Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?

Wichtige Nebenkosten beim Hauskauf

Marilena Meyer
Die Notarkosten für ein Hauskauf können vorher anhand des Kaufpreises geschätzt werden

Die wichtigsten Fakten

  • Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie

  • 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises sollte man für den Notar einkalkulieren

  • Im Normalfall trägt der Käufer die Kosten

An den Notar kommt kein Hauskäufer vorbei

Der Notar ist gesetzlich vorgeschrieben und bei jedem Immobiliengeschäft involviert.

Die Aufgabe des Notars ist es, Käufer und Verkäufer als neutrale Instanz durch den Prozess zu führen.

Welche Aufgaben ein Notar übernimmt und wie hoch die Kosten sind, lesen Sie jetzt.

Wonach richten sich die Notarkosten?

Die Kosten für den Notar gehören zu den Nebenkosten bei einem Immobilienkauf.

Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem Kaufpreis der Immobilie.

Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt.

Der Notarkosten umfassen unter anderem:
  • Die Beratung für Käufer und Verkäufer

  • Die Anfertigung des Kaufvertragsentwurfs

  • Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags

  • Die Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten

  • Die Eintragung der Auflassungsvormerkung

  • Die Löschung der Grundschulden

  • Das Einholen der Vorverkaufsverzichtserklärung

Zusätzliche Kosten können noch fällig werden, wenn beispielsweise für die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer ein Notaranderkonto eingerichtet werden soll.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?

Die Notarkosten berechnen sich aus der Summe der Dienstleistungen. Je mehr Vorgänge für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie notwendig sind, desto höher fallen also auch die Notargebühren aus.

Allgemein lässt sich jedoch sagen:

“Die Kosten für den Notar belaufen sich auf 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.”

Beim Hausverkauf ergeben sich meist verschiedene Grundbucheinträge, denn der Verkaufsprozess besteht aus mehreren Schritten.

Schritte und Gebühren im Verkaufsprozess:
  1. Beurkundung des Kaufvertrags: doppelter Satz (Notar)

  2. Eintragung einer Auflassungsvormerkung: halber Satz (Grundbuchamt)

  3. Eintrag des Eigentümerwechsels: einfacher Satz (Grundbuchamt)

  4. Beurkundung der Grundschuld: einfacher Satz (Notar)

  5. Eintrag der Grundschuld: einfacher Satz (Grundbuchamt)

  6. Kaufvollzug: doppelter Satz (Notar)

  7. Betreuungsgebühr: halber Satz (Notar)

  8. Beglaubigung der Unterschriften: doppelter Satz, aber je Unterschrift maximal 130 Euro (Notar)

Je nachdem, um welchen Schritt es sich handelt und wer zuständig ist, können einfache oder doppelte Sätze anfallen. Diese basieren stets auf der erwähnten Gebührenordnung.

Höhe der Sätze aus der Gebührenordnung

Wert bis… halber Satz einfacher Satz doppelter Satz
110.000 Euro 136,50 Euro 273 Euro 546 Euro
125.000 Euro 150,00 Euro 200 Euro 600 Euro
140.000 Euro 163,50 Euro 327 Euro 654 Euro
155.000 Euro 177,00 Euro 354 Euro 708 Euro
170.000 Euro 190,50 Euro 381 Euro 762 Euro
185.000 Euro 204,00 Euro 408 Euro 816 Euro
200.000 Euro 217,50 Euro 435 Euro 870 Euro
230.000 Euro 242,50 Euro 485 Euro 970 Euro
260.000 Euro 267,50 Euro 535 Euro 1.070 Euro
290.000 Euro 292,50 Euro 585 Euro 1.170 Euro
320.000 Euro 317,50 Euro 635 Euro 1.270 Euro
350.000 Euro 342,50 Euro 685 Euro 1.370 Euro
380.000 Euro 367,50 Euro 735 Euro 1.470 Euro
410.000 Euro 392,50 Euro 785 Euro 1.570 Euro
440.000 Euro 417,50 Euro 835 Euro 1.670 Euro
470.000 Euro 442,50 Euro 885 Euro 1.770 Euro
500.000 Euro 467,50 Euro 935 Euro 1.870 Euro
Quelle: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Beispielrechnung: Notar- und Grundbuchkosten bei einem Hauskauf

In dem folgenden Beispiel wird der Kauf eines Einfamilienhauses beurkundet. Der Kaufpreis des Hauses beträgt 185.000 Euro. Außerdem wird eine Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro in das Grundbuch eingetragen.

Art der Kosten Leistung Gebührensatz Gebühr
Notarkosten Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags 2,0 816 Euro
Notarkosten Vollzug des Geschäfts 0,5 204 Euro
Notarkosten Beurkundung der Grundschuld 0,5 300 Euro
Notarkosten Betreuung für den Kaufvertrag 0,5 204 Euro
Notarkosten Betreuung für die Grundschuld 0,5 177 Euro
Summe Notarkosten 1.701 Euro
Grundbuch Auflassungsvormerkung 0,5 204 Euro
Grundbuch Umschreibung der Eigentümer 1,0 408 Euro
Grundbuch Eintragung der Grundschuld 0,5 300 Euro
Summen Grundbuchkosten 912 Euro
MwSt. (19%) für Notarkosten: 323,19 Euro
Gesamtkosten 2.936,19 Euro

Welche Kosten übernimmt der Käufer, was zahlt der Verkäufer?

Die Wahl des Notars liegt beim Käufer. Dieser trägt auch die Kosten für die notarielle Beurkundung.

Die Gebühr für die Löschung von eingetragenen Grundschulden zahlt aber in der Regel der Verkäufer. Hierzu zählt beispielsweise das Wohnrecht.

Hinweis Haftung für Notargebühren

Auch wenn der Verkäufer sich nicht an den Kosten beteiligt, haften beide Parteien gleichermaßen für die Begleichung der Notargebühren.

Welche Aufgaben übernimmt ein Notar?

Zunächst wird der Notar alle offenen Fragen klären und Unklarheiten aus dem Weg räumen.

Die Zahlungsmodalitäten werden besprochen, fehlende Unterlagen beschafft und möglicherweise komplizierte Rechtsthemen erörtert, etwa wenn ausländisches Recht eine Rolle spielt.

Dann kümmert sich der Notar um sämtliche Grundbuch-Angelegenheiten, wie die Löschung von Grundschulden und einer Auflassungsvormerkung für den Käufer und arbeitet den Kaufvertrag aus.

Wird dieser von beiden Parteien unterschrieben, folgt die Zahlungsaufforderung an den Käufer. Der Notar kann außerdem als Treuhänder mittels Notaranderkonto agieren, wenn die Parteien dies wünschen.

Diese Aufgaben übernimmt ein Notar:
  • Ausarbeiten des Kaufvertrags

  • Vorkaufsverzichtserklärung einholen

  • Termin zur Unterzeichnung des Kaufvertrags ansetzen

  • Kaufvertrag beurkunden

  • Finanzamt über den Hausverkauf informieren

  • Empfangen der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Diese Anträge bearbeitet das Grundbuchamt:
Tipp Notare sind zur Neutralität verpflichtet

Sollten Sie das Gefühl haben, nicht ausreichend und in gleichem Maße wie der Käufer beraten zu werden, können Sie einen zweiten Notar zur Überprüfung einschalten.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Die Notarkosten sind ein fixer Bestandteil beim Immobilienverkauf und werden im Normalfall vom Käufer übernommen. Diese können mit rund 1,5 – 2 Prozent des Kaufpreises kalkuliert werden.

Notar- und Grundbuchkosten belaufen sich auf eine Höhe von 1 – 2 Prozent des Kaufpreises. Das entspricht bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro Notarkosten von 4.000 bis 8.000 Euro.

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