Reallast: Wann wird sie ins Grundbuch eingetragen?

Reallast: Wertmindernde Belastung einer Immobilie

Marilena Meyer
Die Reallast kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel das Recht auf Nutzung von Wasser oder das Recht auf Durchfahrt

Die wichtigsten Fakten

  • Reallasten im Grundbuch verpflichten einen Eigentümer wiederkehrende und langfristige Leistungen zu erbringen

  • Die Leistungen können finanzieller Natur sein, aber auch aus Naturalien oder Dienstleistungen bestehen

  • Eine Reallast wird immer im Grundbuch eingetragen

Reallast: Prüfen Sie Ihre Immobilie vor einem Verkauf

Sie haben eine Immobilie geerbt oder wollen diese verkaufen und finden im Grundbuch eine Reallast?

Mit einer Reallast gehen Sie als Eigentümer eines Grundstücks immer eine Verpflichtung gegenüber einer begünstigten Person ein.

Doch was ist eine Reallast überhaupt? Wird die Reallast in das Grundbuch eingetragen? Welche Rechte und Verpflichtungen ergeben sich dadurch für mich?

Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen.

Definition Reallast: Was ist das?

Als Sie Ihre Immobilie gekauft haben, mussten Sie diese mit hoher Wahrscheinlichkeit finanzieren.

Als Kreditsicherheit haben Sie dabei eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen.

Diese gilt bis zur Löschung als sogenannte Belastung im Grundbuch. Die Reallast ist ähnlich.

Vereinfacht gesagt: Eine Reallast im Grundbuch verpflichtet Sie als Eigentümer des Grundstücks, langfristig Leistungen für eine begünstigte Person zu erbringen.

Beachten Sie: Auch wenn die Last im Grundbuch Ihres Grundstücks eingetragen wird, müssen Sie die Leistungen nicht mit diesem erwirtschaften – es dient in diesem Fall lediglich als Pfand.

Was bedeutet das?

“Sie haften für die Verpflichtung aus der Reallast. Und zwar nicht nur mit dem Grundstück, sondern auch mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen.”

In § 1105 des BGB wird die Reallast genau geregelt.

Wann kommt es zu einer Reallast?

Zu einer Reallast kann es aus den verschiedensten Gründen kommen.

Häufig entstehen diese aber in ländlichen Gegenden, wenn Eltern ihren landwirtschaftlichen Betrieb an ihre Kinder überschreiben.

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass es verschiedene Arten der Reallast gibt.

Welche Arten einer Reallast gibt es?

Reallasten können unterschiedlicher Natur sein:

1. Finanziell

Sie zahlen regelmäßig Geld an einen Nutznießer.

Klassischer Fall: Ihre Eltern überschreiben Ihnen bereits zu Lebzeiten eine Immobilie und tragen als Gegenleistung eine lebenslange oder zeitlich begrenzte Rentenzahlung ein.

2. Naturalien

Sie liefern regelmäßig einen bestimmten Anteil am landwirtschaftlichen Ertrag des Grundstücks.

Beispiel: Sie erben frühzeitig den landwirtschaftlichen Betrieb in der Familie und verpflichten sich im Gegenzug, lebenslang oder zeitlich begrenzt einen gewissen Anteil vom Ertrag an die Erblasser zu liefern.

3. Dienstleistung und Verpflichtungen

Hat Ihre Großmutter Ihnen ihre Immobilie überlassen, kann sie dafür im Gegenzug die Reallast in Form der lebenslangen Pflege eintragen.

Eine klassische Win-Win-Situation: Die Oma ist versorgt und Sie als Erbe kommen frühzeitig in den Genuss einer eigenen Immobilie.

So eine Belastung der Immobilie muss natürlich immer festgehalten werden – dafür ist das Grundbuch da.

Wie wird eine Reallast in das Grundbuch eingetragen?

Damit eine Reallast greift, muss diese im Grundbuch eingetragen werden. Dies erfolgt in der Abteilung II bei den Grunddienstbarkeiten unter dem Abschnitt „Lasten und Beschränkungen“.

So sieht der Ablauf aus:
01.

Aufsetzung des Vertrags: Die Vertragspartner beauftragen die Aufsetzung eines Vertrags über die Reallast.

02.

Unterzeichnung des Vertrags: Beide Vertragspartner unterzeichnen das Dokument.

03.

Beglaubigung des Vertrags: Der Notar beglaubigt die beiden Unterschriften.

04.

Eintragung der Reallast: Der Notar bestellt die Eintragung der Reallast ins Grundbuch der Immobilie.

Hinweis: Reallasten bringen einklagbare Rechte mit sich

Durch die Eintragung der Reallast im Grundbuch soll der begünstigten Person zugesichert werden, dass Sie die Leistungen einklagen kann, falls diese ausbleiben.

Eine Reallast bringt eine Menge Verantwortung mit sich:

Welche Rechte und Pflichten entstehen durch die Reallast?

Ob sich etwas für eine Reallast eignet, ist immer von einem Punkt abhängig: Der Gegenwert der Leistung muss sich finanziell ausdrücken lassen.

Der Grund: Sollten Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können die Auszahlungen an den Begünstigten im schlimmsten Fall juristisch erstritten werden.

Welchen Verpflichtungen Sie nachkommen müssen, hängt von der Art der Reallast ab. Sie müssen entweder Zahlungen leisten, Naturalien abgeben oder spezielle Pflichten erfüllen.

Wie wirkt sich eine Reallast auf den Immobilienwert aus?

Es ist genau wie bei einem Nießbrauchrecht oder einem Wohnrecht: Der Wert Ihrer Immobilie vermindert sich durch eine Reallast.

Wie hoch dabei die Wertminderung ausfällt, hängt von der jeweiligen Art der Belastung ab.

Den Wertverlust durch eine eingetragene Reallast können Sie auch selbst errechnen.

Zu diesem Zweck ermitteln Sie zunächst den Wert der Reallast.

Das funktioniert folgendermaßen:

Jahreswert der zu erbringenden Leistung (= Wie viel kostet die Reallast pro Jahr?) * Faktor für die zu erwartende Leistungsdauer (= Wie lange muss die Leistung noch erbracht werden?)

Der Faktor für die Dauer wird vorgegeben und orientiert sich an dem Alter, dem Geschlecht und der damit verbundenen restlichen Lebenserwartung.

Für Sie als Verkäufer heißt das: Möchten Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln, machen Sie sich darauf gefasst, dass dieser durch die Reallast deutlich niedriger ausfällt.

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Kann man die Reallast im Grundbuch ändern?

Sie möchten Änderungen an der Reallast vornehmen und diese erhöhen oder verringern? Das ist durchaus möglich.

Es gibt jedoch eine Hürde: Sie müssen sich dafür laut § 873 BGB mit dem Begünstigten absprechen.

Mit anderen Worten:

“Die begünstigte Person hat das Recht, die Zustimmung zur Änderung zu verweigern.”

Kommt es zur Einigung, muss die Änderung notariell beglaubigt werden und entsprechend im Grundbuch geändert werden.

Sie fragen sich nun, ob es für eine Löschung der Reallast auch die Einstimmung beider Parteien benötigt?

Kann man eine Reallast aus dem Grundbuch löschen?

In der Regel ist es kein Problem, eine Reallast im Grundbuch zu löschen. Dafür müssen sich nicht einmal beide Parteien nicht einig sein.

“Allerdings ist eine einseitige Löschung der Reallast nur für die begünstigte Person möglich.”

Das heißt: Als Grundstückseigentümer können Sie nicht einfach einseitig die Löschung erklären.

Hierfür ist immer die Zustimmung des Begünstigten nötig.

Der Begünstigte kann die Löschung notariell beglaubigen lassen und einen entsprechenden Vermerk im Grundbuch veranlassen.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Ein Beispiel für eine Reallast könnte sein, dass eine Oma ihrem Enkel das Haus übertragen hat.

Im Gegenzug dafür verpflichtet er sich, seine Oma zu pflegen und sich um sie zu kümmern. Die Reallast wird daraufhin als “Dienstleistung” im Grundbuch vermerkt.

Wird eine Immobilie noch zu Lebzeiten übertragen, kann sich der bisherige Eigentümer in Form eines Wohnrechts in das Grundbuch eintragen lassen.

So wird ihm zugesichert, dass er bis zu seinem Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben kann.

Ob das Wohnrecht eine Reallast ist, hängt davon ab, ob der Nutznießer das Wohnrecht auf die spezielle Immobilie festlegt. Eine Reallast erlaubt es nämlich, die daraus entstehenden Pflichten auch anderweitig zu erfüllen.

Wurde die Reallast als Leibrente vereinbart, dann wird der anfallende Barwert aus der jährlichen Rentenzahlung mit dem Leibrentenwertfaktor multipliziert.

Daraus ergibt sich der Wert der Reallast und wie hoch damit das Grundstück belastet ist.

Eine Dienstbarkeit führt immer zu einer Nutzungsbefugnis für den Berechtigten an einem Grundstück – eine Reallast hingegen nicht.

Hier kann der verpflichtete Eigentümer des belasteten Grundstücks entscheiden, wie er die zur Erfüllung der Reallast erforderlichen Leistungen erwirtschaftet.

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