie bekomme ich eine Löschungsbewilligung?

Um eine Löschungsbewilligung zu erhalten, müssen Sie zunächst den Kredit vollständig tilgen.

Dann erhalten Sie normalerweise innerhalb einiger Wochen automatisch die Löschungsbewilligung von der Bank.

Alternativ können Sie die Löschungsbewilligung auch beantragen. Dafür stellen Banken einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung, der vom Notar beurkundet wird. Denn die Unterschrift des Kreditgebers muss beglaubigt sein.

Gibt es ein Muster für die Löschungsbewilligung?

Normalerweise stellt der Gläubiger des Kredits, also meistens die Bank, ein Muster für die Löschungsbewilligung bereit.

Diesen Vordruck müssen Sie einfach ausfüllen, um danach von der Bank die fertige Löschungsbewilligung zugeschickt zu bekommen.

Legen Sie dieses wichtige Dokument zu den Akten.

Welche Dokumente brauche ich für die Löschungsbewilligung?

Möchten Sie die Grundschuld löschen, benötigen Sie die Löschungsbewilligung und einen schriftlichen Antrag auf Löschung der Grundschuld.

Dann beauftragen Sie einen Notar, der die Dokumente beglaubigt und an das Grundbuchamt schickt.

Die Grundschuld lässt sich nicht ohne Notar löschen.

Diese Dokumente und Angaben benötigen Sie für die Löschungsbewilligung:
  • Grundbuchblatt und Grundbuchband

  • Flur und Flurstück

  • Höhe der Grundschuld

  • Stadt des kreditgebenden Instituts

  • Laufende Grundbuchnummer

  • Ort, Datum und Unterschrift des Gläubigers

  • Zustimmung zur Löschung der Grundschuld durch den Eigentümer

  • Ort, Datum und Unterschrift des Eigentümers

Grundschuld löschen: Was kostet es?

Um mithilfe der Löschungsbewilligung die Grundschuld zu löschen, müssen Sie als Eigentümer mit Kosten rechnen.

Zwar darf das Kreditinstitut keine Gebühr für die Löschungsbewilligung selbst berechnen; aber für die Ausfertigung der Urkunde darf die Bank die Notarkosten in Rechnung stellen. Dies kommt in der Praxis allerdings nicht oft vor.

Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie das Grundpfandrecht beim Grundbuchamt löschen lassen möchten.

Dafür benötigen Sie die Unterstützung eines Notars. Hier sollten Sie mit Kosten in Höhe von circa 0,2 Prozent des Grundschuldbetrages für die Löschung der Grundschuld kalkulieren.

Beispiel: Bei einer Grundschuld in Höhe von 250.000 Euro entstehen Kosten von insgesamt 535 Euro für Notar und Grundbuchamt. Diese Kosten werden im Rahmen des Hausverkaufs vom Verkäufer übernommen.

Wie lange dauert die Löschung der Grundschuld?

Die Ausstellung der Löschungsbewilligung dauert meist nicht lange. Die genaue Dauer hängt von der jeweiligen Bank ab.

Für die Löschung der Grundschuld sollten Sie etwas mehr Zeit berechnen. Je nachdem, wie schnell die Verwaltung arbeitet, können hier mehrere Wochen vergehen.

Übrigens: Die Löschungsbewilligung verfällt nicht. Sie ist dauerhaft gültig.

Grundschuld löschen ohne Löschungsbewilligung: Geht das?

Ohne eine Löschungsbewilligung lässt sich die Grundschuld in keinem Fall löschen.

Sie müssen zwangsläufig eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung vorlegen, um die Grundschuld oder Hypothek entfernen zu lassen.

Eine Alternative zur Löschung der Grundschuld ist die Grundschuldabtretung.

Dies kommt etwa dann vor, wenn Sie im Rahmen der Anschlussfinanzierung zu einer anderen Bank wechseln.

Dabei wird die eingetragene Grundschuld an die neue Bank übergeben. Die Kreditinstitute regeln die Formalitäten unter sich. Der Grundschuldeintrag bleibt bestehen, wird aber durch einen Abtretungsvermerk ergänzt.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Die Löschungsbewilligung erhalten Sie von Ihrer Bank, nachdem Sie den Kredit vollständig abbezahlt haben. Normalerweise erhalten Sie das Dokument automatisch. Hierbei handelt es sich um eine wichtige, notariell beglaubigte Urkunde, die Sie gut aufbewahren sollten.

Die Löschungsbewilligung selbst ist normalerweise kostenlos. Die Bank darf die Arbeitszeit des Notars anrechnen. Für die Löschung der Grundschuld fallen Kosten in Höhe von 0,4 Prozent der Grundschuld an. Davon erhalten Notar und Grundbuchamt jeweils die Hälfte.

Es ist nicht möglich, die Grundschuld ohne einen Notar zu löschen. Sie benötigen zwangsläufig eine beglaubigte Löschungsbewilligung sowie einen Antrag auf Löschung der Grundschuld. Der Notar reicht beides in beglaubigter Form beim Grundbuchamt ein.

Die Löschungsbewilligung erhalten Sie meist nach wenigen Tagen oder Wochen. Die genaue Dauer hängt von der Bank ab. Wenn Sie auch die Grundschuld löschen lassen möchten, sollten Sie mit mehreren zusätzlichen Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.

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